HRB 2181
Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nidderau
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Registerdaten
- Sitz
- Nidderau
- Datenstand
- 2024-12-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 152/20 · Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 152/20
- Wirksam am
- 11.08.2023
- Registerbezug
- Hanau, HRB 2181
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 30.08.2023, 11:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 InsO i.V.m. § 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Thomas Bathon, zur Abgeltung der bestehenden Anfechtungs- und Haftungsansprüche
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 152/20 · Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 152/20
- Wirksam am
- 07.06.2022
- Registerbezug
- Hanau, HRB 2181
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.07.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 02.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 152/20 · Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 152/20
- Wirksam am
- 02.09.2021
- Registerbezug
- Hanau, HRB 2181
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 1 bis 101 wird angeordnet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.10.2021 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen lfd. Nr. 1 - 101 schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 01.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2181 HRB 2181: Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau, Nidderau, Siemensstr. 9, 61130 Nidderau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 70 IN 152/20 · Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 152/20
- Wirksam am
- 02.10.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 2181
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Zeiger GmbH Werkzeug-
+ Vorrichtungsbau, Siemensstraße 9, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB 2181), vertr.
d.: Thomas Ottmar Bathon, Am Dachsberg 32, 63755 Alzenau in Unterfranken,
(Geschäftsführer),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin
Hancke, c/o Rechtsanwälte Lieser, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am
Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail:
frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich, in EURO und
unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.11.2020.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 09.12.2020, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee
17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S.
1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung
(§§ 271, 272, 277 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 276 S. 1 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Wichtige Hinweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
1. Im Gerichtsgebäude ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
2. Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Gericht einzuhalten,
insbesondere während der Wartezeiten in den Fluren. Daher sind auch die
Sitzgelegenheiten zum Teil abgesperrt.
3. Wie die Maskenpflicht während einer laufenden Verhandlung gehandhabt
wird, obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden. Er/Sie kann sie anordnen, aber
auch bei genügenden Abstand von mindestens 1,50 m darauf verzichten.
4. Pro Gläubiger kann nur eine Person an der Gläubigerversammlung
teilnehmen. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich, etwa für Dolmetscher
oder Assistenzpersonen für Behinderte.
5. Sollte sich bei Terminsaufruf herausstellen, dass der Saal für die Anzahl
der erschienen Beteiligten nicht ausreicht, muss der Termin kurzfristig vertagt
werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.10.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2181 HRB 2181: Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau, Nidderau, Siemensstr. 9, 61130 Nidderau. Nicht mehr Geschäftsführer: Locher, Stefan, Alzenau, *XX.XX.XXXX.
HRB 2181 HRB 2181: Zeiger GmbH Werkzeug- + Vorrichtungsbau, Nidderau, Siemensstr. 9, 61130 Nidderau. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2016 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine …
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