HRB 20507
WKW Roof Rail GmbH
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Velbert
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Registerdaten
- Sitz
- Velbert
- Datenstand
- 2024-12-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Relingsystem GmbH Solingen
- EA Dachrelingsystem GmbH Solingen
- EA Dachrelingsystem GmbH Velbert
- Erbslöh Relingsystem GmbH Velbert
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 504 IN 227/24 · WKW Roof Rail GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart
Insolvenzverwalter: Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses IG Metall
Geschäftsstelle Velbert, Oststr. 48, 42551 Velbert wie folgt festgesetzt.
Vergütung x€
Auslagen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x €
Endbetrag x€
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz vonx€ angemessen ist. Für 5,65 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x€.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 504 IN 227/24 · WKW Roof Rail GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart
Insolvenzverwalter: Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Emund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung x €
Auslagen x €
Zwischensumme x€
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x €
Endbetrag x €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x € angemessen ist. Für 3,843 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf x €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 504 IN 227/24 · WKW Roof Rail GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 504 IN 227/24 · WKW Roof Rail GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Wirksam am
- 28.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub Brugger Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstr. 27, 70178 Stuttgart
Insolvenzverwalter: Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland
Niederl. d. Euler Hermes SA, ., 22746 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung x
Auslagen x€
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer x €
Endbetrag x€
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von x€ angemessen ist. Für 6 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen aufx €.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten
sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 504 IN 227/24 · WKW Roof Rail GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Wirksam am
- 02.12.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg, Telefon: 0911 951285-0, Fax: 091195128510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 08.10.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Commerzbank AG, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt; Ansprechpartnerin Frau Katharina Schwarz, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt
- Bundesagentur für Arbeit vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf; Ansprechpartner Herr Bulut, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
- IG Metall, Geschäftsstelle Velbert, Oststraße 48, 42551 Velbert; Ansprechpartner Herr Hakan Civelek, Oststraße 48, 42551 Velbert
- Mercedes Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart; Ansprechpartner Herr Andre Riemer, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
- Volkswagen AG, 38436 Wolfsburg; Ansprechpartner Herr Frederik Liebing, 38436 Wolfsburg
- Herr Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
- Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln; Ansprechpartnerin Frau Uta Goroncy, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln
- Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, 22746 Hamburg; Ansprechpartner Herr Thomas Harbrecht, Gasstraße 29, 22761 Hamburg.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.02.2025, 14:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Erdgeschoss, Sitzungssaal J16EG.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO): Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der Deutsche Bank, IBAN: DE40 7607 0012 0325 5312 04, BIC: DEUTDEMM760, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens der Schuldnerin,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 227/24
Wuppertal, 01.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 504 IN 227/24 · WKW Roof Rail GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 227/24
- Wirksam am
- 26.09.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 20507
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 20507 eingetragenen WKW Roof Rail GmbH, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Sascha Ten-Cate, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert und Herrn David Pietrowski, Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertrieb von Reling- und Stanzteilen einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen
ist am 26.09.2024, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 227/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20507 HRB 20507: WKW Roof Rail GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen…
HRB 20507 HRB 20507: Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma und Sit…
HRB 20507 HRB 20507: Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Bestellt als Geschäftsführer: Ten-Cate, Sascha, Wetter, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen G…
HRB 20507 HRB 20507: Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Reiner, Wülfrath, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer od…
HRB 20507 HRB 20507: Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuri…
HRB 20507 HRB 20507: Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Schmidt, Reiner, Wülfrath, *XX.XX.XXXX, einzel…
HRB 20507 Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Schmidt, Reiner, Wülfrath, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
HRB 20507 Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Prokura erloschen: Albrecht, Filiz, Schwerte, *XX.XX.XXXX.
HRB 20507 Erbslöh Relingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Pietrowski, David, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 20507 EA Dachrelingsystem GmbH, Velbert, Siebeneicker Straße 186, 42553 Velbert.Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2009 hat § 1 Absatz 1. (Firma) des Gesellschaftsvertrages geändert. Neue Firma: Erbslöh Relin…
HRB 20507 EA Dachrelingsystem GmbH, Solingen (Siebeneicker Str. 186, 42553 Velbert). Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 hat den Sitz nach Velbert verlegt und § 1 Absatz 2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages en…
HRB 20507 EA Dachrelingsystem GmbH, Solingen (Wiesenstr. 8 - 10, 42719 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2007 hat das Stammkapital von 25.000,00 EUR um 975.000,00 EUR auf nunmehr 1.000.000,00 EUR erhö…
HRB 20507 Relingsystem GmbH, Solingen (Wiesenstr. 8 - 10, 42719 Solingen). Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der F…
HRB 20507 Relingsystem GmbH, Solingen (Wiesenstr. 8 - 10, 42719 Solingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.04.2007. Gegenstand: Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und der Vertr…
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