HRB 98532

Wolf GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bischofsheim

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Registerdaten

Sitz
Bischofsheim
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 240/21 · Wolf GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Wirksam am
20.05.2026
Registerbezug
Darmstadt, HRB 98532
9 IN 240/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 20.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 240/21 · Wolf GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Wirksam am
18.11.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 98532
9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 304.103,51 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 8.744,62 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 18.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 240/21 · Wolf GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Wirksam am
17.09.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 98532
9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: 1. Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Stefanie Zech, Goethestr. 13, 65428 Rüsselsheim, sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV (Bruchteil: 40 %)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nora Wagner, Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142/20788-80, Fax: 06142/2078872, E-Mail: kanzlei@insowagner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.04.2021 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 28.294,61 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund der Betriebsfortführung war ein Zuschlag von 15 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt. Eine Vergleichsberechnung wurde vorgelegt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 240/21 · Wolf GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Wirksam am
20.08.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 98532
Geschäfts-Nr. 9 IN 240/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf, Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 16.09.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 19.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 98532 HRB 98532: Wolf GmbH, Bischofsheim, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 98532: Wolf GmbH, Bischofsheim, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 240/21 · Wolf GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Wirksam am
01.06.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 98532
9 IN 240/21: Über das Vermögen der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474
Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf,
Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), ist am
01.06.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Nora Wagner, Eisenstraße 48a, 65428
Rüsselsheim, Tel.: 06142/2078880, Fax: 06142/2078872, E-Mail:
kanzlei@insowagner.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.07.2021 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 17.08.2021, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 240/21 · Wolf GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 240/21
Wirksam am
29.04.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 98532
Geschäfts-Nr.: 9 IN 240/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Wolf GmbH, Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim,
Sanitär-Heizung-Klimatecknik (AG Darmstadt, HRB 98532), vertr. d.: Andrea Wolf,
Gabelsbergerstraße 5, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführerin), ist am
29.04.2021 um 13.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung
angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nora
Wagner, Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142/2078880, Fax: 06142/
2078872, E-Mail: kanzlei@insowagner.de bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 29.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 98532 HRB 98532: Wolf GmbH, Bischofsheim, Mainstraße 16, 65474 Bischofsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim.
HRB 98532: Wolf GmbH, Bischofsheim, Mainstraße 16, 65474 Bischofsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gabelsbergerstraße 1, 65474 Bischofsheim.
Neueintragungen
HRB 98532 HRB 98532: Wolf GmbH, Bischofsheim, Mainstraße 16, 65474 Bischofsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2018. Geschäftsanschrift: Mainstraße 16, 65474 Bischofsheim. Gegen…
HRB 98532: Wolf GmbH, Bischofsheim, Mainstraße 16, 65474 Bischofsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2018. Geschäftsanschrift: Mainstraße 16, 65474 Bischofsheim. Gegenstand: Der Handel und Vertrieb im Bereich Heizung, Sanitär, Kälte und Klima sowie die Ausführung von Sanitärinstallationen und Klemptnerarbeiten und die damit verbundenen Tätigkeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Wolf, Andrea, Bischofsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.