HRB 743330

WKU Windkraft Union GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wolfschlugen

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Registerdaten

Sitz
Wolfschlugen
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330
5 IN 310/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKU Windkraft Union GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Heer und Heiko Roß, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 743330
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss, Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen) Windkraftanlagen in der Nordsee

Die Vergütung des Mitglieds des vorl. Gläubigerausschusses Pawel Beecken wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 02.09.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 10,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
27.03.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330
5 IN 310/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKU Windkraft Union GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Heer und Heiko Roß, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 743330
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss, Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen) Windkraftanlagen in der Nordsee

1. Die Prüfung der bis 06.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330
5 IN 310/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKU Windkraft Union GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Heer und Heiko Roß, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 743330
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss, Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen) Windkraftanlagen in der Nordsee

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 19.04.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 6.683.910,24 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 45 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.04.2024 wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
- arbeitsrechtliche Schwierigkeiten/Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Übernahme des Zahlungsverkehrs
Der Vergütungsanspruch war unter Anwendung des Beschluss des BHG vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14 in Höhe von 25 Prozent der Regelvergütung des Insolvenzverwalters, somit in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 45 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 02.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
16.02.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330
5 IN 310/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKU Windkraft Union GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Heer und
Heiko Roß, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 743330
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss,
Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung
von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen)
Windkraftanlagen in der Nordsee

1. Die Prüfung der bis 20.12.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.03.2018 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.02.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
10.08.2017
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330
5 IN 310/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKU Windkraft Union GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Werner Heer und
Heiko Roß, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 743330
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss,
Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung
von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen)
Windkraftanlagen in der Nordsee

1. Die Prüfung der bis 19.09.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.09.2017 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 10.08.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
16.02.2016
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330
Az.: 5 IN 310/13

Amtsgericht Esslingen

Beschluss vom 16.02.2016

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

WKU Windkraft Union GmbH, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart (AG Stuttgart, HRB
743330),

vertreten durch:

1. Werner Heer, (Geschäftsführer),

2. Heiko Roß, (Geschäftsführer),

werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren
geprüft (§§ 5, 177 InsO).

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Esslingen, Strohstraße 5, 73728 Esslingen, niedergelegt.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
15.03.2015.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder ihrem Rang bestritten wird.

Bien

Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
Insolvenzgericht
Esslingen
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 743330 HRB 743330:WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen.Änderung der Geschäftsanschrift: Curiestr. 2, 70563 Stuttgart.
HRB 743330:WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen.Änderung der Geschäftsanschrift: Curiestr. 2, 70563 Stuttgart.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
Insolvenzgericht
Esslingen
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
Insolvenzgericht
Esslingen
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 743330 HRB 743330:WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 5 IN 31…
HRB 743330:WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 5 IN 310/13) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
Insolvenzgericht
Esslingen
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
Insolvenzgericht
Esslingen
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 743330 WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Heer, Werner, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Nam…
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Heer, Werner, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Balz, Willi, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 310/13 · WKU Windkraft Union GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
Insolvenzgericht
Esslingen
Aktenzeichen
5 IN 310/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Stuttgart, HRB 743330

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 743330 WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Roß, Heiko, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX; Srivastava, Anil, F-Noisy-le-Roi, *XX.XX.XXXX.
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Roß, Heiko, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX; Srivastava, Anil, F-Noisy-le-Roi, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 743330 WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Roß, Heiko, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX; Srivastava, Anil, F-Noisy-le-Roi, *XX.XX.XXXX.
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Bestellt als Geschäftsführer: Roß, Heiko, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX; Srivastava, Anil, F-Noisy-le-Roi, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 743330 WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2012. Geschäftsanschrift: Esslinger Strasse 11 - 1…
WKU Windkraft Union GmbH, Wolfschlugen, Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2012. Geschäftsanschrift: Esslinger Strasse 11 - 15, 72649 Wolfschlugen. Gegenstand: Die Organisation zur Bildung einer Allianz (Zusammenschluss, Gemeinschaft oder einer sonstigen zulässigen Rechtsform) sowie die Erbringung von Dienstleistungen zur Errichtung von schlüsselfertigen (betriebsfertigen) Windkraftanlagen in der Nordsee. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Balz, Willi, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "WKU Windkraft Union AG", Wolfschlugen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 736671) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.