HRB 727762
WMS Abwicklungs GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aalen
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Registerdaten
- Sitz
- Aalen
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH Aalen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 4 IN 148/18 · SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 148/18
- Wirksam am
- 20.07.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 727762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WMS Abwicklungs GmbH (vormals: SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 214130, Telefon mobil: 0172 7945609
Telefax: 0711 21413500
Email: insolvenzverwalterleichtle@goerg.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Martin Mucha als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SHW Werkzeugmaschinen GmbH angemeldeten Forderung Nr. 8
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 17.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 148/18 · SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 148/18
- Wirksam am
- 22.05.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 727762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WMS Abwicklungs GmbH (vormals: SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
1. Die Prüfung der bis 10.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 20.05.2026
6. Bestätigungsmail für Internetveröffentlichung abfragen, ausdrucken und als Anlage zu dieser Verfügung nehmen.
7. Abschrift des Antrags Bl. 295-303 an Schu-Vertr. zK und evtl StN binnen 3 Wochen
8. Wiedervorlage mit Eingang, spätestens 02.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 727762 HRB 727762: SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Firma geändert; nun: WMS Abwicklungs GmbH.
Forderungsprüfung 4 IN 148/18 · SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 148/18
- Wirksam am
- 10.10.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 727762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Anton
Müller, geboren am XX.XX.XXXX, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
1. Die Prüfung der bis 07.11.2018 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.11.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 10.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 148/18 · SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 148/18
- Wirksam am
- 26.09.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 727762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Anton
Müller, geboren am XX.XX.XXXX, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727762
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Erteilung der
Zustimmung zur Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände der
Insolvenzschuldnerin an einen Erwerber gemäß § 160 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 08.10.2018, 10:45 Uhr, Sitzungssaal 0.03, EG, Stuttgarter Straße 9,
73430 Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 25.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 727762 HRB 727762: SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 4 IN 148/18) aufgelöst.…
Forderungsprüfung 4 IN 148/18 · SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 148/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 727762
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen, vertreten
durch den Geschäftsführer Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73431 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727762
- Schuldnerin -
1. Das am 01.06.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2018 um 08.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-51
Telefax: 0711 96689-39
Email: m.mucha@grub-brugger.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
02.10.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 02.10.2018, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
18.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 727762 HRB 727762: SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hühn, Christian, Aalen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Drexler, Peter, Nattheim, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 148/18 · SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 4 IN 148/18
- Wirksam am
- 13.06.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 727762
In dem Verfahren über den Antrag d.
SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen, vertreten
durch den Geschäftsführer Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73431 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 727762
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.06.2018 um 15:15
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-51, Fax: 0711 9668919
m.mucha@grub-brugger.de, stuttgart@grub-brugger.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 12.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 727762 HRB 727762: SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Prokura erloschen: Maier, Thomas, Aalen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen…
HRB 727762 HRB 727762:SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen.Nicht mehr Geschäftsführer: Saverschel, Steffen, Westhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 727762 SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Bestellt als Geschäftsführer: Saverschel, Steffen, Westhausen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder ein…
HRB 727762 SHW Werkzeugmaschinen Service GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2012 hat die Änder…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.