HRA 2916
Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH & Co.KG
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Limburg
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Registerdaten
- Sitz
- Limburg
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 2916 HRA 2916: Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH & Co.KG, Limburg, Ste-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d. Lahn. Geschäftsanschrift: Joseph-Schneider-Straße 1, 65549 Limburg a. d. Lahn.
HRA 2916: Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH & Co.KG, Limburg, Ste-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d. Lahn. Geschäftsanschrift: Joseph-Schneider-Straße 1, 65549 Limburg a. d. Lahn.
HRA 2916 Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH & Co.KG, Limburg, Ste-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d. Lahn.(Herausgabe und der Vertrieb von Anzeigeblättern.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ste-Foy-Straße 27, …
Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH & Co.KG, Limburg, Ste-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d. Lahn.(Herausgabe und der Vertrieb von Anzeigeblättern.).Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ste-Foy-Straße 27, 65549 Limburg a. d. Lahn. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wochenblatt-Verlag Limburg Verwaltungs-GmbH, (Amtsgericht Koblenz HRB 22221), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wochenblatt-Verlag Limburg GmbH mit dem Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn, HRB 726). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.