HRA 3350

WKV GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bayreuth

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Registerdaten

Sitz
Bayreuth
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-22

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SeniVita Holding OHG Bayreuth
  2. SeniVita OHG Bayreuth
  3. SeniVita GmbH & Co. KG Bayreuth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 233/20 · WKV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 233/20
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Bayreuth, HRA 3350
IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKV GmbH & Co. KG, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred, Bahnhofsteig 4, 91257 Pegnitz und Dr. Wiesent Horst
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3350
- Schuldnerin -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Ludwigstraße 50, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)8331080
Telefax: +49(9281)8331089

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
Die Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Fa. SeniVita FEV AG, AG Bayreuth IN 15/21 (lfd. Nr. 29) angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 16.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 233/20 · WKV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 233/20
Wirksam am
02.07.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRA 3350
IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKV GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred, geboren am XX.XX.XXXX und Dr. Wiesent Horst, geboren am XX.XX.XXXX, Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3350
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth, Gz.: 001773-20/ko

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden besonderen Tagesordnungspunkt:

Zustimmung zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über den Grundbesitz der Insolvenzschuldnerin , vorgetragen im Grundbuch beim Amtsgericht Bayreuth, Grundbuch von Bayreuth, Band 758, Blatt 26474, Flurstück 449/8 mit der Oberender AG, Friedrichstraße 20, 95444 Bayreuth gemäß § 160 Abs. 1 Satz 2 InsO.
wird bestimmt auf

Dienstag, 20.07.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 02.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3350 HRA 3350: WKV GmbH & Co. KG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit der Eröffnung …
HRA 3350: WKV GmbH & Co. KG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.03.2021 und endend am 31.12.2021 sowie die Festsetzung der nachfolgenden Geschäftsjahre ab dem 01.01.2022 auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01. Januar eines Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines Jahres.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 233/20 · WKV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 233/20
Wirksam am
27.04.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRA 3350
IN 233/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKV GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW
Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX und Dr. Wiesent Horst, geboren am XX.XX.XXXX,
Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3350
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 001773-20/ko

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 20.05.2021,
12:00 Uhr, Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22,
95444 Bayreuth, Amtsgericht Bayreuth sowie ggf. zusätzlich Sitzungssaal 1.049,
1. Stock, Wittelsbacherring 22, Bayreuth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines notariellen
Kaufvertrages über den Grundbesitz der Insolvenzschuldnerin, vorgetragen wie
folgt:

Amtsgericht Kronach
Grundbuch von Unterrodach
Blatt 2764
Flurstücke: 688/15

mit Herrn Wich-Knoten gemäß § 160 Abs. 1 Satz 2 InsO.

Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines notariellen
Kaufvertrages über den Grundbesitz der Insolvenzschuldnerin, vorgetragen wie
folgt:

Amtsgericht Kronach
Grundbuch von Unterrodach
Blatt 2764
Flurstücke: 688, 688/7, 688/8

mit der Firma INP Invest GmbH handelnd für Rechnung des
Immobilien-Sondervermögens "INP Deutsche Pflege Invest II" gemäß § 160 Abs. 1
Satz 2 InsO.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 27.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3350 HRA 3350: WKV GmbH & Co. KG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 15.03.2021 (Az. IN 233/20) das Insolvenzverfahren …
HRA 3350: WKV GmbH & Co. KG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 15.03.2021 (Az. IN 233/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 233/20 · WKV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 233/20
Wirksam am
15.03.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRA 3350
IN 233/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

WKV GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW
Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX und Dr. Wiesent Horst, geboren am XX.XX.XXXX,
Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3350
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 001773-20/ko
Geschäftszweig/Beschäftigung: Beteiligung an Unternehmen sowie Vermietung von
Immobilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.03.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.05.2021, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth, Amtsgericht Bayreuth

Sowie ggf. zusätzlich
Sitzungssaal 1.049, 1. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Hinweise zur Durchführung der Gläubigerversammlung unter Corona-Bedingungen:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin unter den
besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der damit
verbundenen gesetzlichen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Berichtstermins
stattfindet. Geeignete Flächen, die auch unter Corona-Bedingungen genutzt
werden können, sind derzeit nur schwer zu finden.
Auch die Fläche der Sitzungssäale 2.004 (Schwurgerichtssaal) und 1.049 des
Amts-/Landgerichts Bayreuth sind mit rund 171,94 m² und/bzw. 98,22 m² begrenzt.
Durch die Corona-Abstandsbestimmungen wird die nutzbare Fläche noch weiter
eingeschränkt, so dass aktuell nur insgesamt ca. 60 Sitzplätze zur Verfügung
stehen.

Am Berichtstermin teilnehmende Insolvenzgläubiger werden daher gebeten, sich
bis spätestens 01.04.2021 - möglichst mit der Forderungsanmeldung - gegenüber
der Kanzlei des Insolvenzverwalters (s. o. Ziffer 2) unter Angabe des
Aktenzeichens IN 233/20, der Art und Höhe der Forderung und der Anzahl der
Personen anzumelden, damit abgeschätzt werden kann, mit welchem
Teilnahmeinteresse zu rechnen ist.
Auch der Prüfungsaufwand beim Einlass und die hiermit verbundene
infektionsbegünstigende Nähe der Teilnehmer und des Personals kann dadurch
angepasst werden. Es wird aber klargestellt, dass eine solche Anmeldung nicht
Voraussetzung für den Zulass zum Berichtstermin ist. Zugangsberechtigt ist
jeder Gläubiger, der diese Eigenschaft und seine Personalien bei der
Eingangskontrolle belegen kann.

Die Gläubigerversammlung (Saal, Einlasskontrolle, Hygienekonzept etc.)
verursacht erhebliche Kosten, die die Insolvenzmasse schmälern und damit eine
mögliche Quote der Gläubiger verringern. Falls die Versammlung vertagt werden
müsste, weil die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, gereichte dies daher
allen Gläubigern zum Schaden (doppelte Kosten) - abgesehen von den
Unannehmlichkeiten der vergeblichen Anreise. Daher wird unbedingt um Anmeldung
gebeten!
Es wird klargestellt, dass die oben genannte Anmeldung zum Berichtstermin die
Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach §§ 174 ff. InsO (s.
oben Ziffer 3) nicht ersetzt.
Aufgrund von Einlasskontrollen und der damit einhergehenden Verzögerung wird
darum gebeten, bereits rund eine Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung
einzutreffen. Bei entsprechender Nachfrage kann pro Gläubiger nur eine
vertretungsberechtigte Person Eintritt erhalten. Wegen der Beschränkungen der
Corona-Gesetzgebung ist beim Einlass und während des Berichtstermins ein
geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsbeschränkungen sind von
jedem Teilnehmer zu wahren. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht,
dass die Räume wegen der Corona-Gefahr ständig gelüftet werden, so dass je nach
den herrschenden Witterungsbedingungen mit einem kühlen Raumklima zu rechnen
ist. Die Bekleidung sollte entsprechend gewählt werden. Eine
Verpflegungseinrichtung steht auch im Hinblick auf die Corona-Situation nicht
zur Verfügung. In der Versammlung nicht zugelassene Gegenstände (gefährliche
Gegenstände, Gepäck o.ä.) können ebenfalls nicht aufbewahrt werden.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 20.05.2021, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth, Amtsgericht Bayreuth

Sowie ggf. zusätzlich
Sitzungssaal 1.049, 1. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei Deutsche Bank AG zu hinterlegen sind, ferner, dass
vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB
anzulegen ist.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.12.2020 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 15.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 233/20 · WKV GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 233/20
Wirksam am
17.12.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRA 3350
Az.: IN 233/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

WKV GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin DHW
Bayreuth GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX und Dr. Wiesent Horst, geboren am XX.XX.XXXX,
Parsifalstraße 31, 95445 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRA 3350
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 001773-20/ko
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 17.12.2020 um 12 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0,
Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu
verwerten und Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Konto
(vgl. BGH vom 7.2.2019 IX 47/18) einzuziehen und dort zu verwahren.Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu
verwerten und Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Konto
(vgl. BGH vom 7.2.2019 IX 47/18) einzuziehen und dort zu verwahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 17.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3350 HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Firma geändert, nun: WKV GmbH & Co. KG.
HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Firma geändert, nun: WKV GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 3350 HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.
HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.
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HRA 3350 HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Prokura erloschen: Seifen, Uwe, Bayreuth, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Prokura erloschen: Seifen, Uwe, Bayreuth, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
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HRA 3350 HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Seifen, Uwe, Bayreuth, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 3350: SeniVita GmbH & Co. KG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Seifen, Uwe, Bayreuth, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
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HRA 3350 HRA 3350: SeniVita OHG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Nunmehr: Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: SeniVita GmbH & Co. KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haften…
HRA 3350: SeniVita OHG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Nunmehr: Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: SeniVita GmbH & Co. KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Kummert, Anton, Wernberg-Köblitz, *XX.XX.XXXX; Vetterl, Manfred, Pegnitz, *XX.XX.XXXX; Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: DHW Bayreuth GmbH, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 6372), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRA 3350 HRA 3350:SeniVita OHG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth.
HRA 3350:SeniVita OHG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth.
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HRA 3350 SeniVita OHG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Prokura erloschen: Lehnert, Ingeborg, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
SeniVita OHG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Prokura erloschen: Lehnert, Ingeborg, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
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HRA 3350 SeniVita OHG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokurist…
SeniVita OHG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Lehnert, Ingeborg, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
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HRA 3350 SeniVita Holding OHG, Bayreuth (Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth). Firma geändert, nun: SeniVita OHG. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Der persönlich haftende Gesellschafter Dr. Horst…
SeniVita Holding OHG, Bayreuth (Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth). Firma geändert, nun: SeniVita OHG. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt: Der persönlich haftende Gesellschafter Dr. Horst Wiesent vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter Manfred Vetterl und Horst Kummert vertreten gemeinsam. Personendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRA 3350 SeniVita Holding OHG, Bayreuth (Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth). Prokura erloschen: Brawanski, Sigurd, Harsdorf, *XX.XX.XXXX.
SeniVita Holding OHG, Bayreuth (Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth). Prokura erloschen: Brawanski, Sigurd, Harsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 3350 SeniVita Holding OHG, Bayreuth (Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth). Einzelprokura: Brawanski, Sigurd, Harsdorf, *XX.XX.XXXX.
SeniVita Holding OHG, Bayreuth (Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth). Einzelprokura: Brawanski, Sigurd, Harsdorf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.