HRA 41749

WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Klein-Winternheim

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Registerdaten

Sitz
Klein-Winternheim
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 41749 HRA 41749: WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG, Klein-Winternheim, Auf dem Langloos 20, 55270 Klein-Winternheim. Einzelprokura: Schnell, Stefan, Mommenheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 41749: WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG, Klein-Winternheim, Auf dem Langloos 20, 55270 Klein-Winternheim. Einzelprokura: Schnell, Stefan, Mommenheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 41749 WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG, Klein-Winternheim, Auf dem Langloos 20, 55270 Klein-Winternheim. (Der Betrieb einer Werksvertretung in Verbindung mit einem Kundendienst für Wasseraufbereitungsanlage…
WTS Wassertechnik Schnell GmbH & Co. KG, Klein-Winternheim, Auf dem Langloos 20, 55270 Klein-Winternheim. (Der Betrieb einer Werksvertretung in Verbindung mit einem Kundendienst für Wasseraufbereitungsanlagen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf dem Langloos 20, 55270 Klein-Winternheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schnell Verwaltungsgesellschaft mbH, Klein-Winternheim (Amtsgericht Mainz HRB 44075), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WTS Wassertechnik Schnell GmbH, Klein-Winternheim (Amtsgericht Mainz - HRB 7690) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.