HRB 173672
Wireless IoT Solutions GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- mm1 Technology GmbH Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 36w IN 3107/23 · Wireless IoT Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36w IN 3107/23
- Wirksam am
- 09.08.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173672
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wireless IoT Solutions GmbH, Riedemannweg 60, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Mirliaountas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173672
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin am 04.08.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36w IN 3107/23 · Wireless IoT Solutions GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36w IN 3107/23
- Wirksam am
- 31.05.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173672
In dem Verfahren über den Antrag
Wireless IoT Solutions GmbH, Riedemannweg 60, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Philip Mirliaountas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173672
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 31.05.2023 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 173672 B HRB 173672 B: Wireless IoT Solutions GmbH, Berlin, Riedemannweg 60, 13627 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Riedemannweg 60, 13627 Berlin
HRB 173672 B HRB 173672 B: Wireless IoT Solutions GmbH, Berlin, Rudower Chaussee 30, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Borrmann, Frank; Geschäftsführer: 7. Mirliaountas, Philip, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der B…
Mirliaountas, Philip, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Änderung zu Nr. 3: Matten, Lyn Sören; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 173672 B HRB 173672 B: Wireless IoT Solutions GmbH, Berlin, Rudower Chaussee 30, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Follmann, Michael Ludwig
HRB 173672 B HRB 173672 B: Wireless IoT Solutions GmbH, Berlin, Rudower Chaussee 30, 12489 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Matten, Lyn Sören; Geschäftsführer: 6. Borrmann, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura: 3. M…
Borrmann, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura: 3.
Matten, Lyn Sören, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
HRB 173672 B HRB 173672 B: Wireless IoT Solutions GmbH, Berlin, Rudower Chaussee 30, 12489 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Rudower Chaussee 30, 12489 Berlin
HRB 173672 B HRB 173672 B: Wireless IoT Solutions GmbH, Berlin, Schiffbauerdamm 19, 10117 Berlin. Firma: Wireless IoT Solutions GmbH; Geschäftsführer: 5. Follmann, Michael Ludwig, *XX.XX.XXXX, Sankt Peter Ording; mit der…
Follmann, Michael Ludwig, *XX.XX.XXXX, Sankt Peter Ording; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 4 (Stammkapital).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.