HRB 757769
Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
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Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 8 IN 382/17 · Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/17
- Wirksam am
- 28.10.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 757769
8 IN 382/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Liststr.45, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Haase
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 757769
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Liststr.45, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Haase
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 757769
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 757769 HRB 757769: Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Stuttgart, Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Der Insolvenzverwalter hat den Geschäftsjahresrhythmus geändert. Das Geschäftsjahr wurde wied…
HRB 757769: Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Stuttgart, Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Der Insolvenzverwalter hat den Geschäftsjahresrhythmus geändert. Das Geschäftsjahr wurde wieder satzungsgemäß, beginnend jeweils am 01.01. eines Jahres und endend jeweils am 31.12. des Jahres, festgesetzt. Für die Zeit vom 31.07.2017 bis 31.12.2017 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
HRB 757769 HRB 757769: Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Stuttgart, Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen…
HRB 757769: Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Stuttgart, Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 757769 HRB 757769: Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Stuttgart, Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2000 mit Änderung; zule…
HRB 757769: Wohnbau und Grundstücksverwertungs-Gesellschaft mbH Haase, Stuttgart, Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2000 mit Änderung; zuletzt geändert am 04.01.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Der Sitz ist von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 112900 B) nach Stuttgart verlegt. Geschäftsanschrift: Liststraße 45, 70180 Stuttgart. Gegenstand: Vermittlung von Immobilien und Darlehen; An- und Verkauf von Immobilien; Verwaltung von Immobilien; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen und für eigene oder fremde Rechnung, auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Haase, Heinz A., Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Haase, Philipp, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.