HRB 758412

Xccelo GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigsburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ludwigsburg
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Xccelo GmbH Leonberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
4 IN 523/19
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Schwieberdinger Straße 44, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM Dok.Nr. 274665
________________________________________________________________________
Die Erbin des im Zeitraum 30.12.2019 bis 28.12.2020 tätigen Insolvenzverwalters Dr. jur. Reinhard Th. Schmid hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des am 28.12.2020 verstorbenen Insolvenzverwalters Dr. Schmid beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 575.725,54 EUR zugrunde.
Es werden Zuschläge in Höhe von 50 % auf die Vergütung geltend gemacht für Betriebsfortführung, Verwertung, Sanierung. Es werden Abschläge in Höhe von 30 % auf die Vergütung geltend gemacht für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit des Verwalters und das hierdurch erforderliche Tätigwerden des nachfolgend bestellten Insolvenzverwalters Markus Schneeberger.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 250,00 EUR je angefangenem Monat beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von drei Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 04.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
Verfahrensnummer: FSNB2606000029229221

4 IN 523/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Schwieberdinger Straße 44, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM
Dok.Nr. 274665

Beschluss:

1. Nachdem der bisherige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Jur. Reinhard
Th. Schmid am 28.12.2020 verstorben ist, wird zum neuen Insolvenzverwalter
bestellt:
Herr Rechtsanwalt Markus Schneeberger,
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 669070,
Telefax: 0711 6645068
2. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so
erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 15.04.2021, damit die
Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden und eine
Gläubigerversammlung einberufen werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 05.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
22.12.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
Verfahrensnummer: FSNB2606000029229221

4 IN 523/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Schwieberdinger Straße 44, 71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM
Dok.Nr. 274665

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Markus Schneeberger
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 669070
Telefax: 0711 6645068

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Verwaltung und Verwertung der gesamten Insolvenzmasse im Sinne des § 35
InsO einschließlich des Insolvenzsonderkontos bei der Deutschen Bank AG und der
Verfolgung von Anfechtungsansprüchen sowie die Berichterstattung und
Rechnungslegung.
In diesem Bereich hat er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 21.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
15.09.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
4 IN 523/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Schwieberdinger Straße 44,
71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM
Dok.Nr. 274665

1. Die Prüfung der bis 07.10.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 14.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
12.05.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
4 IN 523/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Schwieberdinger Straße 44,
71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM
Dok.Nr. 274665

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.Jur. Reinhard Th. Schmid, Hasenbergsteige
5, 70178 Stuttgart wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.03.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert
in Höhe von 667.737,00 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 27,56 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.03.2020 wird Bezug
genommen.
Die einfache Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (25% der
Vergütung des Insolvenzverwalters) war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs.
1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 27,56 % für die
Unternehmensfortführung unter Vornahme der Vergleichsberechnung gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

An Auslagen wurden für 3 Monate 250,00 € pro Monat festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 11.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 758412 HRB 758412: Xccelo GmbH, Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 44, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 30.12.2019 (4 IN 523/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
HRB 758412: Xccelo GmbH, Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 44, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 30.12.2019 (4 IN 523/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 4 IN 523/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
30.12.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
4 IN 523/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Schwieberdinger Straße 44,
71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM
Dok.Nr. 274665

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 30.12.2019 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr.Jur. Reinhard Th. Schmid
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 669070
Telefax: 0711 6645068
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
24.02.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 09.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 09.03.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 30.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 523/19 · Xccelo GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
4 IN 523/19
Wirksam am
15.10.2019
Registerbezug
Stuttgart, HRB 758412
4 IN 523/19

In dem Verfahren über den Antrag

Xccelo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Schwieberdinger Straße 44,
71636 Ludwigsburg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 758412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GT Restructuring, Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin, Gz.: CKM
Dok.Nr. 274665
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.10.2019 um 15:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr.Jur. Reinhard Th. Schmid
Hasenbergsteige 5, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 669070, Fax: 0711 6645068

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 15.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 758412 HRB 758412: Xccelo GmbH, Leonberg, Liebigstr. 9, 71229 Leonberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: …
HRB 758412: Xccelo GmbH, Leonberg, Liebigstr. 9, 71229 Leonberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ludwigsburg. Neue Geschäftsanschrift: Schwieberdinger Straße 44, 71636 Ludwigsburg.
Neueintragungen
HRB 758412 HRB 758412: Xccelo GmbH, Leonberg, Liebigstr. 9, 71229 Leonberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlungen vom 09.08.2016 und 21.09.2016 haben die Neufassung des Gesellschaftsver…
HRB 758412: Xccelo GmbH, Leonberg, Liebigstr. 9, 71229 Leonberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafterversammlungen vom 09.08.2016 und 21.09.2016 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Löffingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710253) nach Leonberg verlegt. Bisher: "Ileso Engineering GmbH"; nun: Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Liebigstr. 9, 71229 Leonberg. Gegenstand: Die Entwicklung von elektromechanischen und elektronischen Geräten, Baugruppen und Komponenten inklusive Applikationssoftware und Adaption der Betriebssysteme für alle Industriezweige; Bau von Geräten und Baugruppen für die Automatisierung von Abläufen; Errichtung, Wartung und Installation von Geräten sowie der Handel und Vertrieb solcher und artverwandter Produkte; Erbringung von Beratungsleistungen; Erwerb von Beteiligungen und Gründung von Zweigniederlassungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Zappel, Dietmar, Ludwigsburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grimm, Bernd, Kressbronn, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.