HRB 29752

WT Systems IT-Service & Logistic GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Weber-Transporte Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 91/19 W-4-8 · WT Systems IT-Service & Logistic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 91/19 W-4-8
Wirksam am
13.01.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 29752
810 IN 91/19 W-4-8 In dem Insolvenzverfahren WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 29752),
vertreten durch:
1. Oliver Weber, (Geschäftsführer),
2. Michael Weber, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 30.03.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 91/19 W-4-8 · WT Systems IT-Service & Logistic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 91/19 W-4-8
Wirksam am
19.02.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 29752
810 IN 91/19 W-12-8 - In dem Insolvenzverfahren WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 29752),
vertreten durch:
1. Oliver Weber, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Michael Weber, Berliner Straße 43, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 29.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 91/19 W-4-8 · WT Systems IT-Service & Logistic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 91/19 W-4-8
Wirksam am
08.01.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 29752
810 IN 91/19 W-4-2 - In dem Insolvenzverfahren WT Systems IT-Service & Logistic
GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
29752),

vertreten durch:

1. Oliver Weber, (Geschäftsführer),

2. Michael Weber, (Geschäftsführer), wird Termin zur Fortsetzung des
Prüfungsverfahrens und zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen bestimmt auf Dienstag, 18.05.2021, 10:00 Uhr,
Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main .
Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Termin auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
AG Frankfurt am Main, 15.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 91/19 W-4-8 · WT Systems IT-Service & Logistic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 91/19 W-4-8
Wirksam am
06.05.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 29752
Veröffentlichungstext

810 IN 91/19 W-4-2 : In dem Insolvenzverfahren WT Systems IT-Service & Logistic
GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
29752),

vertreten durch:

1. Oliver Weber, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),

2. Michael Weber, Bad Vilbel, (Geschäftsführer), werden für den vorläufigen
Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX

Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 4.294.902,58 errechnet
sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des
endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht
dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz)
zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit
des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren
abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden,
die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der
erheblichen Mehrbelastung im Rahmen der Betriebsfortführung, der
Arbeitnehmerangelegenheiten, der Sanierungsbestrebungen der Vielzahl an zu
prüfenden Verträgen und des vorläufigen Gläubigerausschusses die Erhöhung des
Bruchteils (Prozentsatzes) um 85% auf insgesamt 110%.

Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl
angemessen als auch ausreichend.

Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und
die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; §§ 10,
11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 06.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29752 HRB 29752: WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Frankfurt am Main, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 29752: WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Frankfurt am Main, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 91/19 W-4-8 · WT Systems IT-Service & Logistic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 91/19 W-4-8
Wirksam am
03.04.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 29752
810 IN 91/19 W-4-2 - Am 01.04.2019 um 10:23 Uhr ist das Insolvenzverfahren WT
Systems IT-Service & Logistic GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 29752),

vertreten durch:

1. Oliver Weber, (Geschäftsführer),

2. Michael Weber, (Geschäftsführer), eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Straße 13, 60439
Frankfurt am Main, Tel.: 069/50986-0, Fax: 069/50986110

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 14.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 25.06.2019, 10:00 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 91/19 W-4-8 · WT Systems IT-Service & Logistic GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 91/19 W-4-8
Wirksam am
05.02.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 29752
810 IN 91/19 W: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WT
Systems IT-Service & Logistic GmbH, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 29752), vertr. d.: 1. Oliver Weber,
(Geschäftsführer), 2. Michael Weber, (Geschäftsführer), ist am 05.02.2019 um
14:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/50986-0, Fax: 069/50986110 bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29752 HRB 29752:WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Frankfurt am Main, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Im Dinkelfeld 12, 60388 Fran…
HRB 29752:WT Systems IT-Service & Logistic GmbH, Frankfurt am Main, Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Im Dinkelfeld 12, 60388 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WEBCON GmbH IT-Consulting und Projektmanagement mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt amn Main HRB 41786) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.