HRA 3623
Wohnbau Lindenhöfe GmbH & Co. KG
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kapellenweg 8, 91278 ElbersbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pottenstein-Elbersberg
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 09.10.2024
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Lindenhöfe Elbersberg Verwaltungs GmbH
Pottenstein-Elbersberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWieland Simon
Gräfenberg
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Lindenhöfe Elbersberg GmbH & Co. KG Pottenstein-Elbersberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 122/24 · Wohnbau Lindenhöfe GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 122/24
- Wirksam am
- 07.09.2026
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3623
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau Lindenhöfe GmbH & Co. KG, Kapellenweg 8, 91278 Pottenstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lindenhöfe Elbersberg Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wieland Simon
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRA 3623
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundvermögens wie folgt:
a) Wohnhaus Nr. 30: Zustimmung zur Veräußerung des Wohnhauses Nr. 30,
postalische Anschrift: Elbersberg, Nähe Lindenstock,
eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth, Wohnungsgrundbuch von
Elbersberg, Blatt 704, Flurstück Nr. 45, verbunden mit dem
Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit
Nr. 30 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 200.000,00.
b) Wohnhaus Nr. 2: Zustimmung zur Veräußerung des Wohnhauses Nr. 2,
postalische Anschrift: Elbersberg, Nähe Lindenstock,
eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth, Wohnungsgrundbuch von
Elbersberg, Blatt 676, Flurstück Nr. 45, verbunden mit dem
Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit
Nr. 2 zu einem Kaufpreis in Höhe von € 135.000,00.
wird bestimmt auf
Dienstag, 15.09.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die jeweiligen Abstimmungspunkte werden je einzeln zur Abstimmung aufgerufen.
Ein Stimmrecht gewähren die Insolvenzforderungen, die angemeldet und weder vom Insolvenzverwalter noch von einem stimmberechtigten Gläubiger bestritten worden sind.
Die Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, sind stimmberechtigt, soweit sich in der Gläubigerversammlung der Verwalter und die erschienenen stimmberechtigten Gläubiger über das Stimmrecht im Termin einigen.
Kommt es nicht zu einer Einigung, so entscheidet das Insolvenzgericht über das Stimmrecht. Auch diese Entscheidung erfolgt erst in der Gläubigerversammlung selbst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 07.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 122/24 · Wohnbau Lindenhöfe GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
- Insolvenzgericht
- Bayreuth
- Aktenzeichen
- IN 122/24
- Wirksam am
- 05.03.2026
- Registerbezug
- Bayreuth, HRA 3623
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohnbau Lindenhöfe GmbH & Co. KG, Kapellenweg 8, 91278 Pottenstein, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lindenhöfe Elbersberg Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wieland Simon
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRA 3623
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Grundvermögens wie folgt:
a) Haus Nr. 7 (Tiefgarage), postalische Anschrift: Elbersberg,
Nähe Lindenstock, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth,
Wohnungsgrundbuch von Elbersberg, Blatt 681, Flurstück Nr. 45,
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 7
zu einem Kaufpreis in Höhe von € 10.000,00,
b) Wohnhaus Nr. 8, postalische Anschrift: Elbersberg,
Nähe Lindenstock, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth,
Wohnungsgrundbuch von Elbersberg, Blatt 682, Flurstück Nr. 45,
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 8
zu einem Kaufpreis in Höhe von € 140.000,00,
c) Wohnhaus Nr. 9, postalische Anschrift: Elbersberg,
Nähe Lindenstock, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth,
Wohnungsgrundbuch von Elbersberg, Blatt 683, Flurstück Nr. 45,
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 9
zu einem Kaufpreis in Höhe von € 155.000,00,
d) Wohnhaus Nr. 40, postalische Anschrift: Elbersberg,
Nähe Lindenstock, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth,
Wohnungsgrundbuch von Elbersberg, Blatt 714, Flurstück Nr. 45,
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 40
zu einem Kaufpreis in Höhe von € 140.000,00,
e) Wohnhaus Nr. 44, postalische Anschrift: Elbersberg,
Nähe Lindenstock, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth,
Wohnungsgrundbuch von Elbersberg, Blatt 718, Flurstück Nr. 45,
verbunden mit dem Sondereigentum an dem Haus im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 44
zu einem Kaufpreis in Höhe von € 150.000,00,
f) Gemeinschaftshaus, postalische Anschrift: Elbersberg,
Nähe Lindenstock, eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth,
Wohnungsgrundbuch von Elbersberg, Blatt 674, Flurstück Nr. 45,
zu einem Kaufpreis in Höhe von € 150.000,00.
wird bestimmt auf
Freitag, 20.03.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die jeweiligen Abstimmungspunkte werden je einzeln zur Abstimmung aufgerufen.
Ein Stimmrecht gewähren die Insolvenzforderungen, die angemeldet und weder vom Insolvenzverwalter noch von einem stimmberechtigten Gläubiger bestritten worden sind.
Die Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, sind stimmberechtigt, soweit sich in der Gläubigerversammlung der Verwalter und die erschienenen stimmberechtigten Gläubiger über das Stimmrecht im Termin einigen.
Kommt es nicht zu einer Einigung, so entscheidet das Insolvenzgericht über das Stimmrecht. Auch diese Entscheidung erfolgt erst in der Gläubigerversammlung selbst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 04.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 3623 Lindenhöfe Elbersberg GmbH & Co. KG, Pottenstein-Elbersberg, Kapellenweg 8, 91278 Elbersberg. Firma geändert, nun: Wohnbau Lindenhöfe GmbH & Co. KG.
HRA 3623 Lindenhöfe Elbersberg GmbH & Co. KG, Pottenstein-Elbersberg (Kapellenweg 8, 91278 Pottenstein-Elbersberg, Gegenstand des Unternehmens ist der Ankauf, die Errichtung und der Verkauf von Immobilien im eigenen …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.