HRA 5078

Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bretnig

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Registerdaten

Sitz
Bretnig
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Winter Automobilpartner GmbH & Co.KG Bretnig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 268/25 · Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 268/25
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 5078
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 268/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, OT Bretnig Gewerbering Süd 3, 01900 Großröhrsdorf, Amtsgericht Dresden , HRA 5078
vertreten durch die Komplementärin Winter Automobilpartner Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Heiko Winter
vertreten durch den Komplementär Heiko Winter

ergeht am 11.03.2026 nachfolgende Entscheidung:

Dem Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wird für die Tätigkeit im (vorläufigen) Gläubigerausschuss die Vergütung festgesetzt.
Der Schuldner wird angewiesen, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen und an das Mitglied des Gläubigerausschusses auszuzahlen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 01.04.2025 eröffnet.

Mit Beschluss vom 17.02.2025 und 01.04.2025 wurde durch das Gericht ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, welcher mit Beschluss der Gläubigerversammlung am 10.06.2025 beibehalten wurde.

Der Festsetzung liegt der Antrag des Gläubigerausschussmitgliedes Bundesagentur für Arbeit vom 18.02.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 73 InsO.

Die der Berechnung erfolgt gem. § 17 InsVV nach Zeit der Tätigkeit unter Festsetzung eines angemessenen Stundensatzes.
Der Stundensatz soll dabei regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde liegen.
Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitgliedes zu berücksichtigen.

Beantragt wurde vom Ausschussmitglied ein Stundensatz in Höhe ........ Dies ist aufgrund der umfangreichen Unterstützung und Überwachung der Betriebsfortführung im vorläufigen und eröffneten Verfahren in Eigenverwaltung bis hin zum Planverfahren und der beruflichen Qualifikation der Vertreterin des Ausschussmitgliedes Frau Schmiedel gerechtfertigt.

Abgerechnet wurden 15 Stunden der Tätigkeit im (vorläufigen) Gläubigerausschuss. Diese wurden durch Vorlage einer Übersicht der einzelnen Tätigkeiten unter Angabe des Umfang und Art der Tätigkeit nachgewiesen.

Dem Ausschussmitglied war entsprechend antragsgemäß eine Vergütung in Höhe von ....... EUR festzusetzen.

Die Erstattung von Auslagen wurde nicht beantragt.

Zusätzlich ist die von dem Mitglied des Gläubigerausschusses zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5078 HRA 5078: Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, Bretnig, Gewerbering Süd 3, 01900 Bretnig. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Gewerbering Süd 3, 01900 Großröhrsdorf OT Bretnig.
HRA 5078: Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, Bretnig, Gewerbering Süd 3, 01900 Bretnig. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Gewerbering Süd 3, 01900 Großröhrsdorf OT Bretnig.
Veränderungen
HRA 5078 Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, Bretnig, Gewerbering Süd 3, 01900 Bretnig. Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: Autohaus Rank - Zweigniederlassung der Winter Automobilpartner GmbH & Co.KG, 0…
Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, Bretnig, Gewerbering Süd 3, 01900 Bretnig. Zweigniederlassung(en) mit abweichender Firma: Autohaus Rank - Zweigniederlassung der Winter Automobilpartner GmbH & Co.KG, 01917 Kamenz, Geschäftsanschrift: Hohe Straße 8, 01917 Kamenz.
Veränderungen
HRA 5078 Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, Bretnig, (Gewerbering Süd 3, 01900 Bretnig).Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Winter, Heiko, Rammenau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
Winter Automobilpartner GmbH & Co. KG, Bretnig, (Gewerbering Süd 3, 01900 Bretnig).Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Winter, Heiko, Rammenau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.