HRB 133430

Wonderpots GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36w IN 6511/15 · Wonderpots GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 6511/15
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 133430
36w IN 6511/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wonderpots GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Piotrowski,
Billy-Wilder-Promenade 44, 14167 Berlin

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 133430
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Falk Eppert, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 21.600,62 EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.12.2025, der sich das Gericht nach eigener Prüfung anschließt, wird Bezug genommen.Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern.Im vorliegenden Fall wahren zu berücksichtigen: - Übertragene Sanierung- Erschwernisse der Bearbeitung- Prüfung und Forderungsanmeldungen/ Prüfung und Realisierung von Vermögenswerten
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % angemessen und gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36w IN 6511/15 · Wonderpots GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 6511/15
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 133430
36w IN 6511/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wonderpots GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Piotrowski,
Billy-Wilder-Promenade 44, 14167 Berlin

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 133430
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.07.2026 beschlossen:

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 514.056,69 EUR steht ein Betrag von 40.467,81 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36w IN 6511/15 · Wonderpots GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 6511/15
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 133430
36w IN 6511/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wonderpots GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Piotrowski,
Billy-Wilder-Promenade 44, 14167 Berlin

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 133430
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel

hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 11.12.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 35 % (übertragende Sanierung, Erschwernisse der Bearbeitung, Prüfung und Forderungsanmeldungen) beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 36w IN 6511/15 · Wonderpots GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36w IN 6511/15
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 133430
36w IN 6511/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Wonderpots GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Tomasz Piotrowski,
Billy-Wilder-Promenade 44, 14167 Berlin

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 133430
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 28.07.2026 beschlossen:

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 514.056,69 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 40.467,81 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 133430 B HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Lindenallee 20, 14050 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Lindenallee 20, 14050 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Veränderungen
HRB 133430 B HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Lindenallee 20, 14050 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lindenallee 20, 14050 Berlin
HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Lindenallee 20, 14050 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lindenallee 20, 14050 Berlin
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 133430 B HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitgleidermitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Beiratsmitgleidermitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Veränderungen
HRB 133430 B HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin. Geschäftsführer: 2. Piotrowski, Tomasz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschä…
HRB 133430 B: Wonderpots GmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Piotrowski, Tomasz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Welter, Björn
Veränderungen
HRB 133430 B Wonderpots GmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin.
Wonderpots GmbH, Berlin, Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Giesebrechtstraße 1, 10629 Berlin.
Veränderungen
HRB 133430 B Wonderpots GmbH, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 44.540,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.04.2013 ist das Stammkapital um 5.240 EU…
Wonderpots GmbH, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 44.540,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.04.2013 ist das Stammkapital um 5.240 EUR auf 44.540 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 5.1 (Stammkapital)..
Veränderungen
HRB 133430 B Wonderpots GmbH, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Schlesische Straße 26, 10997 Berlin.
Wonderpots GmbH, Berlin, Schlesische Straße 26, 10997 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Schlesische Straße 26, 10997 Berlin.
Veränderungen
HRB 133430 B Wonderpots GmbH, Berlin, Heerstraße 2, 14052 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 39.300,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 ist das Stammkapital auf 39.300 EUR erhöh…
Wonderpots GmbH, Berlin, Heerstraße 2, 14052 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 39.300,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 ist das Stammkapital auf 39.300 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 5..
Veränderungen
HRB 133430 B Wonderpots GmbH, Berlin, Heerstraße 2, 14052 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 35715,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 ist das Stammkapital um 10.715 EUR auf 35.…
Wonderpots GmbH, Berlin, Heerstraße 2, 14052 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 35715,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2011 ist das Stammkapital um 10.715 EUR auf 35.715 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..
Neueintragungen
HRB 133430 B Wonderpots GmbH, Berlin, Heerstraße 2, 14052 Berlin. Firma: Wonderpots GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Heerstraße 2, 14052 Berlin Gegenstand: Die Planung, Errichtung und der Betr…
Wonderpots GmbH, Berlin, Heerstraße 2, 14052 Berlin. Firma: Wonderpots GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Heerstraße 2, 14052 Berlin Gegenstand: Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Gastronomiebetrieben, wie Restaurants, Gaststätten, Bistros, Cafés und Schnellrestaurants, die Herstellung von Lebensmitteln, der An- und Verkauf von fertigen Lebensmittelprodukten an den Großhandel und an den Endkäufer, die Erbringung von Cateringleistungen, die Entwicklung von Gastronomiekonzepten. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Entwicklung und Durchführung von Franchise- und Lizenzsystemen für Gastronomiekonzepte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Welter, Björn, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.04.2011.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.