HRB 16994
WKW Engineering GmbH
aktuell 23 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Korzert 21, 42349 WuppertalGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wuppertal
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.12.2024
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Torsten Kebbe
Mettmann
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenWolfgang Jürgen Braun
Waldbronn
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- WKW Erbslöh Automotive GmbH Wuppertal
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Projektierung und Vertrieb von Gegenständen für die Automobilindustrie einschließlich aller dazu gehörenden oder damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie alle mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängenenden oder ihn fördernden Geschäfte und Maßnahmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 504 IN 226/24 · WKW Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 226/24
- Wirksam am
- 29.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16994 eingetragenen WKW Engineering GmbH, Korzert 21, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kebbe, Korzert 21, 42349 Wuppertal und Herrn Dr. Wolfgang Jürgen Braun, Korzert 21, 42349 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt.
Vergütung 1153,13 €
Auslagen 13,84 €
Zwischensumme 1166,96 €
Zuzüglich 19 % 221,72 €
Endbetrag 1388,69 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 50-300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 eingesehen werden.
504 IN 226/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 504 IN 226/24 · WKW Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 226/24
- Wirksam am
- 29.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16994 eingetragenen WKW Engineering GmbH, Korzert 21, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kebbe, Korzert 21, 42349 Wuppertal und Herrn Dr. Wolfgang Jürgen Braun, Korzert 21, 42349 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses IG Metall
Geschäftsstelle Velbert, Oststr. 49, 42551 Velbert für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt.
Vergütung 2196,88 €
Zuzüglich 19 % 417,41 €
Endbetrag 2614,29 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 50-300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 eingesehen werden.
504 IN 226/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 504 IN 226/24 · WKW Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 226/24
- Wirksam am
- 29.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16994 eingetragenen WKW Engineering GmbH, Korzert 21, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kebbe, Korzert 21, 42349 Wuppertal und Herrn Dr. Wolfgang Jürgen Braun, Korzert 21, 42349 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland
Niederl. d. Euler Hermes SA, ., 22746 Hamburg für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss wie folgt festgesetzt.
Vergütung 2309,38 €
Auslagen 18,60 €
Zwischensumme 2327,98 €
Zuzüglich 19 % 442,31 €
Endbetrag 2770,29 €
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 50-300 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A236 eingesehen werden.
504 IN 226/24
Amtsgericht Wuppertal, 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 504 IN 226/24 · WKW Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 226/24
- Wirksam am
- 02.12.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16994
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16994 eingetragenen WKW Engineering GmbH, gegründet am 06.08.2008, Korzert 21, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kebbe, Korzert 21, 42349 Wuppertal und Herrn Dr. Wolfgang Jürgen Braun, Korzert 21, 42349 Wuppertal
Geschäftszweig: Fertigung von Fahrzeugteilen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 08:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg, Telefon: 0911 951285-0 , Fax: 091195128510.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 08.10.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.
Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
- Commerzbank AG, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt; Ansprechpartnerin Frau Katharina Schwarz, Kaiserstraße 16, 60311 Frankfurt
- Bundesagentur für Arbeit vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf; Ansprechpartner Herr Bulut, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf
- IG Metall, Geschäftsstelle Velbert, Oststraße 48, 42551 Velbert; Ansprechpartner Herr Hakan Civelek, Oststraße 48, 42551 Velbert;
- Mercedes Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart; Ansprechpartner Herr Andre Riemer, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
- Volkswagen AG, 38436 Wolfsburg; Ansprechpartner Herr Frederik Liebing, 38436 Wolfsburg
- Herr Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
- Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln; Ansprechpartnerin Frau Uta Goroncy, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln
- Allianz Trade - Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, 22746 Hamburg; Ansprechpartner Herr Thomas Harbrecht, Gasstraße 29, 22761 Hamburg.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist
unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 19.02.2025, 16:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Erdgeschoss, Sitzungssaal J16EG.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO): Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der Deutsche Bank, IBAN: DE83 7607 0012 0325 5312 06, BIC: DEUTDEMM760, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO,
- die Entscheidung über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens der Schuldnerin § 157 InsO.
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 226/24
Wuppertal, 01.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 504 IN 226/24 · WKW Engineering GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 226/24
- Wirksam am
- 26.09.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16994
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16994 eingetragenen WKW Engineering GmbH, Korzert 21, 42349 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kebbe, Korzert 21, 42349 Wuppertal und Herrn Dr. Wolfgang Jürgen Braun, Korzert 21, 42349 Wuppertal
Geschäftszweig: Fertigung von Fahrzeugteilen
ist am 26.09.2024, um 15:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 226/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16994 HRB 16994: WKW Engineering GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Rahner, Günter, Schwetzingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem an…
HRB 16994 HRB 16994: WKW Engineering GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
HRB 16994 HRB 16994: WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz) und mit i…
HRB 16994 HRB 16994: WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Rega, Erik John J., Renningen, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 HRB 16994: WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Bestellt als Geschäftsführer: Rega, Erik John J., Renningen, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Ges…
HRB 16994 HRB 16994: WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Nach Berichtigung des Geburtsdatums Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Be…
HRB 16994 HRB 16994: WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Prokura erloschen: Vogel, Herbert, Velbert, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen P…
HRB 16994 HRB 16994:WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal.Nicht mehr Geschäftsführer: Kirchner, Markus, Wermelskirchen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rahner, Günter, Mannheim…
HRB 16994 HRB 16994:WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Vogel, Herbert, Velbert, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr: Geschäftsführer: Heubes, Peter, Wuppertal, *XX.XX.XXXX; Kirchner, Markus, Wermelskirchen, *…
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal. Prokura erloschen: Albrecht, Filiz, Schwerte, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal.Bestellt als Geschäftsführer: Heubes, Peter, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal, Korzert 21, 42349 Wuppertal.Geschäftsanschrift: Korzert 21, 42349 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Werheid, Wolfgang, Bergisch Gladbach, *XX.XX.XXXX. Bestellt al…
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal (Korzert 21, 42349 Wuppertal). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Miller, Norbert, Solingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal (Korzert 21, 42349 Wuppertal). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Albrecht, Filiz, geb. Singör, Schwerte, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal (Korzert 21, 42349 Wuppertal). Nicht mehr Geschäftsführer: Heubes, Peter, Wuppertal, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Friedrichs, Gerhard, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal (Korzert 21, 42349 Wuppertal). Prokura erloschen: Wähling, Hans-Gerhard, Wuppertal, *XX.XX.XXXX.
HRB 16994 WKW Erbslöh Automotive GmbH, Wuppertal (Korzert 21, 42349 Wuppertal). Prokura erloschen: Sonst, Oliver, Lünen, *XX.XX.XXXX.
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