HRB 783
"Wolfgang Theimann GmbH"
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamm
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Registerdaten
- Sitz
- Hamm
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 13.07.2026
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ks & Notare, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 10.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 04.09.2025
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ks & Notare, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 218.946,71 EURFür die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 04.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 14.07.2025
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ks & Notare, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 0/40 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 14.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 27.07.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ks & Notare, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (laufende Nummer 39) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.08.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 27.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 30.06.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ks & Notare, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2 a, 44139 Dortmund wie folgt festgesetzt:
Vergütung -.- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen -.- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -.- EUR -.- EUR
Endbetrag -.- EUR
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 08.09.2022 bis zum 19.10.2022 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens -.-EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 41.195,28 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach -.- EUR. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung-.- % in Höhe von -.- EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt -.- EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf -.- % und damit auf den Betrag von -.- EUR gerechtfertigt.
Der Zuschlag von insgesamt -.- % ist im Wesentlichen in den Tätigkeiten der vorläufigen Verwalterin bezüglich der Betriebsfortführung und der Arbeitnehmerangelegenheiten begründet.
Die Fortführung des schuldnerischen Betriebs ist zweifellos eine über die Regelaufgaben einer vorläufigen Verwalterin hinausgehende Tätigkeit, die besonders zu vergüten ist. Die erheblichen Erschwernisse, die die Betriebsfortführung mit sich bringt, bemessen sich (auch) nach der Dauer der Betriebsfortführung sowie der Mehrbelastung der vorläufigen Verwalterin aufgrund der durchgeführten Tätigkeiten und sind insoweit ausschlaggebend für die Bestimmung der Höhe des Zuschlags.
Im vorliegenden Verfahren wurde das schuldnerische Unternehmen für ca. 2 Monate fortgeführt. Die Fortführung war von Beginn an schwierig, da die Schuldnerin zum Zeitpunkt der Anordnung der vorläufigen Insolvenz über keinerlei Liquidität verfügte. Insoweit waren neben vielen zeitaufwendigen Gesprächen und Verhandlungen die eigentlich durch beauftragte Subunternehmen durchzuführenden Tätigkeiten allein durch die Belegschaft der Schuldnerin, unter Aufsicht und in Verantwortung der vorläufigen Verwalterin, zu stemmen. Besondere Schwierigkeiten ergaben sich im Verlauf der Fortführung auch dadurch, dass der Geschäftsführer wenig bis gar nicht mehr zur Verfügung stand, um Auskünfte zu erteilen und an der Fortführung mitzuarbeiten. Die notwendigen Informationen mussten daher durch die vorläufige Verwalterin eingeholt werden, was eine erhebliche Mehrarbeit bedeutete. Die vorläufige Verwalterin hält daher grundsätzlich einen Zuschlag in Höhe von-.- % für gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation im Verfahren mindert sie diesen auf-.-% für die Betriebsfortführung.
Zusätzlich zu der Betriebsfortführung war die vorläufige Insolvenzverwalterin erheblich mit der Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten beschäftigt. Diese im Verhältnis zu einem sogenannten Normalverfahren überdurchschnittlichen Tätigkeiten waren insoweit zeit- und arbeitsintensiv, als dass die vorläufige Verwalterin mangels Verfügbarkeit nicht auf die Mithilfe und die Kenntnisse des Geschäftsführers zurückgreifen konnte.
Daneben beantragte die vorläufige Verwalterin einen (gesonderten) Zuschlag für schwierige Verhältnisse innerhalb der Geschäftsführung.
Insgesamt machte die Verwalterin somit einen Zuschlag in Höhe von -.- % geltend.
In der Gesamtschau wird ein Zuschlag von -.-. % für gerechtfertigt gehalten, der in dieser Höhe in der festgesetzten Vergütung berücksichtigt ist.
Der Zuschlag für die Betriebsfortführung ebenso wie der Zuschlag für die Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten berücksichtigen bereits jeweils die Schwierigkeiten hinsichtlich der fehlenden Verfügbarkeit des Geschäftsführers der Schuldnerin und der damit erschwerten Informationsbeschaffung. Der von der vorläufigen Verwalterin gesondert beantragte Zuschlag in Höhe von -.-% war daher zu hoch ausgefallen und um -.- % zu kürzen.
Für die gesamten Tätigkeiten der vorläufigen Verwalterin ist somit ein Zuschlag in Höhe von -.- % gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.12.2022 sowie die ergänzenden Stellungnahmen vom 23.02.2023 und 17.05.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 eingesehen werden.
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 29.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 09.03.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ks & Notare, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen,
ist am 08.03.2023 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 09.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 24.10.2022
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm
Geschäftszweig: Die Übernahme von Dienstleistungen für Warenhersteller, insbesondere die Platzirung der Waren im Bereich des Lebensmittelhandels wie etwa Auszeichnungen der Waren, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.10.2022, um 17:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.09.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2 a, 44139 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.11.2022 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.01.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 12.12.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 20.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 257 IN 55/22 · ''Wolfgang Theimann GmbH'' · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 55/22
- Wirksam am
- 08.09.2022
- Registerbezug
- Hamm, HRB 783
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 783 eingetragenen ''Wolfgang Theimann GmbH'', Münsterstr. 5, 59065 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Schmidt, Münsterstr. 5, 59065 Hamm
Geschäftszweig: Die Übernahme von Dienstleistungen für Warenhersteller, insbesondere die Platzirung der Waren im Bereich des Lebensmittelhandels wie etwa Auszeichnungen der Waren, pp
ist am 08.09.2022, um 10:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Landgrafenstr. 2 a, 44139 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
257 IN 55/22
Amtsgericht Dortmund, 08.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 783 HRB 783: "Wolfgang Theimann GmbH", Hamm, Alte Soester Straße 51, 59071 Hamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Theimann, Jens-Peter, Hamm, *XX.XX.XXXX. Vertretungsregelung geändert; nunmehr: Geschäftsführer mit Ve…
HRB 783 HRB 783: "Wolfgang Theimann GmbH", Hamm, Alte Soester Straße 51, 59071 Hamm. Geschäftsanschrift: Alte Soester Straße 51, 59071 Hamm. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Carsten, Drensteinfurt, *XX.XX.XXXX…
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