HRA 723140
Wolfram Rudolph, Werbefotografie e.K.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heilbronn
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Registerdaten
- Sitz
- Heilbronn
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 723140 Wolfram Rudolph, Werbefotografie e.K., Heilbronn, Frankfurter Straße 6/3, 74072 Heilbronn. Änderung der Geschäftsanschrift: Staufenbergstraße 57, 74081 Heilbronn.
Wolfram Rudolph, Werbefotografie e.K., Heilbronn, Frankfurter Straße 6/3, 74072 Heilbronn. Änderung der Geschäftsanschrift: Staufenbergstraße 57, 74081 Heilbronn.
HRA 723140 Wolfram Rudolph, Werbefotografie e.K., Heilbronn (Frankfurter Straße 6/3, 74072 Heilbronn, Herstellung von fotografischen Aufnahmen (insbesondere für Werbezwecke) sowie von anderer Werbemaßnahmen; ferner dig…
Wolfram Rudolph, Werbefotografie e.K., Heilbronn (Frankfurter Straße 6/3, 74072 Heilbronn, Herstellung von fotografischen Aufnahmen (insbesondere für Werbezwecke) sowie von anderer Werbemaßnahmen; ferner digitale und drucktechnische Vervielfältigung von Bildern, Texten und Werbeträgern; außerdem Entwicklung von Filmen, Herstellung von Fotovergrößerungen und Dias sowie Reproduktionen und Herstellung von sonstigen Werbemitteln.). Einzelkaufmann. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Rudolph, Wolfram, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der "Rudolph & Partner, Werbefotografie GmbH", Heilbronn (übertragender Rechtsträger - Amtsgericht Stuttgart HRB 103882) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wolfram Rudolph (übernehmender Rechtsträger) gem. §§ 120 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.