HRA 201040
Wittke & Wittke OHG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Alfeld (Leine)
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Registerdaten
- Sitz
- Alfeld (Leine)
- Datenstand
- 2024-05-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 25.04.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.12.2021 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 38.451,01 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Es wird ein Zuschlag in Höhe von 5 % für den Mehraufwand wegen des obstruktiven Verhaltens des Gesellschafters und der fehlenden Buchführung festgesetzt.
Aufgrund der umfangreichen Prüfungen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gem. § 93 InsO wird ein weiterer Zuschlag in Höhe von 5 % gewährt.
Für die Erleichterungen aufgrund der vorangegangen vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein Abschlag i.H.v. 10 % festgesetzt.
Im vorliegenden Verfahren wurde der Insolvenzverwalter mit Beschluss vom 29.08.2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 02.11.2018 wurde das Insolvenzverfahren schließlich eröffnet.
Nach der Entscheidung des BGH vom 11.05.2006 (IX ZB 249/04) muss der vorläufige Insolvenzverwalter "pflichtgemäß tätig werden" um eine einen Abschlag begründende Erleichterung herbeizuführen. Vorliegend sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die gegen eine pflichtgemäße Erfüllung sprechen. So wurde im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung der Geschäftsbetrieb fortgeführt, was Kenntnisse über das Schuldnerunternehmen mit sich bringt.
Ein Abschlag i.H.v. 10 % ist der Sachlage angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 88,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 22.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 28.02.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
wird die Beendigung des Verfahrens schriftlich durchgeführt; ein Schlusstermin wird nicht abgehalten. Nicht verwertbare Vermögensgegenstände der Insolvenzmasse sind nicht vorhanden. Einwendungen bzw. Anträge:
a.) gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens auch im Hinblick auf eine
Beschlussfassung gemäß § 292 InsO
b.) gegen das Schlussverzeichnis
c.) die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (sofern Masse vorhanden ist)
d.) Der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO
e.) Evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
f) den Vergütungsantrag
können bis zum 15.04.2022 schriftlich erhoben werden.
Nach Ablauf der genannten Frist wird eine Feststellung bzw. eine Entscheidung über die Einwendungen zu den genannten Punkten getroffen.
Amtsgericht Hildesheim, 51 IN 35/18, 28.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 10.01.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler, Antoniplatz 3 a, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201040),
Insolvenzverwalter: Dr. Michael Greve, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: (05121) 9171-0, Fax: 05121-917171,
werden die Forderungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind, im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Die um die nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim, aus.
Einwendungen gegen die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren und gegen die Forderungen selbst, können bis zum 02.02.2022 schriftlich erhoben werden.
Anschließend erfolgt die Forderungsprüfung im schriftlichen Verfahren.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, Betrag oder Rang bestritten wird.
51 IN 35/18, Amtsgericht Hildesheim (07.01.2022)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 28.08.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler, Antoniplatz 3 a, 31061 Alfeld (Leine)
(AG Hildesheim, HRA 201040),
wird die Vergütung festgesetzt auf:
+---------------------------------------------------------------------------------+
| |Euro Nettovergütung nach § 11 InsVV |
| | |
| |inkl. 10 % Zuschlag |
|------------------------------+--------------------------------------------------|
| |Euro Auslagen zuzüglich |
|------------------------------+--------------------------------------------------|
| |Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %. |
|------------------------------+--------------------------------------------------|
| |Euro Gesamtbetrag |
+---------------------------------------------------------------------------------+
Dem ehemals vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Michael Greve wird gestattet,
den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 29.08.2018 angeordnet. Nach §
11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe
dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der
Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von Euro
ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen
Verwalter in Höhe von Euro. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV
daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Für den Mehraufwand im Zusammenhang mit den Sanierungsbemühungen wird ein
Zuschlag in Höhe von 10 % festgesetzt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim -
Insolvenzgericht-, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim - Insolvenzgericht-, Kaiserstr.
60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 06.08.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
Antoniplatz 3 a, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201040), hat der
vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen für die
vorläufige Insolvenzverwaltung festzusetzen. Den Insolvenzgläubigern und
Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 2 Wochen ab öffentlicher
Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht
der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Insolvenzgericht Hildesheim, 05.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201040 HRA 201040: Wittke & Wittke OHG, Alfeld (Leine), Antoniplatz 3a, 31061 Alfeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim (51 IN 35/18) vom 02.11.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
Forderungsprüfung 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 05.11.2018
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
Antoniplatz 3 a, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, HRA 201040), ist am
02.11.2018 um 08:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Michael Greve, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim,
Tel.: (05121) 9171-0, Fax: 05121-917171.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.12.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Montag, 07.01.2019, 10:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße
60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den
Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Montag, 07.01.2019, 10:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße
60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die
angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 05.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 35/18 · Wittke & Wittke OHG Versicherungsmakler · Insolvenzgericht Hildesheim
- Insolvenzgericht
- Hildesheim
- Aktenzeichen
- 51 IN 35/18
- Wirksam am
- 29.08.2018
- Registerbezug
- Hildesheim, HRA 201040
Wittke OHG Versicherungsmakler, Antoniplatz 3 a, 31061 Alfeld (Leine), ist am
29.08.2018 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des
Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dr. Michael Greve, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim,
Tel.: (05121) 9171-0, Fax: 05121-917171 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim,
Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 201040 HRA 201040:Wittke & Wittke OHG, Alfeld (Leine), Antoniplatz 3a, 31061 Alfeld.(Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen.). Wohnort geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Wittke, Mario,…
HRA 201040 Wittke & Wittke OHG, Alfeld (Leine), Antoniplatz 3a, 31061 Alfeld. (Vermittlung und Vertretung von Versicherungen der Versicherungsunternehmen der Allianz, Investmentfonds des Allianz Global Investors und Ba…
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