HRA 3128

witchTec GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Blankenburg (Harz)

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Registerdaten

Sitz
Blankenburg (Harz)
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. witchTec GmbH & Co. KG Thale

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 340 IN 490/18 (361) · witchTec GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 490/18 (361)
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 3128
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße 8, 19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 09.11.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige der Insolvenzverwalterin 196.793,27 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 312,91 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 490/18 (361) - (01.10.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 490/18 (361) · witchTec GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 490/18 (361)
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 3128
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße 8, 19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

- 340 IN 490/18 (361) - (20.08.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 490/18 (361) · witchTec GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 490/18 (361)
Wirksam am
15.05.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 3128
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren witchTec GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße
2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr. d.: 1. witchTec
Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz), (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela Flachkamp, Neue Straße 8,
19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208
InsO mit Schriftsatz vom 15.05.2020 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

- 340 IN 490/18 (361) -( 15.05.2020 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 490/18 (361) · witchTec GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 490/18 (361)
Wirksam am
27.03.2019
Registerbezug
Stendal, HRA 3128
340 IN 490/18 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der witchTec
GmbH & Co. KG, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA
3128), vertr. d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889
Blankenburg (Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Gabriela Flachkamp, Neue Straße 8, 19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), ist für
die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren
angeordnet worden. Das weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen
Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung
bestimmt auf

Freitag, 12.04.2019, 11:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum
Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO), und zwar:

- die Veräußerung des Warenlagers im ganzen

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.

Amtsgericht Magdeburg, 27.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3128 HRA 3128: witchTec GmbH & Co. KG, Blankenburg (Harz), Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 16.01.2019 (Az. 340 …
HRA 3128: witchTec GmbH & Co. KG, Blankenburg (Harz), Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 16.01.2019 (Az. 340 IN 490/18 (361)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 490/18 (361) · witchTec GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 490/18 (361)
Wirksam am
17.01.2019
Registerbezug
Stendal, HRA 3128
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der witchTec GmbH & Co. KG,
Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz) (AG Stendal, HRA 3128), vertr.
d.: 1. witchTec Beteiligungs GmbH, Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg
(Harz), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Gabriela
Flachkamp, Neue Straße 8, 19249 Lübtheen, (Geschäftsführerin), ist am
16.01.2019 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Dipl.-Wirtsch.jur. Cathleen Engelbrecht,
Halberstädter Straße 115, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-7276484, Fax:
0391-7276486, E-Mail: insolvenzverwaltung@yahoo.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der
Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.02.2019
anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren
ist angeordnet (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 19.03.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a)
Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die
Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu
Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und
Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung
der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der
Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das
Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.02.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden(19.03.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der
Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in
einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach
§ 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im
Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht. - 17.01.2019 - ( 340 IN 490/18 (361) )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 3128 witchTec GmbH & Co. KG, Thale, Warnstedter Straße 2, 06502 Thale. Neuer Sitz: Blankenburg (Harz). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz). Der Sitz ist verlegt nach B…
witchTec GmbH & Co. KG, Thale, Warnstedter Straße 2, 06502 Thale. Neuer Sitz: Blankenburg (Harz). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kuno-Rieke-Straße 2, 38889 Blankenburg (Harz). Der Sitz ist verlegt nach Blankenburg (Harz).
Neueintragungen
HRA 3128 witchTec GmbH & Co. KG, Thale, Warnstedter Straße 2, 06502 Thale. (Entwicklung, Herstellung sowie der Vertrieb von und der Handel mit elektrischen, elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Baugru…
witchTec GmbH & Co. KG, Thale, Warnstedter Straße 2, 06502 Thale. (Entwicklung, Herstellung sowie der Vertrieb von und der Handel mit elektrischen, elektronischen und elektromechanischen Bauelementen, Baugruppen, Geräten und Anlagen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Warnstedter Straße 2, 06502 Thale. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: witchTec Beteiligungs-GmbH, Thale (AG Stendal HRB 14407), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.