VR 1268

WIRtschaftsrecht in Lüneburg e.V.

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lüneburg

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Registerdaten

Sitz
Lüneburg
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gesellschaft zur Förderung des Fachbereichs Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Nordostniedersachsen e.V. Lüneburg
  2. WIRtschaftsrecht in Lüneburg e.V. Fördergesellschaft Lüneburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1268 WIRtschaftsrecht in Lüneburg e.V. Fördergesellschaft, Lüneburg, (Wilschenbrucher Weg 69, 21335 Lüneburg).Der Verein ist am 26.11.2008 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages v…
WIRtschaftsrecht in Lüneburg e.V. Fördergesellschaft, Lüneburg, (Wilschenbrucher Weg 69, 21335 Lüneburg).Der Verein ist am 26.11.2008 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.12.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.07.2007 mit dem Verein Medias Res Ehemaligenverein Wirtschaftsrecht Lüneburg e.V. mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg VR 1463) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.