HRA 201844
Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Helmstedt
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Registerdaten
- Sitz
- Helmstedt
- Datenstand
- 2024-05-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 90 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR (Vergütung für vorläufige Insolvenzverwaltung und eröffnetes Verfahren).
Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 110.794,46 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
II.
Sanierungsbemühungen/übertragende Sanierung
Unternehmensplanung, Übernahmegespräche und der Entwurf eines Assets-Kaufvertrags, mit dem letztlich der Geschäftsbetrieb veräußert wurde, führte zu einem Mehraufwand, für den der beantragte Zuschlag in Höhe von 45 % angemessen erscheint.
Obstruktives Verhalten des Geschäftsführers
Das Verfahren war geprägt von der mangelnden Mitwirkung des Geschäftsführers, welcher massiv die Mitwirkungspflichten verletzte. Unterlagen wurden nicht eingereicht, zum Anhörungstermin war der Geschäftsführer nicht erschienen, trotz Erlass eines Haftbefehls erfolgte keine Mitarbeit des Geschäftsführers. Letztlich wurde Strafanzeige und Insolvenzantrag gestellt. Der Mehraufwand rechtfertigt den beantragten Zuschlag in Höhe von 40 %.
Insolvenzgeld
Für die Erstellung von Insolvenzgeldbescheinigungen für 23 Arbeitnehmer ist ein weiterer Zuschlag von 10 % angemessen.
vorläufige Insolvenzverwaltung
Wegen der vorherigen Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter ist ein Abschlag in Höhe von 5 % vorzunehmen.
Gesamtschau
In der Gesamtschau ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 90 %.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 165 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
V.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
VI.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 78 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 58.610,90 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt demnach EUR.
II.
Arbeitgeberangelegenheiten
Der beantragte Zuschlag in Höhe von 25 % für die Mehrarbeit im Rahmen der Arbeitgeberangelegenheiten erscheint im Hinblick auf die gesundheitlich bedingte Nichterreichbarkeit des Geschäftsführers gerechtfertigt.
Betriebsfortführung
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag für die Betriebsfortführung.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
Der Überschuss aus der Betriebsfortführung beträgt insgesamt 16.261,63 EUR.
Die Bruchteilsvergütung ohne den Überschuss aus der Betriebsfortführung, d.h. bei einer Berechnungsgrundlage von 42.349,27 EUR, beträgt EUR. Der angemessene Zuschlag von 50 % in Höhe von EUR würde zu einer Zielvergütung von EUR führen.
Die Bruchteilsvergütung aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Betriebsfortführung, d.h. 58.610,90 EUR, beträgt EUR.
Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 27,61 % (gerundet 28 %) ergibt.
Sanierungsbemühungen
Den beantragten Zuschlag in Höhe von 25 % für Sanierungsbemühungen erscheint angemessen.
Gesamtschau
In der Gesamtschau ergibt sich ein Zuschlag in Höhe von 78 %.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
IV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 11.02.2026
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRA 201844), vertreten durch: 1. Wunschik GmbH, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt, (Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. Felix Wunschik, c/o Antje Fink, Halberstädter Straße 1c, 39365 Harbke, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 08.01.2026 auf einer Berechnungsgrundlage von 58.610,90 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 3 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 09.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 13.04.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRA 201844), vertr. d.: 1. Wunschik GmbH, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Felix Wunschik, c/o Antje Fink, Halberstädter Straße 1c, 39365 Harbke, (Geschäftsführer), werden die bis zum 12.04.2022 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 24.05.2022 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 12.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 27.08.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wunschik Elektrotechnik GmbH &
Co. KG, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRA
201844), vertr. d.: 1. Wunschik GmbH, Emmerstedter Straße 16 A, 38350
Helmstedt, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Felix Wunschik, bei Finck,
Halberstädter Straße 1c, 39365 Harbke, (Geschäftsführer), werden die bis zum
26.08.2020 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen
Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am
25.09.2020 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440
Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann
gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch
erhoben werden.
Amtsgericht Wolfsburg 26.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201844 HRA 201844: Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Helmstedt, Emmerstedter Str. 16 A, 38350 Helmstedt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Forderungsprüfung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRA 201844), vertr.
d.: 1. Wunschik GmbH, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt,
(Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Felix Wunschik, Collegienstraße 2, 38350
Helmstedt, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2018 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38,
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080,
E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.10.2018, 10:00 Uhr, Saal A,
Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 50/18 · Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wolfsburg
- Insolvenzgericht
- Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 50/18
- Wirksam am
- 31.05.2018
- Registerbezug
- Braunschweig, HRA 201844
Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Emmerstedter Straße 16 A, 38350 Helmstedt (AG
Braunschweig, HRA 201844), vertreten durch die Wunschik GmbH, Emmerstedter
Straße 16 A, 38350 Helmstedt (Gesellschafterin), diese gesetzlich vertreten
durch Felix Wunschik, Collegienstraße 2, 38350 Helmstedt (Geschäftsführer), ist
am 30.05.2018 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Gerichtsfach LG BS 38,
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448057, Fax: 0531/2448080,
E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de, Internet: www.hausherr-steuerwald.de
bestellt worden.
Amtsgericht Wolfsburg
Wolfsburg
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201844 HRA 201844: Wunschik Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Helmstedt, Emmerstedter Str. 16 A, 38350 Helmstedt. (Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie deren Planung, desweiteren Wartung, Reparatur und Ins…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.