HRB 4473

Wondzenski Metallbearbeitung GmbH

Amtsgericht Iserlohn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüdenscheid

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Registerdaten

Sitz
Lüdenscheid
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 100 IN 60/15 · Wondzenski Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 60/15
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4473
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 60/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4473 eingetragenen Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Wondzenski

hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 42.193,27 EUR

Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 2.018,62 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

100 IN 60/15
Amtsgericht Hagen, 13.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 100 IN 60/15 · Wondzenski Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 60/15
Wirksam am
13.08.2026
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4473
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 60/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 4473 eingetragenen Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Wondzenski, Siegersbusch 14, 42327 Wuppertal

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Neumann, Altenaer Str. 31, 58507 Lüdenscheid

wird das Entgelt des Verwalters für die Nachtragsverteilung wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
xxx €
Endbetrag

xxx €

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Verwalter hat eine Nachtragsverteilung durchgeführt. Er hat Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Gemäß § 6 InsVV erhält der Verwalter für eine Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist.
Dies kann durch die Festsetzung eines Bruchteils der Regelvergütung erfolgen.
Der Regelsatz wird gemäß § 2 InsVV aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 2.018,62 € berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % der Regelvergütung angemessen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.

100 IN 60/15
Amtsgericht Hagen, 12.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4473 HRB 4473: Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Lüdenscheid, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 60/15) vom 11.08.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
HRB 4473: Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Lüdenscheid, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (100 IN 60/15) vom 11.08.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 100 IN 60/15 · Wondzenski Metallbearbeitung GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
100 IN 60/15
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Iserlohn, HRB 4473

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4473 Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Lüdenscheid, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Wondzenski, Edgar, Lüdenscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Wondzenski, Steffen, Wuppertal, *XX.…
Wondzenski Metallbearbeitung GmbH, Lüdenscheid, Am Gölling 4, 58509 Lüdenscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Wondzenski, Edgar, Lüdenscheid. Bestellt als Geschäftsführer: Wondzenski, Steffen, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.