HRB 22320
WISDOMIT GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hauptstraße 279, 55743 Idar-ObersteinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Idar-Oberstein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 22.12.2023
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Min Li
Idar-Oberstein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb von Produkten in den Kategorien Parfümerie, Kosmetik, Kosmetik-Accessoires, Arzneimittel, Medizinprodukten, verpackten Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Produkten sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Außerdem der Import und Export von Technologie-Produkten aller Art und die Vornahme von Schulungen und Beratungsdienstleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 10 IN 38/23 · WISDOMIT GmbH vertr.d.d. GF Min Li · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 38/23
- Wirksam am
- 06.12.2024
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 22320
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 05.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 38/23 · WISDOMIT GmbH vertr.d.d. GF Min Li · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 38/23
- Wirksam am
- 14.12.2023
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 22320
Amtsgericht Idar-Oberstein, 14.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma WISDOMIT GmbH, Hauptstraße 279, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch den Geschäftsführer Min Li
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 22320
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel, Burggrafenstraße 3, 10787 Berlin
1. wird heute am 13.12.2023 um 08.00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestimmt Frau Rechtsanwältin
Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
3. Berichts- und Prüfungstermin wird bestimmt auf
Montag, den 11.03.2024, 09:00 Uhr, Saal 116
Der Termin dient außerdem der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 InsO (Beantragung einer Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten.
Falls die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein sollte, gilt die Zustimmung als erteilt.
4. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO schriftlich unter Angabe des Forderungsgrundes und des Betrages bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung von § 174 InsO bis zum 12.02.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden weiter aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich unter Bezeichnung des Sicherungsgegenstandes, seiner Art und des Entstehungsgrundes und der gesicherten Forderung mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen
5. Alle Personen, welche Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten
6. Hinweis: Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 38/23 · WISDOMIT GmbH vertr.d.d. GF Min Li · Insolvenzgericht Idar-Oberstein
- Insolvenzgericht
- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 10 IN 38/23
- Wirksam am
- 20.11.2023
- Registerbezug
- Bad Kreuznach, HRB 22320
Amtsgericht Idar-Oberstein, 20.11.2023
in dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen
der Firma WISDOMIT GmbH, Hauptstraße 279, 55743 Idar-Oberstein, vertreten durch den Geschäftsführer Min Li
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB Nr. 22320
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Eberhard J. Trempel, Burggrafenstraße 3, 10787 Berlin
hat das Amtsgericht Idar-Oberstein durch den Richter am Amtsgericht Pfeifer am 20.11.2023 beschlossen:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen werden heute um 08.00 Uhr gemäß §§ 21 Abs. 1 und 2 Nr.1, 22 Abs.2 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt Frau Rechtsanwältin
Annemarie Dhonau, Weierbacher Straße 44, 55743 Idar-Oberstein
2. Es wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
3. Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, bei Dritten, insbesondere Geschäftspartnern, Gläubigern, Schuldner und Behörden die erforderlichen Nachforschungen hinsichtlich der Vermögenssituation der Schuldnerin anzustellen und diese von Schweigepflichten in allen Angelegenheiten mit Bezug zur Insolvenzmasse zu entbinden
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Idar-Oberstein
Mainzer Straße 180
55743 Idar-Oberstein
einzulegen.
Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22320 HRB 22320: WISDOMIT GmbH, Idar-Oberstein, Hauptstraße 279, 55743 Idar-Oberstein. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)…
HRB 22320 HRB 22320: WISDOMIT GmbH, Idar-Oberstein, Mainzer Straße 34, 55743 Idar-Oberstein. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Hauptstraße 279, 55743 Idar-Oberstein.
HRB 22320 HRB 22320: WISDOMIT GmbH, Idar-Oberstein, Am Markt 2, 55743 Idar-Oberstein. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Mainzer Straße 34, 55743 Idar-Oberstein.
HRB 22320 HRB 22320: WISDOMIT GmbH, Idar-Oberstein, An der Breitheck 6, 55743 Idar-Oberstein. Geändert, nun Geschäftsanschrift: Am Markt 2, 55743 Idar-Oberstein.
HRB 22320 HRB 22320: WISDOMIT GmbH, Idar-Oberstein, An der Breitheck 6, 55743 Idar-Oberstein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2013 mit Nachtrag vom 24.07.2013 und mit Änderung vom…
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