HRB 5223

ZEIT & NAH GmbH

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Großmehring
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.05.2023
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jürgen Gapp

Mühldorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsbefugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-09 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ZEIT-NAH GmbH Ingolstadt
  2. Zeit & Nah GmbH Ingolstadt

Gegenstand des Unternehmens

Arbeitnehmerüberlassung und Einbringung von Personaldienstleistungen, Arbeitsvermittlung, Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen sowie Vermietung von Unterkünften

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 61/23 · ZEIT & NAH GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 61/23
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5223
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 61/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ZEIT & NAH GmbH, EInsteinstraße 3, 85098 Großmehring, vertreten durch den Geschäftsführer Gapp Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5223
- Schuldnerin -

Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Ivo-Meinert Willrodt, Radlkoferstraße 2, 81373 München, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.01.2026.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel 25 %.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren einen erhöhten Mehraufwand durch die Bearbeitung von Insolvenzgeldangelegenheiten, Zahlungszusagen im Rahmen des Zustimmungsvorbehalts sowie durch die Vorbereitung von Verwertungsmaßnahmen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

oder bei dem

Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 61/23 · ZEIT & NAH GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 61/23
Wirksam am
22.05.2023
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5223
IN 61/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ZEIT & NAH GmbH, Ledererstraße 6, 84453 Mühldorf a. Inn, derzeit: EInsteinstraße 3, 85098 Großmehring, vertreten durch den Geschäftsführer Gapp Jürgen, Ledererstrasse 6, 84453 Mühldorf a. Inn
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5223
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 17.05.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 22.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 61/23 · ZEIT & NAH GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 61/23
Wirksam am
02.05.2023
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5223
IN 61/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

ZEIT & NAH GmbH, Ledererstraße 6, 84453 Mühldorf a. Inn, Sitz der Firma: Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring, vertreten durch den Geschäftsführer Gapp Jürgen, Ledererstrasse 6, 84453 Mühldorf a. Inn
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5223
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Arbeitnehmerüberlassung und Einbringung von Personaldienstleistungen, Arbeitsvermittlung, Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen sowie Vermietung von Unterkünften
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2023 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.06.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 12.06.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.02.2023 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 61/23 · ZEIT & NAH GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 61/23
Wirksam am
16.02.2023
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 5223
Az.: IN 61/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

ZEIT & NAH GmbH, Ledererstraße 6, 84453 Mühldorf a. Inn, Sitz der Firma: Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring, vertreten durch den Geschäftsführer Gapp Jürgen, Ledererstraße 3, 84453 Mühldorf a. Inn
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5223
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 16.02.2023 um 12:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Barthstraße 16, 80339 München, Telefon: +49(89)8589633, Telefax: +49(89)858963445.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm zu errichtendes Insolvenzsonderkonto einzuziehen. Zur Errichtung dieses Insolvenzsonderkonto wird der vorläufige Insolvenzverwalter ausdrücklich ermächtigt.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Kassenguthaben der Schuldnerin auf ein
Insolvenzsonderkonto einzuziehen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird die Kassenführung übertragen.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die
in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die
Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das
Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das Unternehmen vorläufig fortzuführen
(§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Abs. 2 InsO).

- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.

- wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

- werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, einstweilen
eingestellt.

- wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen der Betriebsfortführung zur Begründung von
Masseverbindlichkeiten gem. § 55 Abs. 2 InsO bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro zum Abschluss von Dienstverträgen, Werkverträgen und Kaufverträgen und sonstigen Vertragsabschlüssen mit den Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern der Schuldnerin ermächtigt, soweit diese zur Fortführung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes notwendig sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen von bestehenden Dauerschuldverhältnissen von diesen Vertragspartnern der Schuldnerin Leistungen in Anspruch zu nehmen. Insoweit wird der Schuldnerin der Abschluss entsprechender Verträge untersagt und geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Es ist hierbei jedoch unschädlich, wenn die Schuldnerin dreiseitigen Vereinbarungen dieses
Inhalts beitritt.

- wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, einen Kredit zur Vorfinanzierung des Insol-
venzgeldes aufzunehmen und die hierfür notwendigen Masseverbindlichkeiten zu begründen.
Insoweit wird der Schuldnerin der Abschluss entsprechender Verträge untersagt und geht die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Es ist hier-
bei jedoch unschädlich, wenn die Schuldnerin dreiseitigen Vereinbarungen dieses Inhalts bei-
tritt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 16.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Großmehring, Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Mühldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Großmehring, Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Mühldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Gapp, Kerstin, Mühldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Großmehring, Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer…
HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Großmehring, Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring. Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2016 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Arbeitnehmerüberlassung und Einbringung von Personaldienstleistungen, Arbeitsvermittlung, Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen sowie Vermietung von Unterkünften.
Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Friedrich-Ebert-Straße 84, 85055 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 28.9.2015 hat die Änderung des § 1 Nr.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Großm…
HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Friedrich-Ebert-Straße 84, 85055 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 28.9.2015 hat die Änderung des § 1 Nr.2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Großmehring. Geschäftsanschrift: Einsteinstraße 3, 85098 Großmehring.
Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Friedrich-Ebert-Straße 84, 85055 Ingolstadt. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Münchsmünster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechti…
HRB 5223: ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Friedrich-Ebert-Straße 84, 85055 Ingolstadt. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Münchsmünster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223:ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 84, 85055 Ingolstadt.
HRB 5223:ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 84, 85055 Ingolstadt.
Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223:ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Heidenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 5223:ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Heidenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5223 HRB 5223:ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Güttig, Sören, Eisenach, *XX.XX.XXXX.
HRB 5223:ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Güttig, Sören, Eisenach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Güttig, Sören, Eisenach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Güttig, Sören, Eisenach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Schäffbräustraße 11, 85049 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.
ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Schäffbräustraße 11, 85049 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schäffbräustraße 11, 85049 Ingolstadt.
ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schäffbräustraße 11, 85049 Ingolstadt.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Abensberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, i…
ZEIT & NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Abensberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5223 Zeit & Nah GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2013 hat die Änderung des § 1 Absatz 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ZEIT & NAH GmbH.
Zeit & Nah GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2013 hat die Änderung des § 1 Absatz 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ZEIT & NAH GmbH.
Veränderungen
HRB 5223 Zeit & Nah GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sieber, Hansheinrich, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
Zeit & Nah GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sieber, Hansheinrich, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 13, 85049 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2011 hat die Änderung des § 1 Absatz 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Zeit & Nah GmbH. Ge…
ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Am Münzbergtor 13, 85049 Ingolstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2011 hat die Änderung des § 1 Absatz 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Zeit & Nah GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Münzbergtor 7, 85049 Ingolstadt.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Münzbergtor 13, 85049 Ingolstadt.
ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Münzbergtor 13, 85049 Ingolstadt.
Veränderungen
HRB 5223 ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt.Bestellt: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Denkendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt.Bestellt: Geschäftsführer: Gapp, Jürgen, Denkendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 5223 ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2009. Geschäftsanschrift: Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt. Gegenstan…
ZEIT-NAH GmbH, Ingolstadt, Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2009. Geschäftsanschrift: Spitalhofstraße 29, 85051 Ingolstadt. Gegenstand des Unternehmens: Arbeitnehmerüberlassung und Erbringung von Personaldienstleistungen, Arbeitsvermittlung sowie Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser einzelvertretungsbefugt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sieber, Hansheinrich, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.