HRB 531947
Wohn- und Funktionsbau GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Uhingen
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Registerdaten
- Sitz
- Uhingen
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 89/18 · Wohn- und Funktionsbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/18
- Wirksam am
- 05.07.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 531947
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohn- und Funktionsbau GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die Vertreterin Susanne Beate Kielkopf, (weiterer Name: Kaiser), geb. Eichholz und die Geschäftsführer Heinrich Adolf Heinolf Kielkopf und Norman Kielkopf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 531947
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Antragsstellung beim Amtsgericht Göppingen -Insolvenzgericht- einen Sonderinsolvenzverwalter nach Auswahl des Gerichts zu bestellen, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen den amtierenden Insolvenzverwalter zu ermitteln und gegebenenfalls durchzusetzen, da der Insolvenzverwalter insolvenzweckwidrig einen Rechtsstreit geführt hat und Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, nicht oder fehlerhaft verwertet haben.
wird bestimmt auf
Dienstag, 16.07.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen
Die Teilnehmer haben sich durch gültigen Personalausweis, Registerauszügen (max. 6 Monate alt) und Vollmachten (Originale) auszuweisen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 04.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 89/18 · Wohn- und Funktionsbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/18
- Wirksam am
- 22.12.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 531947
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohn- und Funktionsbau GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die Vertreterin Susanne Beate Kielkopf, (weiterer Name: Kaiser), geb. Eichholz, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen und die Geschäftsführer Heinrich Adolf Heinolf Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Hardtstraße 14, 88090 Immenstaad und Norman Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 531947
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 19.12.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 22.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 89/18 · Wohn- und Funktionsbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/18
- Wirksam am
- 17.03.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 531947
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohn- und Funktionsbau GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch Norman und Heinolf Kielkopf,
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 531947
- Schuldnerin -
1. Die Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.03.2022 auf Zustimmung zur Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Ulm erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs.2 InsO.
2. Am 14.04.2020 erhob der Insolvenzverwalter Klage wegen Beraterhaftung gegen die Steuerberatungsgesellschaft und der beratenden Rechtsanwaltskanzlei der Schulderin auf Zahlung von 677.784,02 € als Gesamtschuldner. Zudem beantragte er, die Steuerberatungssgesellschaft zur Zahlung in Höhe von 1.017.505,64 zu verurteilen. Das Landgericht Ulm hat im Termin am 26.01.2022 in Aussicht gestellt, die Klagen abzuweisen. Der Insolvenzverwalter teilt die Rechtsauffassung des Gerichts nicht und beabsichtigt daher, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
3. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Antrag des Verwalters ergibt sich aus
§ 160 InsO.
4, Nimmt kein Insolvenzgläubiger an der schriftlichen Abstimmung teil, gilt die Zustimmung zum Antrag des Verwalters als erteilt (§ 160 Abs.1 Satz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.04.2022
Ihre Zustimmung oder Ablehnung schriftlich bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen des Antrags eingesehen werden.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 16.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 89/18 · Wohn- und Funktionsbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/18
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 531947
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohn- und Funktionsbau GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die
Vertreterin Susanne Beate Kielkopf, (weiterer Name: Kaiser), geb. Eichholz,
geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen und die Geschäftsführer
Heinrich Adolf Heinolf Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Hardtstraße 14, 88090
Immenstaad und Norman Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066
Uhingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 531947
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20-23 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 31.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 531947 HRB 531947: Wohn- und Funktionsbau GmbH, Uhingen, Kirchstr. 12, 73066 Uhingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 19.07.2018 (1 IN 89/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
Forderungsprüfung 1 IN 89/18 · Wohn- und Funktionsbau GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 89/18
- Wirksam am
- 19.07.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 531947
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wohn- und Funktionsbau GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die
Geschäftsführer Heinolf Heinrich Adolf Kielkopf und Norman Kielkopf,
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 531947
- Schuldnerin -
1. Das am 13.04.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
19.07.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rainer Tillmann
Seestraße 58, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 9978360
Telefax: 0711 99783610
Email: stuttgart@wallnerweiss.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
23.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.10.2018
10:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.10.2018
10:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 531947 HRB 531947: Wohn- und Funktionsbau GmbH, Uhingen, Kirchstr. 12, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Kielkopf, Heinolf, Immenstaad am Bodensee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugn…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.