HRB 7296
WPW Geoconsult GmbH Baugrund-Hydrogeologie-Umwelt
aktuell 23 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: St. Ingbert
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Registerdaten
- Sitz
- St. Ingbert
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- WPV Beratende Ingenieure Institut für Erd- und Grundbau GmbH Saarbrücken
- WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt Saarbrücken
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 116 IN 1/23 · WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/23
- Wirksam am
- 29.09.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 7296
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Dr. Thomas Becker, Auf dem Flur 28, 66625 Nohfelden, Herrn Peter Scheid, Höhenstraße 25, 66606 St Wendel und Herrn Dr. Mathias Luber, Mendelsohnstraße 27, 67061 Ludwigshafen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 241,41 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 43,62 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 29.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 116 IN 1/23 · WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/23
- Wirksam am
- 08.09.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 7296
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Dr. Thomas Becker, Auf dem Flur 28, 66625 Nohfelden, Herrn Peter Scheid, Höhenstraße 25, 66606 St Wendel und Herrn Dr. Mathias Luber, Mendelsohnstraße 27, 67061 Ludwigshafen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 6.827,58 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 105 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.06.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6a eingesehen werden.
116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 02.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 116 IN 1/23 · WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/23
- Wirksam am
- 08.09.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 7296
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Dr. Thomas Becker, Auf dem Flur 28, 66625 Nohfelden, Herrn Peter Scheid, Höhenstraße 25, 66606 St Wendel und Herrn Dr. Mathias Luber, Mendelsohnstraße 27, 67061 Ludwigshafen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW Rechtsanwälte, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen/Rhein
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 02.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 116 IN 1/23 · WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/23
- Wirksam am
- 11.06.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 7296
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Dr. Thomas Becker, Auf dem Flur 28, 66625 Nohfelden und Herrn Peter Scheid, Höhenstraße 25, 66606 St Wendel und Herrn Dr. Mathias Luber, Mendelsohnstraße 27, 67061 Ludwigshafen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 116 IN 1/23 · WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/23
- Wirksam am
- 11.06.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 7296
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Dr. Thomas Becker, Auf dem Flur 28, 66625 Nohfelden und Herrn Peter Scheid, Höhenstraße 25, 66606 St Wendel und Herrn Dr. Mathias Luber, Mendelsohnstraße 27, 67061 Ludwigshafen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NMW Rechtsanwälte, Van-Leyden-Straße 22, 67061 Ludwigshafen/Rhein
Im obigen Verfahren hat der (vorl.) Insolvenzverwalter seine Vergütung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
08.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6a aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 10.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 116 IN 1/23 · WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 116 IN 1/23
- Wirksam am
- 14.03.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 7296
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7296 eingetragenen WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert, gesetzlich vertreten durch die Liquidatoren Herrn Dr. Thomas Becker, und Herrn Peter Scheid, und Herrn Dr. Mathias Luber,
Geschäftszweig: Die technische und wirtschaftliche Beratung im Bereich Geotechnik
wird wegen Überschuldung heute, am 13.03.2023, um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.01.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Petra Gerlach, Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 05.06.2023.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 22.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
116 IN 1/23
Amtsgericht Saarbrücken, 13.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7296 HRB 7296: WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, St. Ingbert, Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere L…
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz)…
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken. Nach Verleihung einer besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Dr. Ing. Luber, Mathias, Ludwigshafen, …
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken. Prokura erloschen: Schuhmacher, Erik, Viernheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken. Prokura erloschen: Dr. Martin, Patrick, Speyer, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken.Bestellt als Geschäftsführer: Scheid, Peter, St. Wendel, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Scheid, Peter, Dipl.- …
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken.Nicht mehr Geschäftsführer: Hack, Peter, Dipl.- Ingenieur, Mandelbachtal.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schuhmacher, Erik, Viernheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken.Nicht mehr Geschäftsführer: Petzold, Rolf, Dipl.- Ing., St. Ingbert.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken, Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Recktenwald, Martin, Ottweiler, *XX.XX.XXXX. Prokura erlosch…
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Martin, Patrick, Speyer, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stass, Klaus, Etzling/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Jung, Stefan, St. Ingbert, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Frank, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.Ing. Deman, Franz, Mandelbachtal. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Thomas…
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Steffen, Dipl.- Ingenieur, Großschönau. Gesamtprokura gemeinsam mit eine…
HRB 7296 WPW GEOCONSULT GmbH Baugrund- Hydrogeologie-Umwelt, Saarbrücken (Hochstr. 61, 66115 Saarbrücken). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Becker, Thomas, Pluwig, *XX.XX.XXXX; Jung, Stefan, Saarbrü…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.