HRB 9402

XRX Hessen GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiesbaden

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Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Rank-Xerox-Vertragspartner Dieter Petz GmbH Wiesbaden
  2. Dieter Petz GmbH Wiesbaden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 203/18 · XRX Hessen GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 203/18
Wirksam am
06.05.2026
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 9402
14 IN 203/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XRX Hessen GmbH, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9402), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub, ILŪKSTES IELA 38, LATVIJA / LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 80 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.04.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Der Schuldnervertreter wurde gehört und eingewandt, dass er die Unterlagen ausreichend vorgelegt habe.
Einer Erhöhung selbst hat er grundsätzlich nicht widersprochen.
Seinen Ausführungen wurde in der Gesamtbetrachtung jedoch Rechnung getragen.
GRUNDVERGÜTUNG
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 82.334,04 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 18.513,38 EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach --- EUR.

I.
ZUSCHLÄGE
1. Betriebsfortführung
Die vorläufige Insolvenzverwalterin macht Zuschläge für die Betriebsfortführung iHv 38,10 % geltend und berücksichtigt hierbei im Wege der Vergleichsberechnung, dass die Einnahmen der Betriebsfortführung bereits zu einer Massemehrung und damit höheren Vergütung führen.
Die Berechnung ist nicht zu beanstanden, der Zuschlag iHv 38,10 % zulässig und angemessen.

2. Aus- und Absonderungsrechte
Die vorläufige Insolvenzverwalterin macht Zuschläge für die Behandlung von Aus- und Absonderungsrechten iHv 30 % geltend.
Die Berechnung ist nicht zu beanstanden, der Zuschlag iHv 30 % zulässig und angemessen.

3. Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen und schwierige Buchhaltung
Die I vorläufige Insolvenzverwalterin macht Zuschläge für die Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen und die schwierige Buchhaltung iHv 25 % geltend.
Die Berechnung ist nicht zu beanstanden, der Zuschlag iHv 25 % zulässig und angemessen

Insgesamt wären somit Zuschläge in Höhe von 93,10 % zulässig und ausreichend.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt in der Gesamtwürdigung aller Umstände Zuschläge in Höhe von 80% der Regelvergütung.
Es wurden Zuschläge in Höhe von --- € festgesetzt.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 05.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 203/18 · XRX Hessen GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 203/18
Wirksam am
26.11.2021
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 9402
14 IN 203/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XRX Hessen GmbH, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9402), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub, Mirdzas Kempes 4-2, LV-1014 Riga, LETTLAND, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird aufgehoben.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.12.2021 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 25.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 203/18 · XRX Hessen GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 203/18
Wirksam am
15.02.2019
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 9402
14 IN 203/18 In dem Insolvenzverfahren XRX Hessen GmbH, Borsigstraße 11-13,
65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9402), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub,
Auf der Schützenhöhe 23, 56170 Bendorf, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Montabaur, 14.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9402 HRB 9402: XRX Hessen GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 9402: XRX Hessen GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 203/18 · XRX Hessen GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 203/18
Wirksam am
04.12.2018
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 9402
14 IN 203/18: Über das Vermögen der XRX Hessen GmbH, Borsigstraße 11-13, 65205
Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9402), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub,
(Geschäftsführer), ist am 01.12.2018 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstrasse 1, 56068
Koblenz, Tel.: 0261/1332-890, Fax: 0261/1332-790, E-Mail:
team@kreplin-partner.de, Internet: www.kreplin-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 25.02.2019, 09:00 Uhr, Saal 115 1.
Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und
zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 04.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 203/18 · XRX Hessen GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 203/18
Wirksam am
13.09.2018
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 9402
14 IN 203/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der XRX Hessen
GmbH, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 9402), vertr. d.:
Jörg-Christian Gollub, (Geschäftsführer), ist am 13.09.2018 um 08:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Nada Nasser, Schlossstrasse 1, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/
1332-890, Fax: 0261/1332-790, E-Mail: team@kreplin-partner.de, Internet:
www.kreplin-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 13.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9402 HRB 9402: XRX Hessen GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden. Einzelprokura: Beck, Ralf, Hünfelden-Dauborn, *XX.XX.XXXX.
HRB 9402: XRX Hessen GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden. Einzelprokura: Beck, Ralf, Hünfelden-Dauborn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9402 HRB 9402:Dieter Petz GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 10, 65205 Wiesbaden.Neue Firma: XRX Hessen GmbH; Geändert, nun:Geschäftsanschrift: Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden; Gegenstand des Unternehmens: Der Ver…
HRB 9402:Dieter Petz GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 10, 65205 Wiesbaden.Neue Firma: XRX Hessen GmbH; Geändert, nun:Geschäftsanschrift: Borsigstraße 11-13, 65205 Wiesbaden; Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb, insbesondere der Verkauf und die Vermietung, sowie die Wartung von Bürosystemen, insbesondere solchen der Firma Xerox, wobei der Schwerpunkt der Vertriebstätigkeit in Hessen liegt.; Stammkapital:25.600,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: Petz, Dieter, Kaufmann, Bischofsheim; Bestellt als Geschäftsführer: Gollub, Jörg-Christian, Bendorf, *XX.XX.XXXXeinzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 9402 HRB 9402:Dieter Petz GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 10, 65205 Wiesbaden.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Borsigstraße 10, 65205 Wiesbaden.
HRB 9402:Dieter Petz GmbH, Wiesbaden, Borsigstraße 10, 65205 Wiesbaden.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Borsigstraße 10, 65205 Wiesbaden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.