HRA 9978

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Duisburg

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Registerdaten

Sitz
Duisburg
Rechtsform
sonstige juristische Person
Letzte Eintragung
27.09.2024
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Thomas Patermann

Duisburg

Vorstand

Uwe Linsen

Duisburg

Prokurist(in)

Sebastian Beck

Essen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Wolfgang Baum

Moers

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Anstalt allein. Sind mehrere Mitglieder des Vorstandes vorhanden wird die Anstalt des öffentlichen Rechts durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Der Verwaltungsrat kann für den Vorstand Stellvertreter/innen bestellen. Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen. Der Vorstand ist für Geschäfte mit Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt, im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Gegenstand des Unternehmens

(1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durchführt (§ 114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW): 1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes i. S. v. § 5a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG) und der Abfallbilanzen i. S. v. § 5 c LAbfG, 2. die Stadtentwasserung einschließlich der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) i.V. m. § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 52 Abs. 1 LWG, einschließlich der Erstellung und Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i. S. v. § 47 LWG, ausgenommen die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG, 3. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach den gesetzlichen Vorschriften, 4. Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen, 5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen Spielplätze 6. Planung, Bau und Betrieb der Bedürfnisanstalten, 7. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Duisburg gelegenen sonstigen Gewässern im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben der Anstalt gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der dafür notwendigen Anlagen. Im Rahmen dieser Aufgabe übertragt die Stadt Duisburg der Anstalt gemäß § 62 Abs. 5 LWG die ihr gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2 und § 68 LWG in Verbindung mit § 40 WHG obliegende Gewässerunterhaltungs- und Gewässerausbaupflicht, 8. die Aufgabe der Anlage und Unterhaltung der nicht-konfessionsgebundenen Friedhöfe in der Stadt Duisbürg sowie der städtischen Feuerbestattungsanlage (Friedhofsträger, § 1 Abs. 2 BestG NRW). Die Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung gemäß Ziffern 4 bis 7 ergeben sich aus einer einvernehmlich aufzustellenden Umsetzungsleitlinie, die der Zustimmung des Verwaltungsrates bedarf. (2) Der Anstalt wird zudem die Durchführung folgender Aufgaben, die sie im eigenen Namen und in eigener Verantwortung wahrnimmt, jedoch ohne Übertragung des zugehörigen Vermögens, übertragen: 1. die Unterhaltung städtischer Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (wie z. B. Straßen Wege, Plätze, Brücken) einschließlich des dazugehörenden Straßenbegleitgrüns und die Ausführung beauftragter Ingenieurarbeiten für Einzelprojekte, 2. die Unterhaltung der Grünflächen sowie 3. der Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Duisburg gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten ergeben sich aus einer einvernehmlich aufzustellenden Umsetzungsleitlinie, die derZustimmung des Verwaltungsrates bedarf. (2a) Der Anstalt wird zudem die Durchführung der folgenden Aufgabe die sie im Auftrag der Stadt Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin wahrnimmt, jedoch ohne das zugehörige, bestehende und zukünftige Infrastrukturvermögen, übertragen: Bewirtschaftung, Verwaltung, Planung, Realisierung und Management von Immobilien, Liegenschaften, Gebäuden, sonstigen Bauwerken sowie Mietobjekten für die Zwecke der Stadt Duisburg, mit Ausnahme des Kinder- und Jugendbereiches des Sondervermögens Kinder- und Jugendbereich Duisburg (SVK). Die Einzelheiten der Beauftragung der Anstalt ergeben sich aus den mit der Stadt Duisburg separat abzuschließenden Geschaftsbesorgungsverträgen, die der Zustimmung desVerwaltungsrates bedürfen. (3) Die Anstalt wird darüber hinaus Ausbildung, Qualifizierung, Fortbildung und Umschulung sowie die Unterstützung jeglicher Art von sonst arbeitslosen jungen Menschen, Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auf dem regionalen Arbeitsmarkt fördern. (4) Die Übertragung nach Abs. 1 und 2 umfasst auch den Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf die Anstalt. (5) Die Anstalt kann die in Abs. 1 und Abs. 2 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahrnehmen. (6) Die Anstalt kann nach Maßgabe des § 114 a Abs. 4 i.V. m. § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 G 0 NRW andere Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder sich an solchen beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, "dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist." (7) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Stadt 1. Satzungen für die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr 8 übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW sowie des § 48 Landeswassergesetz NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den nach diesen Bestimmungen übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Stadt Duisburg überträgt insoweit das ihr gemäß §§1, 2, 4, 6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende Recht im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 8, Gebühren und Beiträge zu erheben und zu vollstrecken oder Entgelte zu fordern und durchzusetzen. (8) Die Anstalt kann Beamtinnen und Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung, auch für Beschäftigte. (9) Die Anstalt soll zur Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben gemäß Abs. 1, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen gemäß Abs. 7, bestehende Einrichtungen der Stadt Duisburg im Rahmen der Amtshilfe in Anspruch nehmen. Art und Umfang der konkreten Ausgestaltung sind in separaten Vereinbarungen festzulegen. Die Verantwortung der Anstalt für die Wahrnehmung der im Rahmen des Anstaltszwecks übernommen Aufgaben bleibt hiervon unberührt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Veränderungen
HRA 9978 HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Die Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 die Satzung in § 2 (Ge…
HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Die Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 die Satzung in § 2 (Gegenstand der Anstalt), § 7 (Zuständigkeit des Verwaltungsrats) und § 13 (Finanzausstattung der Anstalt) geändert. (1) Die Anstalt übernimmt folgende, auf sie übertragene Aufgaben, die sie im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durchführt (§114 a Abs. 3 Satz 1 GO NRW): 1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Erstellung des kommualen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG) und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG, 2. die Stadtentwässerung einschließlich der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW) i.V.m. § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 52 Abs 1 LWG, einschließlich der Erstellung und Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 47 LWG, ausgenommen die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG, 3. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach den gesetzlichen Vorschriften, 4. Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen, 5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen Spielplätze, 6. Planung, Bau und Betrieb der Bedürfnisanstalten, 7. die Gewässerunterhaltung einschließlich des Gewässerausbaus, des Ausgleichs der Wasserführung und des Hochwasserschutzes bei den auf dem Gebiet der Stadt Duisburg gelegenen sonstigen Gewässern im Sinne des § 2 Abs.1 Nr. 3 LWG nach den gesetzlichen Vorschriften. Zu den Aufgaben der Anstalt gehören auch die Unterhaltung, die Planung, der Bau und der Betrieb der daür notwendigen Anlagen. Im Rahmen dieser Aufgabe überträgt die Stadt Duisburg der Anstalt gemäß § 40 WHG obliegende Gewässerunterhaltungs- und Gewässerausbaupflicht. 8. die Aufgabe der Anlage und Unterhaltung der nicht-konfessionsgebundenen Friedhöfe in der Stadt Duisburg sowie der städtischen Feuerbestattungsanlage (Friedhofsträger § 1 Abs.2 BestG NRW). (2) Der Anstalt wird zudem die Aufgaben, die sie im Auftrag der Stadt Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin wahrnimmt, übertragen: 1. die Unterhaltung städtischer Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (wie z. B. Straßen, Wege, Plätze, Brücken) einschließlich des dazugehörenden Straßenbegleitgrüns und die Ausführung beauftragter Ingenieurarbeiten für Einzelprojekte, 2. die Unterhaltung der Grünflächen sowie 3. der Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Duisburg gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Einzelheiten der Beauftragung der Anstalt ergeben sich aus einem mit der Stadt für jeden Bereich separat abzuschließenden Leistungsvertrag, der der Zustimung des Verwaltungsrates bedarf. (3) Die Anstalt wird daüber hinaus Ausbildung, Qualifizierung, Fortbildung und Umschulung sowie die Unterstützung jeglicher Art von sonst arbeitslosen jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auf dem regionalen Arbeitsmarkt fördern. (4) Die Übertrgung nach Abs. 1 umfasst auch den Übergang der Verkehrssicherungspflicht auf die Anstalt. (5) Die Anstalt kann die in Abs. 1 und Abs. 2 bezeichneten Aufgaben unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen auch für andere Gemeinden wahnehmen. (6) Die Anstalt kann nach Maßgabe des § 114 Abs. 4 i.V.m. § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GO NRW andere Unternehmen oder Einrichtungen gründen oder sich an solchen beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen betimmten Betrag begrenzt ist. (7) Die Anstalt ist berechtigt, anstelle der Stadt 1. Satzungen für die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 8 übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen, 2. unter den Voraussetzungen des § 9 GO NRW sowie des § 48 Landeswassergesetz NRW durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Einrichtung für den nach diesen Bestimmungen übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen. Die Stadt überträgt insoweit das ihr gemäß §§ 1,2,4,6,8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zustehende Recht im Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 8, Gebühren und Beiträge zu erheben und zu vollstrecken oder Entgelte zu fordern und durchzusetzen. (8) Die Anstalt kann Beamtinnen und Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, soweit sie hoheitliche Befugnisse ausübt. Dies gilt sinngemäß, allerdings ohne die zuvor genannte Einschränkung auch für Beschäftigte. (9) Die Anstalt soll zur Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben gemäß Abs. 1, insbesondere bei der Erarbeitung von Satzungen gemäß Abs. 7, bestehende Einrichtungen der Stadt Duisburg im Rahmen der Amtshilfe in Anspruch nehmen. Art und Umfang der konkreten Ausgestaltung sind in separaten Vereinbarungen festzulegen. Die Verantwortung der Anstalt für die Wahrnehmung der im Rahmen des Anstaltszwecks übernommen Aufgaben bleibt hiervon unberührt.
Veränderungen
HRA 9978 HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Prokura erloschen: Becker, Hans-Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Prokura erloschen: Becker, Hans-Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 9978 HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Prokura erloschen: Gerbracht, Wolfgang, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX.
HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Prokura erloschen: Gerbracht, Wolfgang, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 9978 HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 15.06.2020 die Satzung in § 8 (Ei…
HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 15.06.2020 die Satzung in § 8 (Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrates) geändert.
Veränderungen
HRA 9978 HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Nicht mehr Vorstand: Dr. Greulich, Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Nicht mehr Vorstand: Dr. Greulich, Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 9978 HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 30.06.2014 die Satzung in § 4 Abs…
HRA 9978: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 30.06.2014 die Satzung in § 4 Abs. 4 (Der Vorstand) und § 5 Abs. 3 (Der Verwaltungsrat) geändert. Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt dieser die Anstalt allein. Sind mehrere Mitglieder des Vorstandes vorhanden wird die Anstalt des öffentlichen Rechts durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Der Verwaltungsrat kann für den Vorstand Stellvertreter/innen bestellen. Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen. Der Vorstand ist für Geschäfte mit Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt, im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2012 die Satzung in § 2 um Absatz 3 e…
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2012 die Satzung in § 2 um Absatz 3 ergänzt und redaktionell geändert.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Bestellt als Vorstand: Dr. Greulich, Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Linsen, Uwe, Duisburg, *XX.XX…
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Bestellt als Vorstand: Dr. Greulich, Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Linsen, Uwe, Duisburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 24.09.2012 die Satzung in § 1 (Name, Sitz, …
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 24.09.2012 die Satzung in § 1 (Name, Sitz, Stammkapital), § 4 (Der Vorstand) und § 10 (Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) geändert. Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Der Verwaltungsrat kann für den Vorstand Stellvertreter/innen bestellen. Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen. Der Vorstand ist für Geschäfte mit Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt, im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 05.07.2010 die Satzung in § 2 Abs. 1 Nr. 2,…
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 05.07.2010 die Satzung in § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 5 S. 1, § 5 Abs. 6, § 10 Abs. 4 und § 13 Abs. 3 geändert; ferner wurde im § 6 Abs. 2 ein zweiter Satz eingefügt sowie in § 6 ein neuer Absatz 3 eingefügt. Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 04.10.2010 die Satzung in § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 2 Nr. 4 geändert; sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 eine Nr. 7 eingefügt. Ferner wurde nach § 13 ein § 14 eingefügt, die bisherigen §§ 14-18 wurden in §§ 15-19 umnummeriert geändert.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg, (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg).Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 28.04.2008 die Satzung in § 2 Abs. 6 Nr. 2,…
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg, (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg).Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 28.04.2008 die Satzung in § 2 Abs. 6 Nr. 2, § 4 und § 8 Abs. 3 geändert. Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus einem Mitglied oder zwei Mitgliedern. Der Verwaltungsrat kann für den Vorstand Stellvertreter/innen bestellen. Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen. Der Vorstand ist für Geschäfte mit Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt, im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Vorstand: Sigel, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Prokura erloschen: Schachta, Ingo.
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Prokura erloschen: Schachta, Ingo.
Veränderungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2007 die Satzung in § 2 Abs. 1, § 2 A…
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2007 die Satzung in § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 4 und § 7 geändert. Gegenstand des Unternehmens (der Anstalt) ist gem. § 2 Abs. 1 der Satzung: 1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, ausgenommen die Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG NW, 2. die Stadtentwässerung einschließlich der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW) i.V.m. § 18a Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ausgenommen die Erstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 1 a, Abs. 1 b LWG NW, 3. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach den gesetzlichen Vorschriften, 4. Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen, 5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen Spielplätze, 6. Planung, Bau und Betrieb der Bedürfnbisanstalten. Außerdem wurde der Anstalt die Durchführung verschiedener Aufgaben übertragen, die sie im Auftrag der Stadt Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin wahrnimmt.
Neueintragungen
HRA 9978 Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegenstand des Unternehmens (der Anstalt) ist gem. § 2 Abs. 1 d…
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts, Duisburg (Schifferstraße 190, 47059 Duisburg). Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegenstand des Unternehmens (der Anstalt) ist gem. § 2 Abs. 1 der Satzung: 1. die Abfallentsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften, ausgenommen die Erstellung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes i.S.v. § 5 a Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) und der Abfallbilanzen i.S.v. § 5 c LAbfG NW, 2. die Stadtentwässerung einschließlich der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW) i.V.m. § 18a Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ausgenommen die Erstellung und Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, Abs. 1 a, Abs. 1 b LWG NW, 3. die Straßenreinigung und den Winterdienst nach den gesetzlichen Vorschriften, 4. Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen und Verkehrszeichen, 5. Planung, Bau und Betrieb der städtischen Spielplätze. Außerdem wurde der Anstalt die Durchführung verschiedener Aufgaben übertragen, die sie im Auftrag der Stadt Duisburg als deren Erfüllungsgehilfin wahrnimmt. Der Vorstand vertritt die Anstalt öffentlichen Rechts gerichtlich und außergerichtlich und besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Verwaltungsrat kann für jedes Vorstandsmitglied eine/n Stellvertreter/in bestellen. Der Vorstand ist befugt Prokura zu erteilen. Der Vorstand ist für Geschäfte mit Beteiligungsgesellschaften der Stadt Duisburg befugt, im Namen der Anstalt mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Patermann, Thomas, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Sigel, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Becker, Hans-Peter, Duisburg, *XX.XX.XXXX; Gerbracht, Wolfgang, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX; Schachta, Ingo, Voerde, *XX.XX.XXXX. Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 11.12.2006 die im Amtsblatt der Stadt Duisburg Nr. 63 vom 29.02.2006 bekanntgemachte Satzung beschlossen.

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