HRB 180813
XOLUTION GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1509 IN 957/22 · Xolution GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 957/22
- Wirksam am
- 27.06.2024
- Registerbezug
- München, HRB 180813
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XOLUTION GmbH, Unterhachinger Straße 75, 81737 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abeln Holger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 180813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE I RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 03.05.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat. Die Vergütung beträgt gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO regelmäßig 25 % der Regelvergütung.Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierauf einen Zuschlag von 70 % (insgesamt also 95 % der Regelvergütung). Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen (auch für die vorläufige Verwaltung), wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Verwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist; vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11 sowie vom 11.10.2007 - IX ZB 15/07. Dieser Fall ist hier gegeben: So macht der vorläufige Insolvenzverwalter einen Mehraufwand im Zusammenhang mit der Prüfung der Aussichten zur Betriebsfortführung und der Aufrechterhaltung der Betriebsstrukturen geltend und beantragt hierfür einen Zuschlag von 45 %. Auf Grundlage ausführlicher persönlicher Besprechungen und der zur Verfügung stehenden Daten wurden Optionen zur Wiederaufnahme der bereits zum Erliegen gekommenen Produktion unter Einbindung der hierfür notwendigen Drittfirmen und der Tochtergesellschaft in den USA geprüft und umfangreich diskutiert, letztlich aber als zu riskant bewertet, sodass der Abverkauf der noch vorhandenen Warenbestände priorisiert werden musste. Dennoch musste für den einzuleitenden Investorenprozess der Erhalt der Betriebseinheit gesichert werden. Erschwert wurden diese Tätigkeiten insbesondere durch einen Wechsel in der Geschäftsführung, das Bestehen einer von Dritten betriebenen Produktionsstätte in Norddeutschland, Lager u.a. in Polen sowie der operativen Tochtergesellschaft in den USA. Auch eine Pressemitteilung war zu erstellen und entsprechende Anfragen zu beantworten. Die beschriebenen Tätigkeiten der vorläufigen Insolvenzverwaltung und der damit verbundene Mehraufwand rechtfertigen einen Zuschlag, soweit sich die Masse hierdurch nicht bereits maßgeblich erhöht hat (vgl. BGH ZIP 2006, 1008; BGH ZIP 2007, 826). Eine Vergleichsberechnung kann im vorliegenden Fall unterbleiben, da sich Zuflüsse zur Sicherungsmasse nicht ergeben haben. Der Zuschlag ist zuzugestehen.Mehraufwand wird weiter im Zusammenhang mit den Sanierungsbemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters dargelegt (Auswahl eines internationalen M&A-Beraters, Ermittlung potentieller Investoren, Erstellung eines Datenraums), wobei diese durch einen Gesellschafterstreit erschwert wurden, in dessen Kontext auch der Geschäftsführer ausgewechselt und der erforderliche Informationszugriff oftmals verzögert wurde. Nach Beiholung einer gerichtlichen Einzelermächtigung zum Abschluss eines M&A-Vertrags erfolgte eine breite Marktansprache von rund 100 möglichen Interessenten im In- und Ausland sowie weitere Verhandlungen mit fünf Kandidaten. Die tatsächliche übertragende Sanierung gelang schließlich erst nach Verfahrenseröffnung. Wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen des ihm zustehenden Aufgabenkreises in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung tätig, ist der damit verbundene Mehraufwand im Rahmen eines Zuschlags zu vergüten (BGH NZI 2019, 913). Die beschriebenen Tätigkeiten rechtfertigen einen Zuschlag von (zunächst) 35 %, welcher sich nach Durchführung einer Vergleichsberechnung zur Berücksichtigung des späteren Massezuflusses durch den vereinnahmten Kaufpreis auf 18,35 % verringert.Schließlich habe sich auch die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten sowie die Einleitung von Liquidationsmaßnahmen aufwendig gestaltet. Für die sieben bei Antragstellung noch ungekündigten Beschäftigten wurde die Insolvenzgeldvorfinanzierung organisiert. Zur Masseschonung wurden die Arbeitsverhältnisse vor Eröffnung schließlich gekündigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter stellt klar, dass der Aufwand hinsichtlich der Prüfung und Kommunikation von arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Entwicklungen im Verfahren vorliegend trotz der geringen Zahl von Mitarbeitern überdurchschnittlich hoch ausfiel, gerade auch, da es sich um Know-How-Träger handelte. Der angesetzte Zuschlag von 15 % wird daher als angemessen erachtet, vgl. §§ 10, 3 Abs. 1 a InsVV.In der Gesamtschau ist daher unter Berücksichtigung eines Abschlags von 8,35 % für mögliche Überschneidungen ein Zuschlag von insgesamt 70 % für die Tätigkeit im vorläufigen Verfahren angemessen. Die Zuschläge werden auf der Grundlage der Regelvergütung des endgültigen Insolvenzverwalters berechnet (BGH, Beschluss vom 04.11.2004 - IX ZB 52/04).
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1509 IN 957/22 · Xolution GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 957/22
- Wirksam am
- 31.05.2024
- Registerbezug
- München, HRB 180813
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XOLUTION GmbH, Unterhachinger Straße 75, 81737 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abeln Holger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 180813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE I RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München
In dem Insolvenzverfahren hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge i.H.v. 70 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 20.06.2024 gegeben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 957/22 · Xolution GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 957/22
- Wirksam am
- 19.08.2022
- Registerbezug
- München, HRB 180813
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XOLUTION GmbH, Unterhachinger Straße 75, 81737 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abeln Holger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 180813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte, Widenmayerstraße 16, 80538 München, Gz.: J-103/21-CJ/rm-2896-CJ
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO über den Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags betreffend Vermögensgegenstände der XOLUTION GmbH
- von Gesetzes wegen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, § 57 InsO
wird bestimmt auf
Dienstag, 30.08.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 180813 HRB 180813: XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.07.2022 (Az. 1509 IN 957/22) das Insolvenzv…
Forderungsprüfung 1509 IN 957/22 · Xolution GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 957/22
- Wirksam am
- 05.07.2022
- Registerbezug
- München, HRB 180813
In dem Verfahren über den Antrag d.
XOLUTION GmbH, Unterhachinger Straße 75, 81737 München, vertreten durch den Geschäftsführer Abeln Holger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 180813
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Geschäftszweig/Beschäftigung: Forschung und Entwicklung auf technischem Gebiet, Erwerb Lizenzierung und weltweite Auswertung von technischen Entwicklungen sowie sämtliche hiermit zusammenhängende Dienstleistungen einschließlich des Handels mit Waren aller Art, auch mit Waren, die in Auftragsfertigung für die Gesellschat hergestellt wurden, soweit hierzu staatlich keine Genehmigungen erforderlich sind
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2022 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49 (89) 2500 369-0
Telefax: +49 (89) 2500 369-10
Email: kontakt@inso-liebig.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 04.08.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 15.09.2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 15.09.2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.04.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 180813 HRB 180813: XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München. Bestellt: Geschäftsführer: Abeln, Holger, Lappersdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsbefu…
HRB 180813 HRB 180813: XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.066.181,-- EUR und die Neufassung der Satzung…
HRB 180813 HRB 180813:XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München.Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.692,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapit…
HRB 180813 HRB 180813:XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München.Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 hat die Änderung der §§ 16 (Zusammensetzung, Amtszeit des Verwaltungsrats) und 18 (Verf…
HRB 180813 HRB 180813:XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München.Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015/I) ist di…
HRB 180813 HRB 180813:XOLUTION GmbH, München, Unterhachinger Straße 75, 81737 München.Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 21.704,00 EUR, die Aufhebung eines alten Genehmig…
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Unterhachinger Straße 75, 81737 München.
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2012 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals, die Erhöhung des Stammkapitals um 17.510,00 EUR und die Änderung…
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München. Die Geschäftsführung hat mit Beschluss vom 12.12.2011 die Erhöhung des Stammkapitals um 10.491,00 EUR aus dem Genehmigten Kapital 2011/I gemäß Ermächtigung…
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München. Von Amts wegen ergänzt: Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.623,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten K…
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München. Die Gesellschafterversammlung vom hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.623,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Neufassung der Satz…
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München.Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 9.913,00 EUR und die Änderung der Ziff. 3. (Stammkapital) und 2. (Gegenst…
HRB 180813 XOLUTION GmbH, München, Tengstr. 37, 80796 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2003, zuletzt geändert am 19.03.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2009 hat…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.