HRA 18375
WLB Foodservice Gelsenkirchen GmbH & Co. KG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Odenwaldstraße 13, 34131 KasselGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kassel
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Letzte Eintragung
- 21.11.2024
- Datenstand
- 2025-02-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bernd Wagner
Kassel
Sascha Lange
Oberhausen
WLB Verwaltungs GmbH
Kassel
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
- Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-28 Chronologischen Auszug ansehen
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-02 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 164 IN 155/26 · WLB Foodservice Gelsenkirchen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Essen
- Insolvenzgericht
- Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 155/26
- Wirksam am
- 02.09.2026
- Registerbezug
- Kassel, HRA 18375
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 155/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der WLB Foodservice Gelsenkirchen GmbH & Co. KG, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 19696 eingetragene WLB Verwaltungs GmbH, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Kurt Lange, Schlossstr. , 46117 Oberhausen, und Herrn Bernd Winfired Wagner, Schlosstr. 44 b, 46117 Oberhausen,
ist am 02.09.2026, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 155/26
Amtsgericht Essen, 02.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der WLB Foodservice Gelsenkirchen GmbH & Co. KG, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 19696 eingetragene WLB Verwaltungs GmbH, Odenwaldstr. 13, 34131 Kassel, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Kurt Lange, Schlossstr. , 46117 Oberhausen, und Herrn Bernd Winfired Wagner, Schlosstr. 44 b, 46117 Oberhausen,
ist am 02.09.2026, um 11:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
164 IN 155/26
Amtsgericht Essen, 02.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.