HRB 27757
Yücel Bau GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lange Straße 28, 01159 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 25.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 13.04.2026
- Datenstand
- 2026-05-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Orhan Yücel
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Aquameta GmbH Radeberg
Gegenstand des Unternehmens
Rohbau (Maurer-, Stahlbeton-, Stahl-, Abbrucharbeiten); Stahlbetonarbeiten und Kernbohrungen; Trockenbau, Putzarbeiten, Estricharbeiten; Fliesenlegerarbeiten, Brandschutzmaßnahmen; Trockenlegung, Gebäudeabdichtung; Gebäudeunterfangungen und -abfangungen; Fassadenarbeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 265/20 · Yücel Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 265/20
- Wirksam am
- 16.03.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27757
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 04.03.2026 nach Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 265/20 · Yücel Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 265/20
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27757
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
wird die Veröffentlichung vom 04.03.2025 über die Anberaumung der abschließenden Gläubigerversammlung wie folgt berichtigt:
...
Der Insolvenzverwalter erklärt: Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 516.408,14 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 0,00 Euro zur Verfügung.
...
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 557 IN 265/20 · Yücel Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 265/20
- Wirksam am
- 04.03.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27757
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur/zum
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
haben die Insolvenzgläubiger gemäß §§ 211, 66 InsO schriftlich bis zum 16.04.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 515.996,68 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 557 IN 265/20 · Yücel Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 265/20
- Wirksam am
- 09.12.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27757
Aktenzeichen: 557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße 28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
Dem Insolvenzverwalter wurden für seine Tätigkeit die Vergütung, Auslagenpauschale und Zustellauslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer mit Beschluss vom 22.11.2024 festgesetzt. Dem Verwalter wurde die Entnahme aus der Masse gestattet.
Gemäß Schlussrechnung vom 14.11.2024 beträgt die durch den Verwalter erwirtschaftete freie Masse 28.547,64 EUR, welche nach § 1 InsVV Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist. Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV wurde festgesetzt.
Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Der Zuschlag für die übertragenen Zustellauslagen wurde gemäß BGH vom 21.03.2013, Az. IX ZB 209/10 festgesetzt.
Die Festsetzung der Mehrwertsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 557 IN 265/20 · Yücel Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 265/20
- Wirksam am
- 06.01.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27757
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße
28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.01.2021 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
557 IN 265/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27757 HRB 27757: Yücel Bau GmbH, Dresden, Lange Straße 28, 01159 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 21.10.2020, AZ: 533 IN 265/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft e…
Forderungsprüfung 557 IN 265/20 · Yücel Bau GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 557 IN 265/20
- Wirksam am
- 22.10.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 27757
533/557 IN 265/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yücel Bau GmbH, Lange Straße
28, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27757
vertreten durch den Geschäftsführer Orhan Yücel
- wurde am 21.10.2020 um 16:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Telefax: 0351
34085 5 Telefon geschäftlich: 0351 34085 0 Email geschäftlich:
dresden@hww-kanzlei.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
01.12.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
12.01.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
533 IN 265/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27757 HRB 27757: Aquameta GmbH, Radeberg, Robert-Bosch-Straße 9, 01454 Radeberg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Ge…
HRB 27757 Aquameta GmbH, Radeberg, Robert-Bosch-Straße 9, 01454 Radeberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2009. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 9, 01454 Radeberg. Gegenstan…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.