HRA 17714

WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wesertal

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Registerdaten

Sitz
Wesertal
Datenstand
2024-04-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-19

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG Gieselwerder

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
29.10.2025
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Graben 1, 37170 Uslar (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399 Wesertal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Lutherstraße 12, 37194 Bodenfelde, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 27.10.2025 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 27.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
26.02.2025
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
Geschäfts-Nr.: 666 IN 251/19 h. In dem Insolvenzverfahren WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Graben 1, 37170 Uslar (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399 Wesertal (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Rennemann, Geschäftsführer d. WKZ Verwaltungs GmbH, 1.2. Thorsten Schaffer, Geschäftsführer der WKZ Verwaltungs GmbH, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 28.01.2025 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.

Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 86.174,16 EUR.
Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.

Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.

Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen.

Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.

Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 19.02.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
07.08.2024
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Graben 1, 37170 Uslar (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399 Wesertal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Lutherstraße 12, 37194 Bodenfelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.11.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 05.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
03.08.2023
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Graben 1, 37170 Uslar (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399 Wesertal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Lutherstraße 12, 37194 Bodenfelde, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.10.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 02.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
10.02.2022
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Graben 1, 37170 Uslar (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399 Wesertal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Von Seebach-Straße 2, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.05.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel, 02.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
09.08.2021
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
Geschäfts-Nr.: 666 IN 251/19. In dem Insolvenzverfahren WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Graben 1, 37170 Uslar (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399 Wesertal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Von Seebach-Straße 2, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 26.07.2021 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.

Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 54.625,20 EUR. Der Berechnung des vorläufgen Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden
Der Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.

Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 und § 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.

Im vorliegenden Fall wurde das vorläufige Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 1 Monat abgeschlossen. Es fand eine Betriebsfortführung statt. . Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt 25 % der Regelvergütung nebst Zuschlägen.

Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen gemäß §§ 2, 3 InsVV, nebst der Zuschläge in Höhe von insgesamt 25 % für die Behandlung arbeits- und sozialrechtlicher Fragen nebst der Sanierungsbemühungen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.

Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 02.08.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17714 HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Wesertal, Am Rottland 1a, 34399 Wesertal. Geschäftsanschrift: Am Graben 1, 37170 Uslar.
HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Wesertal, Am Rottland 1a, 34399 Wesertal. Geschäftsanschrift: Am Graben 1, 37170 Uslar.
Veränderungen
HRA 17714 HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Gieselwerder, Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. Sitz/Niederlassung von Amts wegen berichtigt, nun: Wesertal. Geschäftsanschrift: Am Rottland 1a, 34399 Wesertal.
HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Gieselwerder, Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. Sitz/Niederlassung von Amts wegen berichtigt, nun: Wesertal. Geschäftsanschrift: Am Rottland 1a, 34399 Wesertal.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
09.12.2019
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WKZ
Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Rottland 1a, 34399 Oberweser (AG Kassel, HRA
17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am
Rottland 1a, 34399 Oberweser, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.
d.: 1.1. Dirk Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar,
(Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Von
Seebach-Straße 2, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter
gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen
bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht.

Amtsgericht Kassel, 09.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 17714 HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Gieselwerder, Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Gieselwerder, Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
01.11.2019
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19: Über das Vermögen der WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am
Rottland 1a, 34399 Oberweser (AG Kassel, HRA 17714), vertr. d.: 1. WKZ
Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am Rottland 1a, 34399
Oberweser, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dirk
Rennemann, GF d. WKZ Verwaltungs GmbH, Am Graben 1, 37170 Uslar,
(Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer, GF der WKZ Verwaltungs GmbH, Von
Seebach-Straße 2, 37170 Uslar, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2019 um 09:55
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann
Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel,
Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.12.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 28.01.2020, 10:00 Uhr, Saal 234,
Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 01.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 251/19 h · WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 251/19 h
Wirksam am
02.10.2019
Registerbezug
Kassel, HRA 17714
666 IN 251/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WKZ
Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Am Rottland 1a, 34399 Oberweser (AG Kassel, HRA
17714), vertr. d.: 1. WKZ Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Kassel HRB 17551), Am
Rottland 1a, 34399 Oberweser, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.
d.: 1.1. Dirk Rennemann, (Geschäftsführer), 1.2. Thorsten Schaffer,
(Geschäftsführer), ist am 02.10.2019 um 15:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, c/o Römermann
Insolvenzverw. Rechtsanwaltsges.mbH, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel,
Tel.: 0561/2207644-0, Fax: 0561/2207644-9, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com
bestellt worden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.

Amtsgericht Kassel

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 17714 HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Gieselwerder, Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. (Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, der Verkauf, Aufbereitung und die Vermietung von Wohnmobilen sowie La…
HRA 17714: WKZ Fahrzeugservice GmbH & Co. KG, Gieselwerder, Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. (Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, der Verkauf, Aufbereitung und die Vermietung von Wohnmobilen sowie Lakierarbeiten im Kfz-Bereich.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Rottland 1a, 34399 Gieselwerder. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: WKZ Verwaltungs GmbH, Gieselwerder (Amtsgericht Kassel HRB 17551).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.