einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Stand 2025-10-22
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
HRB 204803HRB 204803:Wohnungsverwaltung "Handwerk" GmbH, Cuxhaven, Schillerstr. 52, 27472 Cuxhaven.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014. Geschäftsanschrift: Schillerstr. 52, 27472…
HRB 204803:Wohnungsverwaltung "Handwerk" GmbH, Cuxhaven, Schillerstr. 52, 27472 Cuxhaven.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.09.2014. Geschäftsanschrift: Schillerstr. 52, 27472 Cuxhaven. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens. Stammkapital: 168.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerling, Christian, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Wohnungsbaugenossenschaft "Handwerk" Cuxhaven e.G. mit Sitz in Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt GnR 110019) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.09.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Generalversammlungvom 15.09.2014. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.