HRA 18267

xtreme-modding GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Dortmund

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Registerdaten

Sitz
Dortmund
Datenstand
2024-04-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. xtreme-modding OHG Dortmund

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 257 IN 127/19 · xtreme-modding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 127/19
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Dortmund, HRA 18267
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18267 eingetragenen xtreme-modding GmbH & Co. KG, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29465 eingetragene x-treme-modding Verwaltungsgesellschaft mbH, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bastian Schmidt, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund und Tiago Barqueta, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 14.285,00 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.01.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.

257 IN 127/19
Amtsgericht Dortmund, 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 257 IN 127/19 · xtreme-modding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 127/19
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Dortmund, HRA 18267
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18267 eingetragenen xtreme-modding GmbH & Co. KG, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29465 eingetragene x-treme-modding Verwaltungsgesellschaft mbH, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bastian Schmidt, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund und Tiago Barqueta, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 14.285,00 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.01.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.

257 IN 127/19
Amtsgericht Dortmund, 04.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 257 IN 127/19 · xtreme-modding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 127/19
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Dortmund, HRA 18267
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18267 eingetragenen xtreme-modding GmbH & Co. KG, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29465 eingetragene x-treme-modding Verwaltungsgesellschaft mbH, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bastian Schmidt, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund und Tiago Barqueta, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/16 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

257 IN 127/19
Amtsgericht Dortmund, 29.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 257 IN 127/19 · xtreme-modding GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 127/19
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Dortmund, HRA 18267
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 18267 eingetragenen xtreme-modding GmbH & Co. KG, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 29465 eingetragene x-treme-modding Verwaltungsgesellschaft mbH, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bastian Schmidt, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund und Tiago Barqueta, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 8 bis 15 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 11.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

257 IN 127/19
Amtsgericht Dortmund, 05.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRA 18267 HRA 18267: xtreme-modding GmbH & Co. KG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Ausgeschieden als Kommanditisten: Barqueta, Tiago, Dortmund, *XX.XX.XXXX, S…
HRA 18267: xtreme-modding GmbH & Co. KG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG eingetragen: Ausgeschieden als Kommanditisten: Barqueta, Tiago, Dortmund, *XX.XX.XXXX, Schmidt, Bastian, Dortmund, *XX.XX.XXXX.
Löschungsankündigungen
HRA 18267 HRA 18267: xtreme-modding GmbH & Co. KG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten Tiago Barqueta und Bastian Schmidt …
HRA 18267: xtreme-modding GmbH & Co. KG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten Tiago Barqueta und Bastian Schmidt nach deren Ausscheiden aus der Gesellschaft gemäß § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf sechs Wochen festgesetzt.
Veränderungen
HRA 18267 HRA 18267: xtreme-modding GmbH & Co. KG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (257 IN 127/19) vom 18.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insol…
HRA 18267: xtreme-modding GmbH & Co. KG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (257 IN 127/19) vom 18.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Besondere Vertretungsbefugnisse gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 18267 HRA 18267: xtreme-modding OHG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Firma geändert: xtreme-modding GmbH & Co. KG. Jetzt Kommanditgesellschaft. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: xtr…
HRA 18267: xtreme-modding OHG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Firma geändert: xtreme-modding GmbH & Co. KG. Jetzt Kommanditgesellschaft. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: xtreme-modding Verwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 29465), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Barqueta, Tiago, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Präger, Max, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Bastian, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Schuster, Maximilian, Hochdorf-Assenheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 18267 HRA 18267: xtreme-modding OHG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schuster, Maximilian, Hochdorf-Assenheim, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausg…
HRA 18267: xtreme-modding OHG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schuster, Maximilian, Hochdorf-Assenheim, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRA 18267 HRA 18267: xtreme-modding OHG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. (die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb sowie die Modifikation von Computerspielen, von Computerhardware, und alle hierfür …
HRA 18267: xtreme-modding OHG, Dortmund, Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. (die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb sowie die Modifikation von Computerspielen, von Computerhardware, und alle hierfür erforderlichen Hilfs- und Nebengeschäfte). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Schellenkai 11, 44329 Dortmund. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Barqueta, Tiago, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Bastian, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Persönlich haftender Gesellschafter: Präger, Max, Leipzig, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.