HRB 121727
WM Metall GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Etelser Straße 43, 27299 LangwedelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Langwedel
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 25.03.2021
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jürgen Schuh
Walsrode
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenOlaf Kahle
Schwarmstedt OT Bothmer
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAndreas Wenz
Bremen
EinzelprokuraUwe Niebuhr
Kirchlinteln
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Klaus Wohlgemuth Metallbau GmbH Langwedel
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung von Fenstern, Türen, Fassaden sowie Metallbau sonstiger Art
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 17.11.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 14.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 19.11.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 270.669,12 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 9.128,68 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 279.797,80 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
§ 3 InsVV konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben beispielhaft durch Zu- und Abschlagstatbestände. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Zusätzlich zu seiner Regelvergütung macht der Insolvenzverwalter in seinem Antrag folgende Zuschläge geltend:
Forderungseinzug: 30%
Das Insolvenzgericht hat bei der Festsetzung der Vergütung die in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen. Einer Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zu- oder Abschlags bedarf es nicht. Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt
(BGH, Beschluss vom 29.04.2021, IX ZB 58/19, NZI 2021, 744 Rn. 10, beck-online).
Als Abschlagstatbestand wurden die Erleichterungen aufgrund der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters mit 5% angezeigt, weitere Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich.
Der Zuschlag wurde ausführlich und nachvollziehbar begründet, insbesondere ist insoweit keine ausreichende Vergütungserhöhung aufgrund einer Massemehrung erfolgt, da letztlich nicht alle Forderungen durchsetzbar waren; zur Meidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Antrag Bezug genommen.
Insgesamt wird in der anzustellenden Gesamtschau für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters in diesem Verfahren deshalb ein Gesamtzuschlag in der beantragten Höhe von 25% anerkannt.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 197,10 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 73 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,70 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 17.10.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 16.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge/ Anregungen auf Wechsel in das mündliche Verfahren zur Abhaltung des Schlusstermins
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 27.06.2023
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.09.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Verden (Aller), 19.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 26.08.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Etelser Str. 43, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1.
Jürgen Schuh, Kastanienweg 13, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf
Kahle, Jahann-Casper-Weg 16, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im
schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.10.2020
bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 10.02.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Etelser Str. 43, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1.
Jürgen Schuh, Kastanienweg 13, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf
Kahle, Jahann-Casper-Weg 16, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), sind die
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Sebastian Ludolfs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller)
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Nettovergütung gemäß InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.12.2019 beantragte der Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Berechnungsmasse ist mit 192.462,39 EUR richtig angegeben.
Der Zuschlag für die Betriebsfortführung von 60 % ist begründet, da diese mehr
als 8 Wochen dauerte. Im Ergebnis ist dieser Zuschlag auf 11,44 % reduziert
worden wegen erfolgter Einnahmen aus der Betriebsfortführung
(Vergleichsberechnung). Der Zuschlag von 20 % für Sanierungsbemühungen ist
begründet, da dieser maßvoll gehalten ist und Sanierungsbemühungen dargelegt
sind.
Da sich die Zuschlagstatbestände nicht überschneiden, ist eine Kürzung nicht
vorzunehmen.
Die Beträge der Zuschläge sind darüber hinaus relativ gering.
Die festgesetzte Vergütung ist angemessen für das vorliegende Verfahren.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall
8, 27283 Verden (Aller) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 07.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 02.01.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Etelser Str. 43, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1.
Jürgen Schuh, Kastanienweg 13, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf
Kahle, Jahann-Casper-Weg 16, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), hat
der vorläufige Insolvenzverwalter
beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die
Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem
Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 05.12.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WM Metall GmbH, Etelser Str.
43, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1. Jürgen Schuh,
Kastanienweg 13, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf Kahle,
Jahann-Casper-Weg 16, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter/ Treuhänder, die Gläubiger und der Schuldner können bis
zum 13.01.20 gegen die Höhe, Grund und Rang einer zu prüfenden Forderung
gegenüber dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die
Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf
der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 28.08.2019
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Etelser Str. 43, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1.
Jürgen Schuh, Kastanienweg 13, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf
Kahle, Jahann-Casper-Weg 16, 29690 Schwarmstedt, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 28.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 121727 HRB 121727: WM Metall GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 04.12.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1. Jürgen Schuh, 29664
Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf Kahle, 29690 Schwarmstedt,
(Geschäftsführer), ist am 01.12.2018 um 09:05 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Str. 18, 29664
Walsrode, Tel.: 05161/481000, Fax: 05161/4810027.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.01.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 25.02.2019, 09:00 Uhr, Saal 212,
Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder von Teilen oder
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens,
das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 113/18 · WM Metall GmbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
- Insolvenzgericht
- Verden (Aller)
- Aktenzeichen
- 11 IN 113/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 121727
GmbH, Etelser Str. 43, 27299 Langwedel (AG Walsrode, HRB 121727), vertr. d.: 1.
Jürgen Schuh, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Olaf Kahle, 29690
Schwarmstedt, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2018 um 12:00 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs,
Lange Str. 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161/481000, Fax: 05161/4810027 bestellt
worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen
werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 121727 HRB 121727: WM Metall GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Prokura erloschen: Finkas, Michael, Bad Fallingbostel, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Wenz, Andreas, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 121727 HRB 121727: Klaus Wohlgemuth Metallbau GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr u.a. die Än…
HRB 121727 HRB 121727: Klaus Wohlgemuth Metallbau GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Durch den mit Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 18.12.2017 (11 IN 46/17) bestätigten Insolvenzplan ist die Hera…
HRB 121727 HRB 121727: Klaus Wohlgemuth Metallbau GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Bestellt als Geschäftsführer: Kahle, Olaf, Schwarmstedt OT Bothmer, *XX.XX.XXXX; Schuh, Jürgen, Walsrode, *XX.XX.XX…
HRB 121727 HRB 121727: Klaus Wohlgemuth Metallbau GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 121727 HRB 121727: Klaus Wohlgemuth Metallbau GmbH, Langwedel, Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Geschäftsanschrift: Etelser Straße 43, 27299 Langwedel. Geändert, nun: Geschäftsführer: Wohlgemuth, Kai, Langwedel,…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.