HRB 16581
Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Alten Bahnhof 11 a, 06886 Lutherstadt WittenbergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lutherstadt Wittenberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 22.11.2019
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Matthes
Lutherstadt Wittenberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- M & B Montage und Demontage Service GmbH Nudersdorf
- M & B Montage und Demontage Service GmbH Lutherstadt Wittenberg
Gegenstand des Unternehmens
gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Einbau genormter Baufertigteile, Demontagedienste
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 2 IN 294/18 · Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals: M & B Montage und Demontage Service GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 294/18
- Wirksam am
- 08.10.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16581
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 294/18 · Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals: M & B Montage und Demontage Service GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 294/18
- Wirksam am
- 13.05.2024
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16581
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.06.2024 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 294/18 · Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals: M & B Montage und Demontage Service GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 294/18
- Wirksam am
- 09.12.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16581
Demontage Service GmbH, Am Alten Bahnhof 11a, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG
Stendal, HRB 16581), vertr. d.: Michael Matthes, Nicolaiweg 21, 06888
Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), ist am 13.11.2019 zum Zwecke der
Verwertung die Änderung der Firma in "Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH"
erfolgt und im Handelsregister eingetragen worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16581 HRB 16581: M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Am Alten Bahnhof 11 a, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Der Insolvenzverwalter hat zum Zwecke der Verwertung am 13.11.2019 die Änderu…
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 294/18 · Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals: M & B Montage und Demontage Service GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 294/18
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16581
Demontage Service GmbH, Am Alten Bahnhof 11a, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG
Stendal, HRB 16581), vertr. d.: Michael Matthes, Nicolaiweg 21, 06888
Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 28.05.2019 festgesetzt worden.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung
zu.
Die Höhe der Berechnungsmasse (€ 36.105,00) ergibt sich aus dem von ihm
vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entspricht den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie
10 ff. InsVV und ist nicht zu beanstanden. Aufgrund der durch die
Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen, erheblich über das normale Maß
hinausgehenden Mehraufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, ihn für
seine Tätigkeit im vorläufigen Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb
sind die geltend gemachten Zuschläge (besondere Bemühen um Sanierung,
Schaffung der Voraussetzungen eines Asset-Deals) in Höhe von 40 Prozent unter
Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens
erforderlich und der Höhe nach angemessen. Die geltend gemachte
Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV
festsetzungsfähig. Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb
vollumfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit
dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten
werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese
Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht
Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als
elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet
ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der
Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in
§ 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den
technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der
Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau,
Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.05.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16581 HRB 16581: M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Am Alten Bahnhof 11 a, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessa…
Forderungsprüfung 2 IN 294/18 · Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals: M & B Montage und Demontage Service GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 294/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16581
Alten Bahnhof 11a, 06886 Lutherstadt Wittenberg (AG Stendal, HRB 16581), vertr.
d.: Michael Matthes, Nicolaiweg 21, 06888 Lutherstadt Wittenberg,
(Geschäftsführer), ist am 01.02.2019 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Augustastraße
1, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail:
kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.02.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 05.03.2019, 11:05 Uhr, Saal 112,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16581 HRB 16581: M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Am Alten Bahnhof 11 a, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessa…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 294/18 · Wittenberger Abwicklungsgesellschaft mbH, vormals: M & B Montage und Demontage Service GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
- Insolvenzgericht
- Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 294/18
- Wirksam am
- 11.01.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 16581
Montage und Demontage Service GmbH, Am Alten Bahnhof 11a, 06886 Lutherstadt
Wittenberg (AG Stendal, HRB 16581), vertr. d.: Michael Matthes, Nicolaiweg 21,
06888 Lutherstadt Wittenberg, (Geschäftsführer), ist am 11.01.2019 um 12.45 Uhr
gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Augustastraße 1, 06108 Halle (Saale),
Tel.: 0345/1227670, Fax: 0345/12276767, E-Mail:
kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 11.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 16581 HRB 16581: M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Am Alten Bahnhof 10, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals…
HRB 16581 M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Am Alten Bahnhof 10, 06886 Lutherstadt Wittenberg. 74626 Bretzfeld, Geschäftsanschrift: Untere Brettachtalstraße 8, 74626 Bretzfeld. Personen…
HRB 16581 M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dessauer Str. 6a, 06886 Lutherstadt Wittenberg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Alten Bahnhof 10, 06886 Lutherstadt Wittenberg.
HRB 16581 M & B Montage und Demontage Service GmbH, Lutherstadt Wittenberg, Dessauer Str. 6a, 06886 Lutherstadt Wittenberg.Geschäftsanschrift: Dessauer Str. 6a, 06886 Lutherstadt Wittenberg. Zweigniederlassung/en mit …
HRB 16581 M & B Montage und Demontage Service GmbH, Nudersdorf (Dessauer Str. 6a, 06886 Lutherstadt Wittenberg). Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Ne…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.