HRB 207993

World Business Bridge Germany GmbH

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Winsen (Luhe)

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Registerdaten

Sitz
Winsen (Luhe)
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 30/20 · World Business Bridge Germany GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 30/20
Wirksam am
08.03.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207993
46 IN 30/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der World Business
Bridge Germany GmbH, Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB
207993), vertr. d.: Abderrahim Inoubli, 24 Rue Spréafico, 69100 Villeurbanne,
FRANKREICH, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

1. wird der Erinnerung des Gläubigers Ernst Starke (lfd. Nr. 0/35 der
Tabelle) vom 10.12.2020 abgeholfen und der Beschluss vom 19.11.2020 aufgehoben.

2. Für die Durchführung einer Gläubigerversammlung wird das mündliche
Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

1. Es wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
28.04.2021, 9.30 Uhr, Saal 314, Amtsgericht Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3, 21335
Lüneburg

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses und ggf. der Wahl der Gläubigerausschussmitglieder.

Gründe

Mit Schriftsatz vom 10.12.2020 legt der Gläubiger Ernst Starke Erinnerung gegen
den Beschluss vom 19.11.2020 über die Ablehnung der Einsetzung eines
Gläubigerausschusses ein. Das Rechtsmittel ist begründet. Die Entscheidung über
die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (nach Verfahrenseröffnung) obliegt
allein der Gläubigerversammlung nicht dem Gericht. Die Entscheidung der
Insolvenzgläubiger über den Antrag auf Einsetzung eines Gläubigerausschusses
soll in einer mündlichen Gläubigerversammlung getroffen werden (§ 5 Abs. 2
InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.

Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-,
Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 16.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 207993 HRB 207993: World Business Bridge Germany GmbH, Winsen (Luhe), Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Prokura erloschen: Méndez, Luis Souto, Hannover, *XX.XX.XXXX; Seidel, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Be…
HRB 207993: World Business Bridge Germany GmbH, Winsen (Luhe), Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Prokura erloschen: Méndez, Luis Souto, Hannover, *XX.XX.XXXX; Seidel, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 30/20) vom 16.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 46 IN 30/20 · World Business Bridge Germany GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 30/20
Wirksam am
24.09.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207993
46 IN 30/20: Über das Vermögen der World Business Bridge Germany GmbH, Zum
Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 207993), vertr. d.:
Abderrahim Inoubli, 24 Rue Spréafico, 69100 Villeurbanne, FRANKREICH,
(Geschäftsführer), ist am 16.09.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Claudia Langholz, c/o glr - Kanzlei
Guckel Langholz, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg, Tel.: 040-284197930, Fax:
040-284197933, E-Mail: langholz@kanzlei-glr.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.10.2020 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 18.11.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.10.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (18.11.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 23.09.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/
datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 46 IN 30/20 · World Business Bridge Germany GmbH · Insolvenzgericht Lüneburg
Insolvenzgericht
Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 30/20
Wirksam am
07.07.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207993
46 IN 30/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der World
Business Bridge Germany GmbH, Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe) (AG
Lüneburg, HRB 207993), vertr. d.: Abderrahim Inoubli, Elbchaussee 289 A, 22605
Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 07.07.2020 um 11:40 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Claudia
Langholz, c/o glr - Kanzlei Guckel Langholz, Hoheluftchaussee 52, 20253
Hamburg, Tel.: 040-284197930, Fax: 040-284197933, E-Mail:
langholz@kanzlei-glr.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 07.07.2020

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Veränderungen
HRB 207993 HRB 207993: World Business Bridge Germany GmbH, Winsen (Luhe), Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Einzelprokura: Méndez, Luis Souto, Hannover, *XX.XX.XXXX.
HRB 207993: World Business Bridge Germany GmbH, Winsen (Luhe), Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Einzelprokura: Méndez, Luis Souto, Hannover, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 207993 HRB 207993: World Business Bridge Germany GmbH, Winsen (Luhe), Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2018 Die Gesellschafterversammlung v…
HRB 207993: World Business Bridge Germany GmbH, Winsen (Luhe), Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 245576) nach Winsen (Luhe) sowie die Änderung der Firma (bisher: Kurfürst 1571 GmbH) beschlossen. Ferner wurden Ziff. 2 (Unternehmensgegenstand) und 3 (Stammkapital) geändert. Geschäftsanschrift: Zum Torfmoor 17, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: der B2B-Großhandel, B2C E-Commerce für Verbrauchsmaterialien im Bereich Bürobedarf und Büroausstattung sowie der Handel mit Hardware wie z.B. Kopierern, Druckern, Multifunktionsgeräten und Computern, soweit hierfür keine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Tronczik, Martin, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Inoubli, Abderrahim, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Seidel, Dirk, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.