Gegenstand des Unternehmens ist die Erfassung der in der Wirtschaft der Mitglieder geernteten Trauben.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
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GnR 230038GnR 230038: Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2017 und der…
GnR 230038: Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.03.2017 bzw. 07.04.2017 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Eichelberg eG", Sinsheim (Amtsgericht Mannheim GnR 340027) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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GnR 230038GnR 230038: Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Nicht mehr Vorstand: Brecht, Hermann, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX.
GnR 230038: Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Nicht mehr Vorstand: Brecht, Hermann, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX.
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GnR 230038Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Nicht mehr Vorstand: Schleicher, Richard, Bruchsal, *XX.XX.XXXX.
Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Nicht mehr Vorstand: Schleicher, Richard, Bruchsal, *XX.XX.XXXX.
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GnR 230038Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher.Geschäftsanschrift: Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschme…
Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher, Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher.Geschäftsanschrift: Ebene 6, 76698 Ubstadt-Weiher. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.03.2009 und 27.03.2009 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Oberöwisheim eG", Kraichtal (Amtsgericht Mannheim GnR 230046) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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GnR 230038Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher (Kelterhausstraße 2, 76698 Ubstadt-Weiher). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 und der…
Winzergenossenschaft Zeutern eG, Ubstadt-Weiher (Kelterhausstraße 2, 76698 Ubstadt-Weiher). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.03.2007 und vom 13.04.2007 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Unteröwisheim eG", Kraichtal (Amtsgericht Mannheim GnR 230047) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.