HRB 228228

Yababa GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-09-26

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36y IN 692/23 · Yababa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36y IN 692/23
Wirksam am
06.09.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 228228
36y IN 692/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Yababa GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Francisco Javier Gimenez Fernandez, Ralph Hage und Hadi Zaklouta
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 228228
- Schuldnerin -
- Geschäftszweig: Onlinehandel mit frischen und haltbaren Lebensmitteln und Bedarfsartikeln und die Auslieferung über einen Lieferservice im Bereich ethnischer Lebensmittel für ethnische Gemeinschaften -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.04.2023 um 11.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Niklas Lütcke
Lennéstraße 7, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 24.05.2023, 09:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 23.08.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 03.02.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36y IN 692/23 · Yababa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36y IN 692/23
Wirksam am
07.06.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 228228
36y IN 692/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Yababa GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Francisco Javier Gimenez Fernandez, Ralph Hage und Hadi Zaklouta
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 228228
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Charlottenstraße 87-90, 10969 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 19.05.2023.
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses war eine Vergütung vorläufiges Gläubigerausschussmitglied in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36y IN 692/23 · Yababa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36y IN 692/23
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 228228
36y IN 692/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Yababa GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Francisco Javier Gimenez Fernandez, Ralph Hage und Hadi Zaklouta, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 228228
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 17.04.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36y IN 692/23 · Yababa GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36y IN 692/23
Wirksam am
06.02.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 228228
36y IN 692/23

In dem Verfahren über den Antrag

Yababa GmbH, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Francisco Javier Gimenez Fernandez, Ralph Hage und Hadi Zaklouta
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 228228
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 03.02.2023 um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Niklas Lütcke
Lennéstraße 7, 10785 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Genehmigtes…
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 4 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.05.2022 ermächtigt, bis zum Ablauf des 16.05.2027 das Stammkapital einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen um bis zu 419,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I)
Veränderungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.598,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 ist das Stammkapital …
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.598,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2022 ist das Stammkapital um 128,00 EUR auf 48.598,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital) und § 4 (Genehmigtes Kapital). Rechtsverhaeltnis: Das genehmigte Kapital vom 03.11.2021 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2021/II)
Veränderungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.470,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 erteilt…
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 48.470,00 EUR; Rechtsform: Auf Grund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 erteilten Ermächtigung ist das Stammkapital um 1.077,00 EUR auf 48.470,00 EUR erhöht. Durch Beschluss der dazu ermächtigten Geschäftsführung vom 16.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Stammkapital) und 4 (Genehmigtes Kapital) (Genehmigtes Kapital 2021/II); Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 128,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.01.2022. (Genehmigtes Kapital 2021/II)
Veränderungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 47.393,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 ist das Stammkapital …
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 47.393,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 ist das Stammkapital um 22.393,00 EUR auf 47.393,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.10.2026 ein- oder mehrmals gegen Bareinlagen um bis zu 7.971,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I); Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 31.01.2022 ein- oder mehrmals gegen Bareinlagen um bis zu 1.205,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/II); Das genehmigte Kapital vom 28.05.2021 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2021/EIP)
Veränderungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Geschäftsführer: 2. Gimenez Fernandez, Francisco Javier, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit…
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Gimenez Fernandez, Francisco Javier, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Zaklouta, Hadi, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Gegenstand: Onlinehandel mit frischen und haltbaren Lebensmitteln und Bedarfsartikeln und die Auslieferung dieser Waren über einen eige…
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Gegenstand: Onlinehandel mit frischen und haltbaren Lebensmitteln und Bedarfsartikeln und die Auslieferung dieser Waren über einen eigenen Lieferservice im Bereich der ethnischen Lebensmittel für ethnische Gemeinschaften. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Rechtsverhaeltnis: Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2021 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 01.05.2026 ein- oder mehrmals gegen Bareinlagen um bis zu 5.305,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I, im Gesellschaftsvertrag bezeichnet als Genehmigtes Kapital 2021 EIP)
Neueintragungen
HRB 228228 B HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Firma: Yababa GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin; Gegenstand: Der Onlineh…
HRB 228228 B: Yababa GmbH, Berlin, Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin. Firma: Yababa GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin; Gegenstand: Der Onlinehandel mit frischen und haltbaren Lebensmitteln und Bedarfsartikeln und die Auslieferung dieser Waren über einen eigenen Lieferservice. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1.
Hage, Ralph, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.04.2021

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.