HRB 4946

wohn.art Einrichtungs-GmbH

Amtsgericht Passau · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Passau

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Registerdaten

Sitz
Passau
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 226/19 · wohn.art Einrichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 226/19
Wirksam am
29.09.2025
Registerbezug
Passau, HRB 4946
IN 226/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

wohn.art Einrichtungs-GmbH, Theresienstraße 6, 94032 Passau, vertreten durch die Geschäftsführerin Brandstetter Gabriele
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 4946
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
2. Der Insolvenzbeschlag bleibt für
sämtliche Steuererstattungsansprüche der Schuldnerin aus Einkommen-, Umsatz-, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber dem Freistaat Bayern und Kfz-Steuer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie für Kirchensteuererstattungsansprüche gegenüber dem Katholischen Kirchensteueramt bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirchensteueramt für die Veranlagungszeiträume Kalenderjahr 2017 und für solche, die bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind,
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).

Mit der Nachtragsverteilung wird die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silke Werts beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 23.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 226/19 · wohn.art Einrichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 226/19
Wirksam am
14.07.2025
Registerbezug
Passau, HRB 4946
IN 226/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

wohn.art Einrichtungs-GmbH, Theresienstraße 6, 94032 Passau, vertreten durch die Geschäftsführerin Brandstetter Gabriele
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 4946
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.08.2025
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 2.711,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 11.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 226/19 · wohn.art Einrichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 226/19
Wirksam am
31.01.2023
Registerbezug
Passau, HRB 4946
IN 226/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

wohn.art Einrichtungs-GmbH, Theresienstraße 6, 94032 Passau, vertreten durch die Geschäftsführerin Brandstetter Gabriele, Lichtenrader Damm 31 A, Etage 3 Li, 12305 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 4946
- Schuldnerin -

Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 24.01.2023 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Die zu prüfende Forderung ist richtig die Forderung Tabellenblattnummer 23 und nicht 7.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 31.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 226/19 · wohn.art Einrichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 226/19
Wirksam am
26.01.2023
Registerbezug
Passau, HRB 4946
IN 226/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

wohn.art Einrichtungs-GmbH, Theresienstraße 6, 94032 Passau, vertreten durch die Geschäftsführerin Brandstetter Gabriele, Lichtenrader Damm 31 A, Etage 3 Li, 12305 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 4946
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 16.01.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.03.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 24.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 4946 HRB 4946: wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Theresienstraße 6, 94032 Passau. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Brandstetter, Gabriele, Passau, *XX.XX.XXXX.
HRB 4946: wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Theresienstraße 6, 94032 Passau. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Brandstetter, Gabriele, Passau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 4946 HRB 4946: wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Theresienstraße 6, 94032 Passau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 28.11.2019 (Az. IN 226/19) das Insolvenzverfa…
HRB 4946: wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Theresienstraße 6, 94032 Passau. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Passau vom 28.11.2019 (Az. IN 226/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 226/19 · wohn.art Einrichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 226/19
Wirksam am
05.12.2019
Registerbezug
Passau, HRB 4946
IN 226/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

wohn.art Einrichtungs-GmbH, Theresienstraße 6, 94032 Passau, vertreten durch
die Geschäftsführerin Brandstetter Gabriele, Pfaffengasse 4, 94032 Passau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 4946
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 04.12.2019 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 226/19 · wohn.art Einrichtungs-GmbH · Insolvenzgericht Passau
Insolvenzgericht
Passau
Aktenzeichen
IN 226/19
Wirksam am
28.11.2019
Registerbezug
Passau, HRB 4946
IN 226/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

wohn.art Einrichtungs-GmbH, Theresienstraße 6, 94032 Passau, vertreten durch
die Geschäftsführerin Brandstetter Gabriele, Pfaffengasse 4, 94032 Passau
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 4946
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Handel mit Einrichtungsgegenständen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.11.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silke Werts
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Telefon: +49(851)988596-0
Telefax: +49(851)988596-10
Email: info@kanzlei-werts.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.01.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.02.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 09.01.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.09.2019 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 28.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4946 HRB 4946: wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Bahnhofstraße 33, 94032 Passau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Theresienstraße 6, 94032 Passau. Personendaten (Name) geändert, nun: Geschäftsführer: Brandste…
HRB 4946: wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Bahnhofstraße 33, 94032 Passau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Theresienstraße 6, 94032 Passau. Personendaten (Name) geändert, nun: Geschäftsführer: Brandstetter, Gabriele, Passau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 4946 wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Bahnhofstraße 33, 94032 Passau.Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 33, 94032 Passau.
wohn.art Einrichtungs-GmbH, Passau, Bahnhofstraße 33, 94032 Passau.Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 33, 94032 Passau.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.