HRA 43374

Wirth Fleisch- und Wurstwaren e.K.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Udenheim

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Registerdaten

Sitz
Udenheim
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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1
Neueintragungen
HRA 43374 HRA 43374: Wirth Fleisch- und Wurstwaren e.K., Udenheim, Osterstraße 4, 55288 Udenheim. (Die Produktion und den Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren sowie von Fertigprodukten, ferner den Par-tyservice und de…
HRA 43374: Wirth Fleisch- und Wurstwaren e.K., Udenheim, Osterstraße 4, 55288 Udenheim. (Die Produktion und den Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren sowie von Fertigprodukten, ferner den Par-tyservice und den Betrieb und/oder die Übernahme von Metzgereien. Das Unternehmen erfordert nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Gewerbebetrieb. Es werden kaufmännische Bücher geführt.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Osterstraße 4, 55288 Udenheim. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Wirth, Joachim, Nieder-Olm, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Wirth Fleisch- und Wurstwaren GmbH mit Sitz in Udenheim (Amtsgericht Mainz, HRB 33127) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung auf das Vermögen des Alleingesellschafters aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2018 als Ganzes übernommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.