HRA 2567

WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sebnitz

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Registerdaten

Sitz
Sebnitz
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 532 IN 311/23 · WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
532 IN 311/23
Wirksam am
26.04.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 2567
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532/560 IN 311/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG, Walther-Wolff-Straße 3, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 2567
vertreten durch die Gesellschafterin WSB Wäscheservice Beteilligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Nico Langbein

- wurde am 26.04.2023 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Rainer Bähr, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Email geschäftlich: dresden@hww.eu Telefax: 0351 340855 Telefon geschäftlich: 0351 340850

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) und ggf. über den Tagesordnungspunkt -Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebs, auch an besonders Interessierte gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO-

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.05.2023, 13:30 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.05.2023, 13:30 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 532 IN 311/23 · WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
532 IN 311/23
Wirksam am
02.03.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 2567
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532 IN 311/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG, Walther-Wolff-Straße 3, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 2567
vertreten durch die Gesellschafterin WSB Wäscheservice Beteilligungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Nico Langbein

- wurde am 02.03.2023 um 10:30 Uhr Dr. Rainer Bähr, Wasastraße 15, 01219 Dresden, Email geschäftlich dresden@hww.eu, Website www.hww.eu, Telefax 0351 340855, Telefon geschäftlich 0351 340850 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2567 HRA 2567: WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG, Sebnitz, Walther-Wolff-Str. 3, 01855 Sebnitz. Einzelprokura: Riesner, Karsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRA 2567: WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG, Sebnitz, Walther-Wolff-Str. 3, 01855 Sebnitz. Einzelprokura: Riesner, Karsten, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 2567 WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG, Sebnitz, Neustädter Weg 8, 01855 Sebnitz.Änderung zur Geschäftsanschrift: Walther-Wolff-Str. 3, 01855 Sebnitz. Registerstelle ergänzend nachgetragen, nun: Persönlich haftende…
WSB Wäscheservice GmbH & Co. KG, Sebnitz, Neustädter Weg 8, 01855 Sebnitz.Änderung zur Geschäftsanschrift: Walther-Wolff-Str. 3, 01855 Sebnitz. Registerstelle ergänzend nachgetragen, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: WSB Wäscheservice Beteiligungs GmbH, Sebnitz (Amtsgericht Dresden, HRB 13058).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.