HRB 501675
WM Abwicklungs GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aalen
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Registerdaten
- Sitz
- Aalen
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- ESP 370 GmbH Aalen
- SHW Werkzeugmaschinen Beteiligungs-GmbH Aalen
- SHW Werkzeugmaschinen GmbH Aalen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 19.11.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH), vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Grupp und Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
1. Die Prüfung der bis 16.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 18.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 13.02.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH), vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Grupp und Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Bahnhofstr. 29, 70327 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 26.10.2022.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandene Umsatzsteuer in Höhe von 19 % aus dem bereits festgesetzten Betrag in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 13.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 02.11.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH), vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Grupp und Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart
Die Vergütung und die Auslagen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, für die Tätigkeit als Mitglied des Gläubigerausschusses und des vorläufigen Gläubigerausschusses wurden festgesetzt.
Stundensatz 150,00 €, 24,24 Std.sowie Fahrtkosten. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 29.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 18.03.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH), vertreten durch die
Geschäftsführer Bernd Grupp, geboren am XX.XX.XXXX und Anton Müller, geboren am
XX.XX.XXXX, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Die Vergütung und Auslagen der Euler Hermes Deutschland - Niederlassung der
Euler Hermes SA, im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Thomas Harbrecht,
Friedensallee 254, 22763 Hamburg, für die Tätigkeit im Gläubigerausschuss sowie
im vorläufigen Gläubigerausschuss in der Zeit vom 28.08.2018 bis 05.11.2018
wurden festgesetzt.
Stundensatz 150,00 €, 84,50 Std. sowie Reisekosten (anteilig).
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
statt.
Rechtsmittel der Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 € übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerdefrist) bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Beschwerdefrist
ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben
genannten Gerichte, bei denen die Beschwerde einzulegen ist, eingeht. Die
Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Rechtsbehelf der Erinnerung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 € nicht übersteigt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 501675 HRB 501675: SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Firma geändert; nun: WM Abwicklungs GmbH.
HRB 501675 HRB 501675: SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Prokura erloschen: Maier, Franz, Aalen, *XX.XX.XXXX; Rathgeb, Martin, Westhausen, *XX.XX.XXXX; Weingart, Rainer, Aalen, *XX.XX.XXX…
Forderungsprüfung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SHW Werkzeugmaschinen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Grupp,
geboren am XX.XX.XXXX und Anton Müller, geboren am XX.XX.XXXX, Alte Schmiede 1,
73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
1. Das am 15.05.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2018 um 08.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-51
Telefax: 0711 96689-39
Email: m.mucha@grub-brugger.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 11.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
29.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 05.11.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 05.11.2018
10:00 Uhr
Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Bundesagentur für Arbeit im Gläubigerausschuss vertr. d. Fr. Christine
Wittmann-Rabe
Bahnhofstr. 29, 70327 Stuttgart
Frank Berger
Burkhardt-Weber-Str. 28, 72760 Reutlingen
Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) im Gläubigerausschuss - vertr. d. Frau
Barbara Kurr und Herrn Christian Wittwer
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
Euler Hermes Deutschland - Niederlassung. der Euler Hermes SA, im
Gläubigerausschuss vertr. dr. Herrn Thomas Harbrecht
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
Demmeler Automatisierung & Roboter GmbH als Mitglied d. Gläubigerausschuß
vertr. d. H. Johannes Demmeler
Alpenstr. 10, 87751 Heimertingen
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 501675 HRB 501675: SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hühn, Christian, Aalen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Drexler, Peter, Nattheim, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 24.07.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Verfahren über den Antrag d.
SHW Werkzeugmaschinen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Grupp,
geboren am XX.XX.XXXX und Anton Müller, geboren am XX.XX.XXXX, Alte Schmiede 1,
73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Der Beschluss vom 15.05.2018 wird wie folgt ergänzt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
1.
zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einen Massekredit bei
den im Verfahren beteiligten Banken, vertreten durch die Landesbank
Baden-Württemberg in Höhe von 10 Mio. € aufzunehmen und hierdurch
Masseverbindlichkeiten zu begründen,
2.
zur Absicherung dieses Massekredits die ab dem 15.05.2018 entstehenden
Debitoren zur Sicherheit an die am Verfahren beteiligten Banken abzutreten und
dieser die ab dem 15.05.2018 entstehenden Vorräte zur Sicherheit zu übereignen,
3.
zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Insolvenzzeitraum zu
Lasten der zukünftigen Insolvenzmasse Zahlungsverpflichtungen mit den aus der
Anlage ersichtlichen Lieferanten, Dienstleistern und Versorgungsunternehmen zu
begründen. Die Anlage kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 126/18 · WM Abwicklungs GmbH (ehem. SHW Werkzeugmaschinen GmbH) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/18
- Wirksam am
- 15.05.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRB 501675
In dem Verfahren über den Antrag d.
SHW Werkzeugmaschinen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Bernd Grupp und
Anton Müller, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 501675
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.05.2018 um 14:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Martin Mucha
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 96689-51, Fax: 0711 96689-39
m.mucha@grub-brugger.de, stuttgart@grub-brugger.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 501675 HRB 501675: SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Bestellt als Geschäftsführer: Grupp, Bernd, Donzdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 501675 HRB 501675: SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuris…
HRB 501675 HRB 501675: SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Prokura erloschen: Maier, Thomas, Aalen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuri…
HRB 501675 SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klewenhagen, Herbert, Hüttlingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem andere…
HRB 501675 SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Prokura erloschen: Zeller, Stephan, Westhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 501675 SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Bestellt als Geschäftsführer: Hühn, Christian, Aalen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hühn, Christian, Aalen, *XX.XX.XXXX.
HRB 501675 SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen.Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Müller, Anton, Aalen, *XX.XX.XXXX.
HRB 501675 SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen, Alte Schmiede 1, 73433 Aalen.Geschäftsanschrift: Alte Schmiede 1, 73433 Aalen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Maier, Fran…
HRB 501675 SHW Werkzeugmaschinen GmbH, Aalen (Wilhelmstr. 67, 73433 Aalen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hühn, Christian, Aalen, *XX.XX.XXXX; Zeller, Stephan, Westha…
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