HRB 1629
Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamm
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Registerdaten
- Sitz
- Hamm
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 256 IN 71/20 · Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 256 IN 71/20
- Wirksam am
- 28.05.2024
- Registerbezug
- Hamm, HRB 1629
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 1629 eingetragenen Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen, Langestr. 171, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Anette Schälicke, Merkurstr. 16, 59067 Hamm und Herrn Kevin Schälicke, Silberstr. 13 a, 59067 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 14 bis 19) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
256 IN 71/20
Amtsgericht Dortmund, 27.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 256 IN 71/20 · Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 256 IN 71/20
- Wirksam am
- 05.08.2021
- Registerbezug
- Hamm, HRB 1629
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 1629 eingetragenen Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen, Langestr. 171, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Kevin Schälicke, Silberstr. 13 a, 59067 Hamm und Frau Anette Schälicke, Merkurstr. 16, 59067 Hamm
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund wie folgt festgesetzt:
Vergütung -,- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen -,- EUR
Zwischensumme -,- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -,- EUR -,- EUR
Endbetrag -,- EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 11.01.2021 bis zum 25.02.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens -,- EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug -,- EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach -,- EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von -,- EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt -,- EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 30 % und damit auf den Betrag von -,- EUR gerechtfertigt.
Als Grundlage für die Erhöhung der Regelvergütung wird die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen und den damit verbundenen überdurchschnittlichen Arbeitsaufwand angeführt. Während der vorläufigen Insolvenzverwaltung musste zunächst geprüft werden, ob der Geschäftsbetrieb in rentabler Form aufrecht erhalten werden konnte. Es wurden Gespräche mit Lieferanten und Dienstleistern geführt und eine Fortführung dadurch gesichert.
Im Rahmen der durchgeführten Vergleichsrechnung zwischen Vergütungszuschlägen und der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch die erfolgte Betriebsfortführung und in der Gesamtschau der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erscheint daher eine Erhöhung von insgesamt 5 % angemessen aber auch gerechtfertigt. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 29.07.2021 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch -,- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 eingesehen werden.
256 IN 71/20
Amtsgericht Dortmund, 04.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 256 IN 71/20 · Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 256 IN 71/20
- Wirksam am
- 03.08.2021
- Registerbezug
- Hamm, HRB 1629
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 1629 eingetragenen Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen, Langestr. 171, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Anette Schälicke, Merkurstr. 16, 59067 Hamm und Herrn Kevin Schälicke, Silberstr. 13 a, 59067 Hamm
ist am 29.07.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
256 IN 71/20
Amtsgericht Dortmund, 02.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1629 HRB 1629: Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen, Hamm, Merkurstraße 16, 59067 Hamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (256 IN 71/20) vom 25.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das…
HRB 1629 HRB 1629: Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen, Hamm, Merkurstraße 16, 59067 Hamm. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.04.2019 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen…
HRB 1629 Wolfgang Schälicke GmbH, Rolladen und Markisen, Hamm (Merkurstr. 16, 59067 Hamm). Bestellt als Geschäftsführerin: Schälicke, Anette, Hamm, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen d…
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