HRB 7180
Zeitarbeit Zeitz GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Zeitz
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Registerdaten
- Sitz
- Zeitz
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Sager Zeitarbeit Zeitz GmbH Zeitz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 458/19 · Zeitarbeit Zeitz GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 458/19
- Wirksam am
- 05.10.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRB 7180
Roßmarkt 11, 06712 Zeitz (AG Stendal, HRB 7180), vertr. d.: Sybille Tarnofsky,
Dorfstraße 22, 06729 Elsteraue, (Geschäftsführerin), hat die
Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 29.09.2020, bei Gericht eingegangen am
01.10.2020, gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die
Insolvenzmasse reicht zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht aus. Amtsgericht Halle
(Saale), 02.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7180 HRB 7180: Zeitarbeit Zeitz GmbH, Zeitz, Roßmarkt 11, 06712 Zeitz. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Tarnofsky, Sybille, Elsteraue OT Gleina, *XX.XX.XXXX.
HRB 7180 HRB 7180: Zeitarbeit Zeitz GmbH, Zeitz, Roßmarkt 11, 06712 Zeitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 01.10.2019 (Az. 59 IN 458/19) das Insolvenzverfahre…
Forderungsprüfung 59 IN 458/19 · Zeitarbeit Zeitz GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 458/19
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 7180
Zeitz (AG Stendal, HRB 7180), vertr. d.: Sybille Tarnofsky, 06632 Gleina,
(Geschäftsführerin), ist am 01.10.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL,
Hansering 5, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/213860-0, Fax: 0345/213860-99,
E-Mail: halle@feigl.biz, Internet: www.feigl.biz.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.12.2019 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.12.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.12.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag (30.12.2019), zu dem die Forderungen
schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt (§ 175 InsO).
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden, sofern die Insolvenzverwalterin in ihrem schriftlichen Bericht
eine entsprechende Beschlussfassung beantragt hat.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7180 HRB 7180: Sager Zeitarbeit Zeitz GmbH, Zeitz, Roßmarkt 11, 06712 Zeitz. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Zeitarbeit Zeitz GmbH.
HRB 7180 Sager Zeitarbeit Zeitz GmbH, Zeitz (Roßmarkt 11, 06712 Zeitz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2007 mit Nachtrag vom 20.12.2007. Gegenstand des Unternehmens: Arbeitnehme…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.