HRA 3520

work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG

Amtsgericht Düren · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Vettweiß
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
09.11.2021
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Stefan Beck

Vettweiß

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH

Vettweiß

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-11-01

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 92 IN 96/21 · work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 96/21
Wirksam am
13.11.2023
Registerbezug
Düren, HRA 3520
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 96/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3520 eingetragenen work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7346 eingetragene work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Beck, Tannenweg 2, 52391 Vettweiß,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 96/21
Amtsgericht Aachen, 09.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 96/21 · work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 96/21
Wirksam am
07.06.2022
Registerbezug
Düren, HRA 3520
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 96/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3520 eingetragenen work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7346 eingetragene work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Beck,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Besau & Partner, Vogelsanger Weg 6, 50354 Hürth

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vereinbarung vom 18.01.2022 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Stefan Beck über die abschließende Lösung hinsichtlich der gegen den Geschäftsführer geltend gemachten Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und Geschäftsführerhaftung.

bestimmt auf

Dienstag, 05.07.2022, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 96/21
Amtsgericht Aachen, 02.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 96/21 · work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 96/21
Wirksam am
16.02.2022
Registerbezug
Düren, HRA 3520
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 96/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3520 eingetragenen work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7346 eingetragene work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Beck,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Besau & Partner, Vogelsanger Weg 6, 50354 Hürth

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vereinbarung vom 18.01.2022 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Stefan Beck über die abschließende Lösung hinsichtlich der gegen den Geschäftsführer geltend gemachten Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung und Geschäftsführerhaftung.

bestimmt auf

Dienstag, 22.03.2022, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 96/21
Amtsgericht Aachen, 10.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 96/21 · work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 96/21
Wirksam am
16.12.2021
Registerbezug
Düren, HRA 3520
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 96/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3520 eingetragenen work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7346 eingetragene work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Beck, Tannenweg 2, 52391 Vettweiß,

ist am 14.12.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

92 IN 96/21
Amtsgericht Aachen, 16.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3520 HRA 3520: work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Vettweiß, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 96/21) vom 01.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft…
HRA 3520: work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Vettweiß, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 96/21) vom 01.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 92 IN 96/21 · work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 96/21
Wirksam am
04.11.2021
Registerbezug
Düren, HRA 3520
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 96/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3520 eingetragenen work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7346 eingetragene work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Beck, Tannenweg 2, 52391 Vettweiß,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2021, um 11:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.08.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich, Telefon: 02443/90491-0, Fax: 024439049130.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.12.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 08.02.2022, 12:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.01.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

92 IN 96/21
Amtsgericht Aachen, 01.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 96/21 · work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
Insolvenzgericht
Aachen
Aktenzeichen
92 IN 96/21
Wirksam am
25.08.2021
Registerbezug
Düren, HRA 3520
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 96/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 3520 eingetragenen work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7346 eingetragene work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Beck, Tannenweg 2, 52391 Vettweiß,

ist am 25.08.2021, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Zum Markt 10, 53894 Mechernich bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

92 IN 96/21
Amtsgericht Aachen, 25.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 3520 HRA 3520: work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Vettweiß, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß. (im Bereich des Baugewerbes die Projektentwicklung, die Projektplanung, die Projektsteuerung, das Projektma…
HRA 3520: work@all Baugesellschaft GmbH & Co. KG, Vettweiß, Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß. (im Bereich des Baugewerbes die Projektentwicklung, die Projektplanung, die Projektsteuerung, das Projektmanagement, die Generalplanung sowie die Erbringung von Planungsleistungen gemäß HOAI als auch die Errichtung von Bauwerken aller Art als Generalunternehmer, einschließlich aller Arbeiten, Dienstleistungen und Entwicklungen, die hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammen hängen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Mersheimer Graben 7, 52391 Vettweiß. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: work@all Baugesellschaft Verwaltungs GmbH, Vettweiß (Amtsgericht Düren HRB 7346), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.