HRA 92927

Yavuz Transporte und Logistik e.K.

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hanau

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Registerdaten

Sitz
Hanau
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
04.08.2025
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
70 IN 322/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Nuray Yavuz, Reichenberger Str. 10, 63452 Hanau, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und Logistik e.K. (AG Hanau, HRA 92927), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 17.07.2025 Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Das Vermögen, das die Schuldnerin nach dem 24.01.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 24.01.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 21.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
09.04.2025
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
70 IN 322/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren der Nuray Yavuz, Reichenberger Str. 10, 63452 Hanau, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und Logistik e.K. (AG Hanau, HRA 92927), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 24.01.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 10.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
06.05.2022
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
70 IN 322/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nuray Yavuz, Reichenberger Str. 10, 63452 Hanau, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und Logistik e.K. (AG Hanau, HRA 92927), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 05.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
04.05.2021
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
70 IN 322/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nuray Yavuz,
Reichenberger Str. 10, 63452 Hanau, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und
Logistik e.K. (AG Hanau, HRA 92927), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.06.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 03.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
05.11.2020
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
70 IN 322/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nuray Yavuz,
Reichenberger Str. 10, 63452 Hanau, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und
Logistik e.K. (AG Hanau, HRA 92927), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.11.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Hanau, 03.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
06.11.2019
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
70 IN 322/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nuray Yavuz,
Reichenberger Str. 10, 63452 Hanau, ehemals Inhaberin der Yavuz Transporte und
Logistik e.K. (AG Hanau, HRA 92927), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2019
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Hanau, 05.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 92927 HRA 92927: Yavuz Transporte und Logistik e.K., Hanau, Moselstr. 2 b, 63452 Hanau. Infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Prokura erloschen: Yavuz, Osman, Hanau, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Am…
HRA 92927: Yavuz Transporte und Logistik e.K., Hanau, Moselstr. 2 b, 63452 Hanau. Infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Prokura erloschen: Yavuz, Osman, Hanau, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 322/18) vom 24.01.2019 ist über das Vermögen der Inhaberin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 322/18 · Yavuz · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 322/18
Wirksam am
28.01.2019
Registerbezug
Hanau, HRA 92927
Geschäfts-Nr.: 70 IN 322/18 Am 24.01.2019 um 10:50 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Yavuz Transporte und
Logistik e.K., Moselstraße 2b, 63452 Hanau, Inhaberin: Nuray Yavuz,
Reichenberger Straße 10, 63452 Hanau (AG Hanau, HRA 92927),. Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181
916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet:
www.kanzleizjr.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
22.02.2019.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

müssen schriftlich bis zum 15.03.2019 (Frist, die dem Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben
können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 24.01.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 92927 HRA 92927: Yavuz Transporte und Logistik e.K., Hanau, Reichenbergerstr. 10, 63452 Hanau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Moselstr. 2 b, 63452 Hanau.
HRA 92927: Yavuz Transporte und Logistik e.K., Hanau, Reichenbergerstr. 10, 63452 Hanau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Moselstr. 2 b, 63452 Hanau.
Neueintragungen
HRA 92927 Yavuz Transporte und Logistik e.K., Hanau, Reichenbergerstr. 10, 63452 Hanau. (Transporte aller Art.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Reichenbergerstr. 10, 63452 Hanau. Inhaberin: Yavuz, Nuray, Hanau, *…
Yavuz Transporte und Logistik e.K., Hanau, Reichenbergerstr. 10, 63452 Hanau. (Transporte aller Art.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Reichenbergerstr. 10, 63452 Hanau. Inhaberin: Yavuz, Nuray, Hanau, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Yavuz, Osman, Hanau, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.