HRB 24221

Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hauptstr. 69a, 56575 Weißenthurm

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Weißenthurm
Rechtsform
ausländische Rechtsform
Letzte Eintragung
24.10.2023
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Admir Becar

Weißenthurm

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer(in)

Esef Bajric

Kresevo (Bosnien- Herzegowina)

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer(in)

Rasim Becar

Brandscheid

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer(in)

Zakir Becar

Sarajewo(Bosnien-Herzegowina)

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zweigniederlassung

Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina

Weißenthurm

Hauptniederlassung

ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import

Sarajewo

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den Gesellschaftsdirektor ohne Beschränkungen und durch seinen Stellvertreter ohne Beschränkungen dargestellt. Direktor der Gesellschaft ist Zakir Becar ohne Beschränkungen; Stellvertreter des Direktors ist Esef Bajric ohne Beschränkungen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-23

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand der Zweigniederlassung ist der Handel mit Waren jeder Art, mit Ausnahme verderblicher Lebensmittel und alkoholischer Getränke sowie sonstiger Waren für deren Handel es einer Genehmigung bedarf, welche über die normale Gewerbeerlaubnis hinausgeht.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 50/23 · Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 50/23
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 24221
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221), vertr. d.: 1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse eingestellt (Einstellung mangels Masse).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam, § 9 I S. 3 InsO.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin hat die Masselosigkeit nach § 207 InsO angezeigt und die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die vorhandenen bzw. noch zu erwartenden Masserlöse reichen nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist am 24.02.2026 erfolgt.
Die Gläubigerversammlung, die Insolvenzverwalterin und die Massegläubiger wurden am 30.04.2026 angehört.
Da ein Vorschuss auf die weiteren Kosten des Insolvenzverfahrens nicht geleistet wurde, war das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Seit dem 01.01.2018 kann mit den Gerichten elektronisch kommuniziert werden ( § 130a ZPO ).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
* an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

56727 Mayen, 17.09.2026
Das Amtsgericht - Abt. 7
7 IN 50/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 50/23 · Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 50/23
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 24221
7 IN 50/23:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221),
vertreten durch:
1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),

wird der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins (hier: Gläubigerversammlung zur Vorbereitung der Einstellung mangels Masse gemäß § 207 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).

Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.04.2026.

Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt;
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, falls noch beantragt;
* schriftliche Anhörung der Gläubiger zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten desselben deckenden Masse gemäß § 207 InsO. Die Einstellung des Verfahrens kann durch Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 1.893,51 Euro abgewendet werden.

Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mayen, 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 50/23 · Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 50/23
Wirksam am
25.08.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 24221
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221), vertr. d.: 1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 0/4-6 der aktuellen Forderungsliste der Insolvenzverwalterin
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).

Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können
bis zum 20.10.2025
schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund, Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.
Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.
Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer Nr. 217 aus.

Mayen, den 18.08.2025
Das Amtsgericht
7 IN 50/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 50/23 · Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 50/23
Wirksam am
26.03.2024
Registerbezug
Koblenz, HRB 24221
Geschäfts-Nr.: 7 IN 50/23. In dem Insolvenzverfahren Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221), vertr. d.: 1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), 4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),

wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird folgt festgesetzt:

Nettovergütung nach insolvenzrechtlicher
Vergütungsverordnung InsVV - ohne Betragsangabe -
Auslagen - ohne Betragsangabe -
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer - ohne Betragsangabe -
Endbetrag - ohne Betragsangabe -

Der Insolvenzverwalterin X wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit diese hierfür ausreicht.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat vorliegend lediglich die gesetzliche Mindestvergütung beantragt.

Gründe:

Mit Schreiben vom 04.11.2014 beantragt die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und ihrer Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf Bezug genommen.

Der Antrag ist zulässig und begründet.

Die Festsetzung erfolgt im Rahmen der §§ 63 ff InsO i.V.m. § 11 ff InsVV.

Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.
Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemißt sich gem. 11 Abs. 1 i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11 InsVV RN 39).

Davorliegend keine werthaltige Berechnungsmasse vorhanden ist, beträgt die Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gem. § 2 Abs. 2 InsVV in Verbindung mit § 10 InsVV 1.400,00 €; so auch LG Bielefeld gem. Beschluss vom 06.04.2006 - 23 T 101/06 -.
Sofern sich ein Vergütungsanspruch ergibt, der betragsmäßig unterhalb der Mindestvergütung liegt, hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Anspruch auf die ungekürzte Mindestvergütung und die auf diesen Betrag bezogene Auslagenpauschale (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05).

Nach §§ 11, 10, 8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.
Diese beträgt somit X €.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu erhöhen. Dies ergibt ein Betrag von X €.

Zuständig für die Festsetzung ist der Rechtspfleger § 3 Nr. 2 Buchst. 3 RPflG.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den Rechtspfleger über, sofern sich nicht der Richter die Entscheidung vorbehalten hat (BGH, Beschluss vom 22. 09 2010 - IX ZB 195/09).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Notwendigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich § 232 ZPO.

Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde gem. § 63, 64, 21 Abs. 2 InsO und § 11 RPflG (§ 567 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend) zu.
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt.
Die "sofortige Beschwerde" ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St. Veit-Str. 38, 56727 Mayen.
Die Notfrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erklärung über die Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden, wobei die Beschwerdefrist nur dann als gewahrt gilt, wenn die Erklärung rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Beschwerde gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt werde, enthalten. Die Beschwerdeschrift ist zu unterzeichnen. Es ist zweckmäßig, die Beschwerde zu begründen.
Die Gerichtssprache ist deutsch. Anwaltszwang besteht vorliegend nicht.

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die "Erinnerung" ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St. Veit-Str. 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Erklärung über die Erinnerung kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden, wobei die Beschwerdefrist nur dann als gewahrt gilt, wenn die Erklärung rechtzeitig bei dem Amtsgericht Mayen eingeht.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Erinnerung gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Erinnerung eingelegt werde, enthalten. Die Erinnerungsschrift ist zu unterzeichnen. Es ist zweckmäßig, die Erinnerung zu begründen.
Die Gerichtssprache ist deutsch. Anwaltszwang besteht vorliegend nicht.

Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen
sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
* an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Anmerkung zur Veröffentlichung der Vergütung im Internet:

Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders für die Tätigkeit in der Wohlverhaltensperiode durch Beschluss fest, §§ 63, 64 Abs. 1, 293 InsO.

Gem. § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen, Zimmer 217 eingesehen werden.

Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen wird die Vergütungsbeschlussbegründung nur teilweise veröffentlicht (X)!
Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen einsehen bzw. anfordern.

Die öffentliche Bekanntmachung muss sicherstellen, dass alle Beteiligten auf möglichst einfache Weise auch tatsächlich Kenntnis von dem veröffentlichen Beschluss und seinem Inhalt erhalten können.

Ein Beteiligten muss wenigstens in groben Umrissen erkennen können, ob für ihn Anlass besteht, die festgesetzte Vergütung einer näheren Überprüfung zu unterziehen und Rechtsmittel einzulegen (so der BGH in seinem Beschluss vom 14.12.2017 - IX ZB 65/16).

Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.

Amtsgericht Mayen, 25.03.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 50/23 · Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 50/23
Wirksam am
13.11.2023
Registerbezug
Koblenz, HRB 24221
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag, Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm (AG Koblenz, HRB 24221),
vertreten durch:
1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin mit Bericht vom 07.11.2023 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
56727 Mayen, 10.11.2023
Das Amtsgericht - Abt. 7
7 IN 50/23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 50/23 · Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina Plakatanschlag · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 50/23
Wirksam am
10.11.2023
Registerbezug
Koblenz, HRB 24221
In dem Insolvenzverfahren 7 IN 50/23
über das Vermögen der
Zakir Commerce GmbH, Plakatanschlag,
Hauptstr. 49a, 56575 Weißenthurm
AG Koblenz, HRB 24221, (vormals AG Montabaur HRB 6274)

vertreten durch:
1. Esef Bajric, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
2. Admir Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
3. Rasim Becar, c/o Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),
4. Zakir Becar, c/o Fa. Zakir Commerce GmbH, Hauptstraße 69 a, 56575 Weißenthurm, (Geschäftsführer),

werden die Beschlüsse des Amtsgerichts -Insolvenzgerichts- Mayen vom 10.10.2023 sowie 11.10.2023
dahingehend berichtigt, als dass die korrekte Bezeichnung der Insolvenzschuldnerin lautet:

Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina,

Amtsgericht Mayen, 09.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24221 HRB 24221: Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina, Weißenthurm, Haup…
HRB 24221: Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina, Weißenthurm, Hauptstr. 69a, 56575 Weißenthurm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Mayen (7 IN 42/19) vom 23.08.2019 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
Veränderungen
HRB 24221 HRB 24221: Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina, Weißenthurm, Haup…
HRB 24221: Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina, Weißenthurm, Hauptstr. 69a, 56575 Weißenthurm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mayen (7 IN 42/19) vom 28.06.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Neueintragungen
HRB 24221 HRB 24221:Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina, Weißenthurm, Haupt…
HRB 24221:Zakir Commerce GmbH, Zweigniederlassung der ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import Sarajewo, Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Rechts des Staates Bosnien-Herzegowina, Weißenthurm, Hauptstr. 69a, 56575 Weißenthurm.Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Bosnien-Herzegowina (Register: Kantonales Gericht Sarajewo 1-15732). Gesellschaftsvertrag vom 05.02.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2014 hat die Sitzverlegung von Brandscheid (bisher Amtsgericht Montabaur HRB 6274) nach Weißenthurm beschlossen. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 69a, 56575 Weißenthurm. Zweigniederlassung der "ZAKIR COMMERCE GmbH für Export-Import" mit Sitz in Sarajewo / Bosnien-Herzegowina (Kantonales Gericht Sarajewo 1-15732). Gegenstand der Zweigniederlassung ist der Handel mit Waren jeder Art, mit Ausnahme verderblicher Lebensmittel und alkoholischer Getränke sowie sonstiger Waren für deren Handel es einer Genehmigung bedarf, welche über die normale Gewerbeerlaubnis hinausgeht. 411.000,00 DEM. Die Gesellschaft wird durch den Gesellschaftsdirektor ohne Beschränkungen und durch seinen Stellvertreter ohne Beschränkungen dargestellt. Direktor der Gesellschaft ist Zakir Becar ohne Beschränkungen; Stellvertreter des Direktors ist Esef Bajric ohne Beschränkungen. Geschäftsführer: Bajric, Esef, Kresevo (Bosnien- Herzegowina), *XX.XX.XXXX; Becar, Admir, Weißenthurm, *XX.XX.XXXX; Becar, Zakir, Sarajewo(Bosnien-Herzegowina), *XX.XX.XXXX; Becar, Rasim, Brandscheid, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.