HRA 10844

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landshut

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Registerdaten

Sitz
Landshut
Datenstand
2024-04-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG Landshut

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
28.12.2023
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
Amtsgericht Landshut
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: IN 415/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Landshut am 28.12.2023 folgenden
Beschluss

Zur Prüfung der vom Insolvenzverwalter Dr. Marc Zattler als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (IN 411/20, AG Landshut) angemeldeten Insolvenzforderungen wird Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic, Bachstraße 6, 84036 Landshut, zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Gründe:

Der im Verfahren WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG bestellte Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler ist in dem beim Amtsgericht Landshut unter obigem Aktenzeichen anhängigen Verfahren ebenfalls als Insolvenzverwalter eingesetzt. Er könnte sich somit bei der Prüfung der Forderungen in einem Interessenskonflikt befinden.
Daher ist zur Prüfung der Forderungen in gegenständlichem Verfahren ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic ist zur Übernahme dieses Amtes geeignet und hat sich unter Verzicht auf eine Vergütung zur Übernahme des Amtes bereit erklärt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
12.09.2023
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
IN 415/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 11.09.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.10.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 415/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 28.11.2022.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
Die Vergütung des vorläufigen Verwalters beträgt gemäß §§ 10 i.V.m. 2 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 3 InsVV und § 63 Abs. 3 InsO 25 % aus der oben aufgeführten Regelvergütung von XXX EUR. Dies entspricht XXX EUR.

Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 300 %. Dies entspricht einem Betrag von XXX EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Die extrem komplexe gesellschaftsrechtliche Struktur, die aufwendige Vorbereitung der Verwertung sowie die Betriebsfortführung während der gesamten Zeit der vorläufigen Verwaltung rechtfertigen die geltend gemachten Zuschläge.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 21.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
08.11.2021
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
IN 415/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Entscheidung der Gläubigerversammlung darüber, ob dem Abschluss des Kaufvertrags gemäß notarieller Urkunde des Notars Christian Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut, vom 27.10.2021, URNr. 2717/2021, zwischen dem Unterzeichner als Insolvenzverwalter der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG als Verkäufer auf der einen Seite und der Windpark Hattenbach GmbH & Co. KG als Käufer auf der anderen Seite, nebst Bezugsurkunde vom 26.10.2021 (URNr. 2711/2021 des Notars Christian Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut) zugestimmt wird,

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.11.2021 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
27.01.2021
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
Amtsgericht Landshut
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: IN 415/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger
Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Landshut am 25.01.2021 folgenden
Beschluss

Zur Prüfung der vom Insolvenzverwalter Dr. Marc Zattler als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der WEDIS Management GmbH (IN 431/18, AG Landshut)
angemeldeten Insolvenzforderungen wird Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic,
Bachstraße 6, 84036 Landshut, zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Der im Verfahren WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
bestellte Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler ist in dem beim
Amtsgericht Landshut unter obigem Aktenzeichen anhängigen Verfahren ebenfalls
als Insolvenzverwalter eingesetzt. Er könnte sich somit bei der Prüfung der
Forderungen in einem Interessenskonflikt befinden.
Daher ist zur Prüfung der Forderungen in gegenständlichem Verfahren ein
Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Herr Rechtsanwalt Alexander Saponjic ist zur Übernahme dieses Amtes geeignet
und hat sich unter Verzicht auf eine Vergütung zur Übernahme des Amtes bereit
erklärt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
20.01.2021
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
IN 415/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger
Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 08.01.2021 wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

1. Die Gläubigerversammlung beschließt die Beibehaltung des Verwalters, §§
56,57 InsO
2. Für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens wurde bei der UniCredit Bank -
HypoVereinsbank ein Sonderkonto eingerichtet. Die Gläubigerversammlung
beschließt, das Sonderkonto beizubehalten sowie zur Hinterlegungsstelle gemäß §
149 InsO zu bestimmen.
3. Dem Abschluss der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz
Versicherungs-Aktiengesellschaft (GHV 70/0457/7064226/285) für die Tätigkeit
des Gutachters und (vorläufigen) Insolvenzverwalters (Versicherungssumme 2 Mio.
€) wird zugestimmt.

4. Die Gläubigerversammlung ermächtigt den Insolvenzverwalter gemäß § 160 Abs.
2 Nr. 3 InsO allgemein Prozesse mit für die Insolvenzmasse erheblichem
Streitwert zu führen sowie ebenso zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits gerichtlich oder außergerichtlich Vergleiche oder Schiedsverträge
zu schließen
5. Das Unternehmen der WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
wird vorläufig zu Lasten der Insolvenzmasse fortgeführt (§ 157 S. 1 InsO).

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.02.2021 Einwendungen
gegen die dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 18.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10844 HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Landshut, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vo…
HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Landshut, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.12.2020 (Az. IN 415/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
IN 415/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger
Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb und Verwaltung von Windenergieanlagen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Zattler
Bachstraße 6, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.01.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.01.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.01.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.09.2020 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 415/20 · WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 415/20
Wirksam am
21.09.2020
Registerbezug
Landshut, HRA 10844
IN 415/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger
Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Schulze York, Adamweg 8a, 84036 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10844
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 21.09.2020 um 13:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Marc
Zattler, Bachstraße 6, 84036 Landshut, Telefon: +49(871)94321-0, Telefax: +49
(871)94321-50, Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 21.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10844 HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut. Firma geändert, nun: WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut. Firma geändert, nun: WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Veränderungen
HRA 10844 HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: WEDIS Management GmbH, Landshut (Amtsgericht Lands…
HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: WEDIS Management GmbH, Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 8465). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 11397), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 10844 HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut.
HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut.
Veränderungen
HRA 10844 HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: SSC Management GmbH, Starnberg (Amtsgericht München HRB 208172).…
HRA 10844: WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: SSC Management GmbH, Starnberg (Amtsgericht München HRB 208172). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: WEDIS Management GmbH, Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 8465), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRA 10844 WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. (Dauerhafter Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Am Scheibelberg.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Isargestad…
WKA Am Scheibelberg 4 GmbH & Co. KG, Landshut, Isargestade 748, 84028 Landshut. (Dauerhafter Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Am Scheibelberg.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Isargestade 748, 84028 Landshut. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SSC Management GmbH, Starnberg (Amtsgericht München HRB 208172), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.